Arbeitslosengeld 1, Antrag auf Arbeitslosengeld wegen fehlender Arbeitsbescheinigung noch nicht eingereicht, wie sieht es mit Krankenkasse aus?
Hi, mal angenommen Person X ist seit dem 24.12.2015 arbeitssuchend gemeldet. Hat Antrag für Arbeitslosengeld 1 mitbekommen. Konnte jedoch noch nicht abgeben, da vom Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung fehlt.(Bis dato)
Person X bekommt von Krankenkasse Brief, das er pflichtversichert wird und für die letzten Monate einen Rückstand von 1700€ bezahlen soll.
Kann Person X, einfach das mitgesendete Formular ausfüllen, arbeitslosengeld beantragt ab 24.12.2015. Und eine Kopie des Arbeitslosengeldantrages mitschicken ? Daraus sollte ja ersichtlich sein, das ab dem 24.12.2015 Anspruch besteht, jedoch noch nichts erhalten wurde, da der Antrag noch nicht eingereicht werden konnte.
Meint ihr für Person X würde das noch zu klären sein alles, oder muss er tatsächlich nacher die Kosten für die Krankenkasse übernehmen ?
gruß und schönes Wochenende !
3 Antworten
Du hast den Antrag noch nicht abgegeben?
Dann bekommst Du auch kein Geld. Und keine Krankenkassenbeiträge.
Du hättest den Antrag dann ohne den Bescheid vom Arbeitgeber abgeben müssen und die Arbeitsagentur hätte dem AG dann schon Bescheid gestoßen.
Von was lebst Du denn?
Gillt denn der Anspruch auf ALG 1 nicht seit der Arbeitlosmeldung?
Zuerst mal die Krankenkasse anrufen und erklären, dass ALG beantragt ist. Dann dem Arbeitgeber auf die Füße treten, dass er die Bescheinigung schickt, denn sonst läuft mit dem Geld nichts.
Wovon lebt denn diese Person jettz?
Laut Sachbearbeiterin : Überlebenskünstler ^^
Nein, denn noch steht ja gar nicht fest, ob überhaupt ein Anspruch besteht. Möglicherweise ist die beantragte Leistung sogar schon wegen fehlender Mitwirkung versagt worden. Deshalb vermutlich auch die Info der Krankenkasse.
Wo ist das Problem, den Antrag einfach mal abzugeben? Die Arbeitsagentur hat eigene Mittel und Wege, sich die erforderliche Bescheinigung zu beschaffen. Wenn dort aber niemand weiß, warum die Person X ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, kann auch keiner tätig werden.
Wenn er Pech hat, wird er tatsächlich die KV selber bezahlen müssen.
X wurde vom Arbeitsamt wieder nach Hause geschickt, solle doch erst bitte wieder auftauchen mit der Arbeitsbescheinigung , da das sonst ja keinen Zweck hätte mit dem Antrag (unvollständig)..