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Arbeitskollege droht mit schläge

Frage von Aliyah Aliyah

Hallo,

frage das für einen bekannten. Er hat einen Arbeitskollegen der ihn nach einer Meinungsverschiedenheit zur Seite geschubst hat und ihm eine reinhauen wollte. Hatte die Hände schon an seinem Kragen. Daraufhin hat mein Bekannter ihm gesagt er solle aufpassen was er tut!! Dann hat er von ihm abgelassen. Dieser besagte Arbeitskollege hat die gleiche Nummer vor 2 Jahren mit einem anderen Arbeitskollegen abgezogen. Nun war es so, dass der Vorarbeiter informiert wurde, aber nichts passierte. Keine Konsequenz, gar nichts. Mein Bekannter wurde jetzt in eine andere Schicht versetzt. Er will aber dass der Kollege nicht so ohne weiteres davon kommt. Was kann er da tun?? Dem Vorarbeiter geht das ganze wohl wieder am Hintern vorbei... Mein Bekannter hat nun den Betriebsratvorsitzenden informiert und Konsequenzen gefordert. Mal abwarten was passiert. Was kann dem Kollegen passieren?? Eine Abmahnung?? Eine Kündigung?? Es ist ja nun schon zum 2.mal passiert dass er sich nicht im Griff hat...und das auf der Arbeit!! Sowas geht doch nicht!! Danke im Voraus für Eure Tipps!!!! Lg

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Antworten (12)

  • 12
    Antwort von katwal katwal

    Ich empfehle, einen solchen Vorfall schriftlich (Protokoll!) festzuhalten, und zwar:

    • Datum und Uhrzeit
    • Bezeichnung der beteiligten Personen (Name, Lebensalter)
    • Sachverhalt (kurze Schilderung, was sich zugetragen hat)

    Dann mit diesem Protokoll zur zuständigen Stelle gehen (Chef, Betriebsrat bzw. Personalrat, Personalabteilung etc.) und um Klärung bitten.

    Mündliche Schilderungen werden leider nicht immer ernst genommen, auch weil sie nicht im Dokument festgehalten werden für spätere ähnliche Geschehnisse, und es passiert dann oftmals nichts.

    Kommentar von Aliyah Aliyah

    danke für den tipp!!!

  • 8
    Antwort von Pifendeckel Pifendeckel

    Hi,

    ist zwar ein anderer Fall, aber auch hier geht es um Gewalt.

    Dies hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem am Montag (21.2.2011) bekanntgewordenen Urteil entschieden. Körperliche Gewalt am Arbeitsplatz rechtfertige auch dann eine fristlose Kündigung, wenn das Opfer weder Kollege noch Kunde sei. Die Richter wiesen damit die Klage des Mannes gegen ein Hygieneunternehmen zurück. Gewalt rechtfertigt sofortige Entlassung

    Der Arbeitnehmer war für die Reinigung der Toiletten am Flughafen zuständig. Weil ein WC-Benutzer die Kabine auf seine barsche Aufforderung offenbar nicht schnell genug verließ, packte er den Mann am Hals und würgte ihn. Dessen Beschwerde beim Flughafenbetreiber Fraport führte zur fristlosen Kündigung.

    Dem Urteil zufolge dürfen Arbeitnehmer sich nicht zu derartigen Aktionen hinreißen lassen. Gewalttätigkeiten bei der Arbeit seien regelmäßig ein Grund zur sofortigen Entlassung, auch wenn Außenstehende betroffen seien, stellten die Richter fest. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass offenbar auch der WC-Benutzer aggressiv aufgetreten sei.

    Aktenzeichen: 7 Ca 4685/10

    wenn Du mehr wissen willst, siehe Link

    http://www.berlin.de/special/jobs-und-ausbildung/arbeitsrecht/1659859-769162-gew...

    Kommentar von Aliyah Aliyah

    Hi,

    danke für den Link!! Aber in dem Fall wurde der Mann ja gewalttätig. Das war bei meinem Bekannten ja anders.

