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Arbeitslos, unter 25 und will Ausziehen

Frage von Ceylan Ceylan

Folgendes, ich wohne seid kurzer Zeit bei meinem Vater habe bis vor kurzem noch gearbeitet, musste zwar keine Miete bezahlen aber dafür halt den Strom, was ja auch echt fair von ihm war. Doch jetzt bin ich Arbeitslos da mein Vertrag ausgelaufen ist. Und das Problem ist das mein Vater "zu viel verdient" und ich deswegen keine Leistungen vom Amt bekomme und mein Vater hat nicht vor für mich zu sorgen, also solche Dinge wie Hygiene Artikel oder Fahrkarten für Bewerbungsgespräche ich mein Verhungern lassen wird er mich nicht aber das ist auch son Ding ich esse kein Schweinefleisch und er ernährt sich praktisch nur von Schwein. Ich will nicht weiterhin mit ihm zusammenleben müssen, ich versuch ja auch schon einen Job zu finden das ich schnell ausziehen kann aber das ist nun mal nicht so einfach. Kennt jemand die Voraussetzungen für ein Ausziehen aus dem "Elternhaus" unter 25?

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Antworten (15)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Taimanka Taimanka

    erkundige dich mal hier: www.tacheles-sozialhilfe.de - die sind echt fit und wissen so gut Bescheid wie die Ämter (oft noch besser) - Frage ab ins Forum, mußt ein bissl warten, halben bis Tag - viel Glück!

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    Antwort von Carox333 Carox333

    Du brauchst Geld -> Arbeit suchen -> Arbeit haben -> geregeltes Einkommen -> eigene Wohnung suchen

    Kommentar von Ody85 Ody85Ody85

    vlt wäre auch ein Privates Darlehen/Kredit vom Vater eine übergangslösung.

    Kommentar von Ceylan CeylanCeylan

    Er will mir ja nicht mal 15€ für nä Fahrkarte leihen ich glaube nicht das er mir das geld für eine Wohnung geben würde...

    Kommentar von Carox333 Carox333Carox333

    deswegen: Arbeit suchen.

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Bist du über 18, muss dein Vater dich nicht mehr bei sich wohnen lassen und kann dich grundsätzlich jederzeit vor die Tür setzen.
    Damit ist ein Härtefall gegeben, den die ARGE anerkennen muss - und zwar egal, ob ihr euch im Guten oder Bösen getrennt habt.
    Wurdest du also vor die Tür gesetzt, hast du Anspruch auf eine eigene Wohnung und die volle Regelleistung, wobei du die Zustimmung zum Umzug und die Bestätigung der Angemessenheit der eigenen Wohnung vor Mietvertragsunterzeichnung einzuholen hast.
    Deinem Bedarf - RL + KdU - steht dein Einkommen gegenüber; eventuell Kindergeld, Alg1, möglicherweise Unterhalt durch deinen Vater, wobei es durchaus sein kann, dass keinerlei Unterhaltsverpflichtungen bestehen (selbst wenn die ARGe dieses unterstellt), denn die Unterhaltspflicht kann deutlich vor dem 25. Lebensjahr enden.
    Folgendes Vorgehen ist m.E. zielführend: lass dir von deinem Vater ein Schreiben aufsetzen, in dem er dich auffordert, bis zum xx.yy.2011 die Wohnung zu verlassen; geh damit zur ARGE und beantrage die Zustimmung zum Umzug; such dir eine Wohnung und lass dir die Angemessenheit vor Mietvertragsunterzeichnung bestätigen; beantrage bei diesem Termin auch gleich Wohnungserstausstattung und Umzugskostenübernahme.
    Zickt die ARGE rum, ab zum Anwalt.
    Wichtig: ALLES SCHRIFTLICH BEANTRAGEN und keine mündlichen Aussagen des Sachbearbeiters akzeptieren, sondern immer auf schriftliche Bescheide bestehen

    Kommentar von Ceylan CeylanCeylan

    SUPER! DANKE DAS IST DOCH MAL EINE ECHT HILFREICHE ANTWORT!

    Kommentar von Larah10 Larah10Larah10

    DH, dem ist nix hinzuzufügen. "Zickt die ARGE rum, ab zum Anwalt", für den du dir ggf. dann vorher beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen könntest (mit dem Schein kostet die anwaltliche Beratung und außergerichtliche Vertretung max. 10 € Eigenbeitrag).

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    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Suche Dir fix eine Arbeit - dann kannste Dir auch eine Wohnung selbst leisten.

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    Antwort von Reservist Reservist

    Natürlich kannst du ausziehen. Bekommst nur keine Leistungen.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Vollkommener Unsinn

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    Antwort von JeanRutti JeanRutti

    wenn die beziehung zu deinem vater zerrüttet ist und er dir recht gibt,kann es sein das das amt sich darauf einläßt. sprich beim amt vor, nicht immer zwingen sie u25 bei den eltern wohnen zu bleiben.

