Hallo, ich schließe bald meine Berufsausbildung ab und beginne ca. 2 Wochen später einen neuen Job. Muss ich mich dann für die Zwischenzeit arbeitslos melden?
Antworten (14)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
simplex5simplex5
Wenn Du vor der Ausbildung noch nicht gearbeitet hast, musst Du Dich bei der ARGE (nicht beim Arbeitsamt) melden und hast Anspruch auf ALG II. Arbeitslos können sich nur die melden, die vorher die Anwartschaft auf ALG I erworben haben, also mind. 12 Monate gearbeitet haben.
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4Antwort von
mbmamambmama
Ja. Das ist u.a. wichtig für die spätere Berechnung deiner Rente. Da mußt du deine Arbeitsjahre lückenlos nachweisen können.
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DerHansDerHans Für die Rente zählen bereits angefangene Monate
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3Antwort von
Indy72Indy72
Ja, weil du dann versichert bist. Sonst müßtest du auch deine Krankenkasse komplett selbst bezahlen.
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user735user735 Ja, das kommt auch noch dazu, danke. Habe ich vergessen....
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DerHansDerHans Das ist Unsinn. Es gelten 4 Wochen Nachversicherungszeit. Wenn das neue Arbeitsverhältnis 14 Tage später beginnt, ist er nahtlos versichert.
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2Antwort von
papa1965papa1965
Auf jeden Fall, du bekommst für diese Zeit auch Geld. Solltest du dich nicht beim Arbeitsamt melden, fehlt dir diese Zeit bei der Rentenberechnung.
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anjannianjanni Na ja - zwei Wochen bei der Rente werden den Kohl nicht gerade fett machen.
Wichtiger ist da die Krankenversicherung.
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Katzenkind88Katzenkind88 Eben...
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mbmamambmama Eben doch. Ich hab das Procedere hinter mir. Mir haben aus dem Jahr 1187 :-) 2 Tage gefehlt und ich mußte mir die Zeiten aus verstaubten Archiven nachbelegen lassen.
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2Antwort von
user735user735
ja, am besten heute noch gibt etwas "Taschengeld" und wichtig für die Rente.
LG
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2Antwort von
misiormisior
Für die Zwischenzeit steht Dir ALG 1 zu. Nichts wie hin.
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Katzenkind88Katzenkind88 super, 2 Wochen...hui was ein Geld...nach der Ausbildung ist das eh so gut wie nichts...
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2Antwort von
mynonamynona
Jap, sehr wichtig! Glaube da gehts um Sizalversicherung oder Renten"dings"
ich weiß nur noch, dass ich das machen musste für ein/zwei Tage.
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1Antwort von
PeRiBaPeRiBa
Für 2 Wochen brauchst Du Dich nicht arbeitslos zu melden. Wenn man nur einen Tag im Monat pflichtversichert tätig ist, zählt für die RV, KV und Pflegeversicherung der ganze Monat. Und Geld gibt es für 2 Wochen auch nicht.
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1Antwort von
anjannianjanni
Kannst Du machen. Du mußt nicht.
Wenn Du Dich meldest, bist Du auch in diesen zwei Wochen versichert (vor allem krankenversichert!) - und bekommst sogar ein "paar Cent" Arbeitslosengeld.
Du solltest Dich aber drei Monate vor Ende der Ausbildung melden.
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DerHansDerHans
Diese Zeit überbrückt man normalerweise mit Resturlaub. Aber wenn ein Anspruch auf AlG 1 besteht kann man es durchaus versuchen. Ist halt ein bürokratisches Abenteuer. Normalerweise erfolgt der Wechsel zum Monatswechsel. Wieso entsteht denn da überhaupt eine Lücke?
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0Antwort von
RautenMiroRautenMiro
Gratulation dem Fragensteller.. Die falscheste Antwort als die Beste auszuzeichnen....
ALG II so ein Blödsinn. Wer sagt denn dass der schon ne eigene Wohnung hat, Azubis wohnen idR noch zu Hause weil Mami schön die Wäsche wäscht und es sonst auch so schön billig ist...
Wenn man länger als 12 Monate gearbeitet hat, gibt es selbstredend ALG I
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0Antwort von
Dea2010Dea2010
Du solltest es auf jeden Fall machen!
Zum einen wegen der Kranken- und Rentenversicherung, zum anderen bekommst du einige Euro ALG1.
Ist zwar nicht viel, aber wer hat heute schon was zu verschenken.
Außerdem sieht es auf dem Lebenslauf besser aus! Job, ALG1, Job ist besser als Job, nix, Job.
Denn auch Arbeitgeber wissen, dass da eine Meldung nötig ist und wenn du da nix stehen hast, erweckt das den Eindruck von Schlampigkeit in wichtigen Dingen.
Also meld dich für die 14 Tage offiziell arbeitslos, besorg alle Formulare, freu dich über die paar Piepen und gut ist. Da du eine Anschlußeinstellung hast, entfallen ja alle sonstigen Verpflichtungen bezüglich Bewerbungen und so.
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chmoti88chmoti88
also ich persönlich würde ich es nicht tun, aber ich würde mich lieber absichern einen termin bei der arge machen und das dort abklären, weil du bist ja nicht arbeitslos aber es sollte glaube trotzdem gemeldet sein um spätere ansprüche im falle zu verlieren
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Katzenkind88Katzenkind88
Nein, wenn du für die Zeit kein Geld bekommst/bekommen willst, brauchst du das nicht. Nur um Geld und Beistand zu bekommen muss man sich arbeitslos melden. bzw wie siehts mit deiner Versicherung aus? Wenn du privat versichert bist ist das auch kein Problem.
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user735user735 Sorry, Blödsinn...
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Katzenkind88Katzenkind88 Nö. Meine Schwiegermutter z.b ist auch nicht arbeitslos gemeldet. Die ist privat versichert und ist "nur" Hausfrau. Sie bekommt nur kein ARbeitslosengeld...
Aha, und was denkst Du wie lange er in der Lehre war? Das haste mal eben vergessen. Er bekommt ALG1
Das ist aber super wenig nach einer Ausb. und für 2 Wochen so gut wie nix.
Das ALGI wird in dem Fall m.W. nicht nach dem Lehrlingsgehalt berechnet.
Doch wird es. Ich war nach meiner Ausbildung arbeitslos und es wurde nur auf das Ausb.gehalt berechnet. Worauf auch sonst wenn man noch kein Einkommen hatte?
So gut wie nix, ist besser als nix
aber für die paar Euro kann man sich den Stress mit dem Amt auch gut und gerne sparen-.-