    Kommentar von Pifendeckel PifendeckelPifendeckel

    ja aber er hat ihn doch am Kragen gepackt und da fängt bei mir die Gewalt an, oder hat Dein Bekannter gesagt, so nun nimm mich mal am Kragen und Gewalt bedeutet was zu tun, wo der andere nicht mit einverstanden ist.

    Kommentar von Aliyah Aliyah

    ja auch wieder wahr! aber ich denke das ist ansichtssache... wie man auch bei den verschiedenen kommentaren hier sehen kann!!

  • 4
    Antwort von HektorPedo HektorPedo

    Ja, klingt "nicht gut" - "solchen Leuten" entgeht man scheinbar zeitweise nicht einmal am Arbeitsplatz. Vielleicht hätte ich ihn einfach nach der Versetzung gemieden. Ihn jetzt innerbetrieblich belangen zu wollen, ist denkbar - aber ob wünschenswert? Vor allem muss der erste Vorfall durch den damals Angegriffen bestätigt werden, bzw. bereits aktenkundig sein, um einen haltbaren Vorwurf darzustellen.

    Man sollte bei aller Wut überlegen, ob der Angreifer nicht "bloß" ein Trottel ist und man vor disziplinarischen Schritten gegen ihn "Gnade vor Recht" ergehen lassen könnte.

  • 3
    Antwort von garryowen garryowen

    Absoluter Kündigungsgrund ohne Diskusion Störung des Betriebsfriedens etc.

    Kommentar von alphonso alphonsoalphonso

    bei "Störung des Betriebsfriedens" wird fristlos gekündigt? Wo hast du den Blödsinn her?

    Kommentar von dogit dogitdogit

    Die Störung ist klar, mit dem Kündigen wäre ich vorsichtig.

  • 3
    Antwort von Schafschaf Schafschaf

    Gewalt und Beleidigung am Arbeitsplatz --> Ausserordentliche, also fristlose Kündigung!

    Kommentar von alphonso alphonsoalphonso

    das war weder Gewalt noch eine Beleidigung - lediglich eine Drohung, und wenn er sich vor den Richter setzt und rumheult, dass ihm das furchtbar leid tut, wird eine außerordentliche Kündigung nicht durchgehen.

  • 2
    Antwort von tedharris123 tedharris123

    Ohne Zeugen steht Aussage gegen Aussage. Du schreibst daß er ihm eine reinhauen wollte. Heißt also daß er es nicht getan hat. Jemand schubsen oder am Kragen packen ist reine Auslegungssache. Da passiert gar nichts. Es spricht eher gegen deinen Bekannten wenn er jetzt nach der Versetzung noch gegen den Anderen vorgehen will.

    Kommentar von Aliyah Aliyah

    ach, mein bekannter wird versetzt und für den "Täter" bleibt alles beim Alten, das ist gerecht?? Das sehe ich anders!!

  • 1
    Antwort von dogit dogit

    Wen nes einen Betriebsrat gibt, dan nsol ldein Bekannter sich an diesen wenden. Was dort passiert ist Störung des Betriebsfriedens und sollte auch Konsequenzen haben.

    Gibt es keinen Betriebsrat, sol ler sich schriftlich an die Geschäftsführung wenden und den Fall sachlich, aber wahrhgeitsgemäß schildern.

  • 0
    Antwort von Stevie85 Stevie85

    Also da es keine Körperliche Gewalt außer einen Schubs gab, wird es wohl auf eine Abmahnung hinauslaufen. Allerdings würde ich mich auch nicht an den Vorarbeiter wenden, der kann eh nichts machen. Betriebsrat ist schon ganz richtig, aber eher direkt zum Chef gehen.

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    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Er hätte schlagen müssen,denn hätte er Fristlos gehen müssen.so wird es wohl eine Vewarnung geben.

  • 0
    Antwort von alphonso alphonso

    eine Abmahnung wäre fällig. Für die Kündigung reicht das nicht.

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    Antwort von zj1000 zj1000

    Zu sowas gehören immer zwei dazu.

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    Antwort von magicheight magicheight

    er soll sich noch an den chef (nicht an den Vorarbeiter) wenden! und den betriebsrat da mitnehmen! oder direkt eine anzeige machen!

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