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Klar, Dein Vater ist unterhaltspflichtig.

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    Antwort von MichaelSelm MichaelSelm

    Deine Frage wird, in ähnlicher Form, hier immer wieder gestellt. Und ich finde das prima. Denn es zeigt das ihr jungen Leute euch erst schlau macht und dann handelt.

    Hier werden zum Teil erst unqualifizierte Kommentare gegeben und oft auch Antworten die nicht zutreffend sind. Dazu kann aber Gute Frage net nichts. Die Admins tun auch was sie können.

    Aber zum Thema unter 25 Jahren ausziehen:

    Immer wieder kommt als allgemeine Antwort diese dumme Verallgemeinerung das junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr nicht ausziehen können / dürfen.

    Es kommt immer auf die Besonderheiten des Einzelfalles an. Wer volljährig ist, also das 18. Lebensjahr erreicht hat kann ausziehen und wohnen wo er es möchte.

    Ebenso ist man nicht an ein Bundesland gebunden. Wenn jemand z,. B. mit seinem Freund / seiner Freundin zusammenziehen will dann kanst er das.

    Bedürftigkeit der Eltern, bzw. Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern kannst du im Prinzip auch ausser Betracht lassen. Sie besteht zwar nach dem BGB für Verwandte ersten Grades. Aber erst ab einem Jahreseinkommen von über 100000,- €. Das Betrifft also nur Leute die über 8000,- € monatlich an Einkommen haben.

    Lass dich hier also nicht mit allgemeinen Sprüchen das man bis 25 zu Hause bleiben muss abfertigen.

    Und alle Sprüche von wegen: suche erst mal Arbeit, leiste erst mal was, du machst es dir auf Kosten der Steuerzahler bequem usw. ignoriere einfach. Das sind Leute die nicht wissen das man in Deutschland möglicht Anfang bis Mitte 20 sein muss, eine Ausbildung haben muss und wenn möglich noch 10 Jahre Berufserfahrung haben sollte.

    Und als nächtes kommt dann das Argument ich arbeite schon xx Jahre und zahle für die Hartz 4 Empfänger die vorm Fernseher hängen.

    Einzig und allein der Einzelfall ist entscheidend.

    Viele hier wissen nicht einmal das man unter bestimmten Umständen Hartz 4 beziehen kann und nur die finanzielle Leistung erhält. Aber mit dem Jobcenter hat man gar nichts zu tun. Man braucht keine Bewerbungen schreiben. Man muss nicht beim Jobcenter vorstellig werden in bestimmten Abständen, und man muss auch nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, oder vermittelbar sein.

    Wenn du mehr dazu wissen willst kannst du mir gern eine PN schreiben.

    MfG Michael

    Kommentar von Ceylan CeylanCeylan

    In allem, was du hier geschrieben hast, gebe ich dir recht! Ich hab es nun geschafft übers Jobcenter eine Wohnung zu bekommen.

    Zu denen die mir das vorwerfen: Ich habe gute Gründe warum ich ausziehen wollte, ich habe Ziele die ich nur unter diesen Umständen erreichen kann! Ich habe sicher nicht vor auf Kosten des Staates zu Hause rum zu sitzen und nichts zu tun, ich gebe, sobald ich fertig bin, alles zurück und werde Vater Staat nichts mehr schuldig sein.

    ;)

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    Antwort von HBResult HBResult

    Als erstes solltest Du lernen, für Deine Ziele zu kämpfen und was dafür zu tun und nicht andere die Arbeit machen zu lassen


    Deine Frage wird so oder so ähnlich zig-mal am Tag hier gestellt - bemüh doch mal die Suchfunktion

    Kommentar von Ceylan CeylanCeylan

    Ich glaube das versuch ich doch gerade...

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    Antwort von Ruedi Ruedi

    Warum solltest Du einen Grund haben, auszuziehen und erstmal uns Steuerzahlern auf der Tasche zu liegen?!?

    Es wäre okay, wenn ein triftiger Grund dafür vorläge, aber nur weil Du Schweinefleisch nicht isst, dein Vater aber schon...

    Samma, hört hier eigentlich niemand die Glocken mehr läuten?!?!?

    Kommentar von HBResult HBResultHBResult

    doch, hab schon ein Knalltrauma davon

    Kommentar von Ceylan CeylanCeylan

    Mal nä andere Frage; hat dir mal einer das lesen beigebracht? mir gehts doch nicht rein ums Schweinefleisch, mir gehts darum das ich als frau Tampons brauche, Deo´s, Pflege für die Haare, dazu kommt das ich hier nicht täglich duschen darf weil das ja auf die Stromkosten geht. ach ja und die Fahrkarten wenn ich eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch hab etc.

