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Arbeitslos melden zwischen Ausbildung und neuem Job?

Frage von kante89 kante89

Hallo, ich schließe bald meine Berufsausbildung ab und beginne ca. 2 Wochen später einen neuen Job. Muss ich mich dann für die Zwischenzeit arbeitslos melden?

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Antworten (14)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von simplex5 simplex5

    Wenn Du vor der Ausbildung noch nicht gearbeitet hast, musst Du Dich bei der ARGE (nicht beim Arbeitsamt) melden und hast Anspruch auf ALG II. Arbeitslos können sich nur die melden, die vorher die Anwartschaft auf ALG I erworben haben, also mind. 12 Monate gearbeitet haben.

    Kommentar von user735 user735user735

    Aha, und was denkst Du wie lange er in der Lehre war? Das haste mal eben vergessen. Er bekommt ALG1

    Kommentar von Katzenkind88 Katzenkind88Katzenkind88

    Das ist aber super wenig nach einer Ausb. und für 2 Wochen so gut wie nix.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Das ALGI wird in dem Fall m.W. nicht nach dem Lehrlingsgehalt berechnet.

    Kommentar von Katzenkind88 Katzenkind88Katzenkind88

    Doch wird es. Ich war nach meiner Ausbildung arbeitslos und es wurde nur auf das Ausb.gehalt berechnet. Worauf auch sonst wenn man noch kein Einkommen hatte?

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    So gut wie nix, ist besser als nix

    Kommentar von Katzenkind88 Katzenkind88Katzenkind88

    aber für die paar Euro kann man sich den Stress mit dem Amt auch gut und gerne sparen-.-

  • 4
    Antwort von mbmama mbmama

    Ja. Das ist u.a. wichtig für die spätere Berechnung deiner Rente. Da mußt du deine Arbeitsjahre lückenlos nachweisen können.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Für die Rente zählen bereits angefangene Monate

  • 3
    Antwort von Indy72 Indy72

    Ja, weil du dann versichert bist. Sonst müßtest du auch deine Krankenkasse komplett selbst bezahlen.

    Kommentar von user735 user735user735

    Ja, das kommt auch noch dazu, danke. Habe ich vergessen....

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Das ist Unsinn. Es gelten 4 Wochen Nachversicherungszeit. Wenn das neue Arbeitsverhältnis 14 Tage später beginnt, ist er nahtlos versichert.

  • 2
    Antwort von papa1965 papa1965

    Auf jeden Fall, du bekommst für diese Zeit auch Geld. Solltest du dich nicht beim Arbeitsamt melden, fehlt dir diese Zeit bei der Rentenberechnung.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Na ja - zwei Wochen bei der Rente werden den Kohl nicht gerade fett machen.

    Wichtiger ist da die Krankenversicherung.

    Kommentar von Katzenkind88 Katzenkind88Katzenkind88

    Eben...

    Kommentar von mbmama mbmamambmama

    Eben doch. Ich hab das Procedere hinter mir. Mir haben aus dem Jahr 1187 :-) 2 Tage gefehlt und ich mußte mir die Zeiten aus verstaubten Archiven nachbelegen lassen.

  • 2
    Antwort von user735 user735

    ja, am besten heute noch gibt etwas "Taschengeld" und wichtig für die Rente.

    LG

  • 2
    Antwort von misior misior

    Für die Zwischenzeit steht Dir ALG 1 zu. Nichts wie hin.

    Kommentar von Katzenkind88 Katzenkind88Katzenkind88

    super, 2 Wochen...hui was ein Geld...nach der Ausbildung ist das eh so gut wie nichts...

  • 2
    Antwort von mynona mynona

    Jap, sehr wichtig! Glaube da gehts um Sizalversicherung oder Renten"dings"

    ich weiß nur noch, dass ich das machen musste für ein/zwei Tage.

  • 1
    Antwort von PeRiBa PeRiBa

    Für 2 Wochen brauchst Du Dich nicht arbeitslos zu melden. Wenn man nur einen Tag im Monat pflichtversichert tätig ist, zählt für die RV, KV und Pflegeversicherung der ganze Monat. Und Geld gibt es für 2 Wochen auch nicht.

  • 1
    Antwort von anjanni anjanni

    Kannst Du machen. Du mußt nicht.

    Wenn Du Dich meldest, bist Du auch in diesen zwei Wochen versichert (vor allem krankenversichert!) - und bekommst sogar ein "paar Cent" Arbeitslosengeld.

    Du solltest Dich aber drei Monate vor Ende der Ausbildung melden.

  • 0
    Antwort von DerHans DerHans

    Diese Zeit überbrückt man normalerweise mit Resturlaub. Aber wenn ein Anspruch auf AlG 1 besteht kann man es durchaus versuchen. Ist halt ein bürokratisches Abenteuer. Normalerweise erfolgt der Wechsel zum Monatswechsel. Wieso entsteht denn da überhaupt eine Lücke?

  • 0
    Antwort von RautenMiro RautenMiro

    Gratulation dem Fragensteller.. Die falscheste Antwort als die Beste auszuzeichnen....

    ALG II so ein Blödsinn. Wer sagt denn dass der schon ne eigene Wohnung hat, Azubis wohnen idR noch zu Hause weil Mami schön die Wäsche wäscht und es sonst auch so schön billig ist...

    Wenn man länger als 12 Monate gearbeitet hat, gibt es selbstredend ALG I

  • 0
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Du solltest es auf jeden Fall machen!

    Zum einen wegen der Kranken- und Rentenversicherung, zum anderen bekommst du einige Euro ALG1.

    Ist zwar nicht viel, aber wer hat heute schon was zu verschenken.

    Außerdem sieht es auf dem Lebenslauf besser aus! Job, ALG1, Job ist besser als Job, nix, Job.

    Denn auch Arbeitgeber wissen, dass da eine Meldung nötig ist und wenn du da nix stehen hast, erweckt das den Eindruck von Schlampigkeit in wichtigen Dingen.

    Also meld dich für die 14 Tage offiziell arbeitslos, besorg alle Formulare, freu dich über die paar Piepen und gut ist. Da du eine Anschlußeinstellung hast, entfallen ja alle sonstigen Verpflichtungen bezüglich Bewerbungen und so.

  • 0
    Antwort von chmoti88 chmoti88

    also ich persönlich würde ich es nicht tun, aber ich würde mich lieber absichern einen termin bei der arge machen und das dort abklären, weil du bist ja nicht arbeitslos aber es sollte glaube trotzdem gemeldet sein um spätere ansprüche im falle zu verlieren

  • 0
    Antwort von Katzenkind88 Katzenkind88

    Nein, wenn du für die Zeit kein Geld bekommst/bekommen willst, brauchst du das nicht. Nur um Geld und Beistand zu bekommen muss man sich arbeitslos melden. bzw wie siehts mit deiner Versicherung aus? Wenn du privat versichert bist ist das auch kein Problem.

    Kommentar von user735 user735user735

    Sorry, Blödsinn...

    Kommentar von Katzenkind88 Katzenkind88Katzenkind88

    Nö. Meine Schwiegermutter z.b ist auch nicht arbeitslos gemeldet. Die ist privat versichert und ist "nur" Hausfrau. Sie bekommt nur kein ARbeitslosengeld...

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