Arbeitslosengeld Nachzahlung :/
Hallo liebes Team, also es geht um folgendes ich war von Juli 2011 - Juli 2012 als Arbeitnehmer beschäftigt. Der Arbeitsvertrag lief aus und ich wurde nicht verlängert, da ich ohnehin auch zum 01.08.2012 eine Ausbildungsstelle antreten sollte, ich bin mir leider nicht sicher ob ich nach auslauf des ersten Arbeitsvertrages mich bei der Agentur gemeldet habe ?! Denke eher nicht, da ich es nicht für notwendig gehalten habe für die 3 Wochen... Mit der Ausbildung hat es leider nicht 'funktioniert' und der Vertrag wurde am 11/2013 gekündigt und ich meldete mich dann bei der Agentur "arbeitssuchend" und bekam die Anträge in die Hand gedrückt, die von Firma 1 + Ausbildungsbetrieb ausgefüllt werden sollten. Jedoch hatte ich das Glück im 12/2012 als Arbeitnehmer eine neue Stelle anzunehmen. Auch dieser Arbeitsvertrag lief 1 Jahr und wurde leider wieder nicht verlängert. Ich habe mich innerhalb dieser Frist wieder bei der Agentur gemeldet und die Dame meinte zu mir ich solle alle Anträge von allen 3 Firmen ausfüllen lassen. Nun zu meiner Frage, bekomme ich alle Monate nachgezahlt oder beruht sich das dann nur ab Monat 12/2013 - jetzt? Letzendlich wurden die Anträge, die im Jahr 2012 abgeholt worden waren, nicht ausgefüllt da ich eben direkt einen Monat später wieder Arbeitnehmer war. Quasi stünden mir von 07/2012 bis 08/2012 und von 11/2012 bis 12/2012 auch noch Arbeitslosengeld zu?
Entschuldigen Sie bitte wenn es etwas unklar ist sind leider zu viele Daten und sorgt eventuell für etwas chaos :D
5 Antworten
Es zählen die letzten 24 Monate für die Berechnung von Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes... ausrechnen kann ich das aber nicht.
Arbeitslosengeld gibt es nur, während und solange Du arbeitslos bist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Irgendwelche Nachzahlungen für bereits verstrichene Perioden der Arbeitslosigkeit gibt es deshalb auch in keinem Fall.
Lass doch ersteinmal die Unterlagen ausfüllen. Anspruch hast Du nur wenn ein Antrag von Dir vorliegt und den hast Du ja vorher nicht abgegeben, Du hast Dich ja nur gemeldet. Ein Antrag liegt erst vor, wenn die Unterlagen abgegeben sind. Also wirst Du auf keinen Fall eine Nachzahlung erhalten, jedenfalls nicht für 2012
Arbeitslosengeld wird ab dem Tag der Arbeitslosmeldung gezahlt. Wenn du dich dann aber anschließend nicht mehr meldest, bekommst du auch nichts.
Wenn du jetzt wieder arbeitslos wirst, sind die Arbeitsbescheinigungen nur dafür da, um deinen jetzigen Anspruch zu berechnen.
Eine Nachzahlung wirst Du nicht bekommen, denn Du hast ja keine Anträge abgegeben. Sieh zu, dass Du den Antrag jetzt schnell beim Amt abgibst.