    Und alleine "uns Steuerzahler" ich habe bis vor kurzem auch Steuern gezahlt, und ich glaube nicht das du mehr Steuern zahlen musst wenn ich sagen wir für 2 Monate eine Wohnung bezahlt bekomme. Also ganz ehrlich das Glocken läuten hast du wohl verpasst.

    Kommentar von Ruedi RuediRuedi

    Der Plural von Deo ist nicht "Deo's", sondern Deos! Es heißt im Übrigen auch nicht "Hygiene Artikel". Du schreibst ja auch nicht Schweine Fleisch sondern Schweinefleisch!

    Es geht ferner nicht darum, wie viele Steuern ich zahle, sondern dass aufgrund unnötiger Ausgaben der Schuldenberg steigt. Als Resultat müssen neue Steuern her oder bereits bestehende erhöht werden. Aber so weit denken leider viele Leute nicht...

    Aber zurück zu Deinem Fall: Warum suchst Du dir nicht einen Nebenjob auf 400,-€-Basis? Arbeit ist - entgegen einer weitläufigen Meinung - genügend vorhanden! Sie ist halt oftmals mit Anstrengung verbunden.

    Im Übrigen - sofern Dein Vater Dir denn zum Unterhalt verpflichtet ist und er Dir den Unterhalt verweigert - steht Dir der Rechtsweg offen. Um diesen zu bestreiten, kannst Du Rechtsberatungs- sowie Prozesskostenhilfe beantragen.

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    Antwort von advexx advexx

    Nur wenn es für dich unzumutbar ist zuhause zu leben kannst du ausziehen und ich denke das trifft in deinem fall nicht zu ...

    Ich kann nichteinmal sagen das du mir leid tust ^^ sorry ... aber dein vater will wahrscheinlich nur das du auf eigenen füßen stehst und wenn er dich durchfüttert ist eher die wahrscheinlichkeit das du länger noch da bleibst ^^

    TIP: kümmer dich so wie du es jetzt ja auch schon machst einfach darum schnell einen Job zu finden und dann kannst du immer noch ausziehen ... Bis es so weit ist wirst du dich damit hin tun ... Und so wie mein VAter immer sagst ... Solange du die beine unter mein tisch stellst wird getan was ich sage =D

    Kommentar von Ceylan CeylanCeylan

    Also erstens wollt ich kein Mitleid von dir, zweitens will ich ja auch kein Taschengeld von ihm haben, er soll mir nicht meine Zigaretten oder solche Sachen bezahlen, mir gehts nur ums essen und um Hygiene Artikel und halt auch für die Fahrkarten für Bewerbungsgespräche ich hätt ihm das Geld wiedergegeben sobald ich wieder arbeit hab aber ohne Vorstellungsgespräche keine Arbeit versteht sich oder? Ach ja und drittens, wenn du keine hilfreiche Antwort hast dann lass es sein und schreib nicht irgendwelche Dinge die keiner wissen möchte. Danke =D

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    Antwort von Som3body Som3body

    Nur wenn du unter sehr schlechten bedinungen leben müsstest. Sprich = kein eigenes zimmer usw. Da ich bei dir kein großen grund sehe wird es nicht klappen. Wieso denn auch such erstmal arbeit dann kannst du dir das leisten was du willst.

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    Antwort von ingu75 ingu75

    Unter 25 kannst du nur ausziehen, wenn du dich selbst finanzieren kannst.Dei Vater zahlt dir Kost und Logis, sobald du einen Job hast, kannst du gehen.Als Arbeitsloser hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld, zumindest wenn du vorher gearbeitet hast! Vielleicht reicht das zum ausziehen

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    Antwort von amigo06 amigo06

    Bist du denn noch im Alg-1 oder schon 2. Bei Alg1 brauchst du keinen fragen, bei 2 müsst du dich mit der Arge unterhalten.

    Kommentar von Ceylan CeylanCeylan

    Leider haben 2 Monate für ALG1 gefehlt.

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    Antwort von Sonnenblume66 Sonnenblume66

    Mit 25 Jahren sollte man einen Job haben und sein Leben selbst im Griff haben.

    Kommentar von Ceylan CeylanCeylan

    Ich weiß nicht was das soll. Soll das eine hilfreiche Antwort sein? Da steht doch unter 25. Außerdem hatte ich mein Leben im Griff bis mein Vertrag ausgelaufen ist. Keine hilfreiche Antwort? Dann schreib auch nicht irgendwelchen Neunmalklugen Sprüche die eh keinem weiterhelfen.

    Danke

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