Hallo,
ich habe zur zeit ein großes Problem. Ich bin seit dem 28.6.2011 arbeitslos, habe mich bereits vorher beim Arbeitsamt arbeitsuchend gemeldet und mir auch gleich alle Anträge für die Arbeitslosenmeldung geben lassen. Eine Mitarbeiterin des AA sagte mir, dass ich den Leistungsantrag erst abgeben kann wenn auch die Bescheinigung bzw. der ausgefüllte Antrag vom Arbeitgeber da ist.
Als ich den Antrag ausgefüllt von meinem Ex-Arbeitgeber zurück bekommen habe bin ich sofort zum AA gegangen um alles einzureichen. Da wartete schon mal der erste Hammer auf mich: Ich kann den Antrag erst abgeben wenn ich einen Termin habe. Der Termin war 3 Wochen später. Da hab ich schon mal palaver gemacht, weil ich seit dem 28.06.2011 völlig Mittellos bin und bei mir am 01.08. die Miete und alles abgebucht wird. Nach langem hin und her ging es dann auf einmal doch und die Mitarbeiterin nahm den Antrag an.
Und jetzt kommen wir zu meiner eigentlichen Frage:
Die Mitarbeiterin des AA sagte mir, dass ich erst seit dem 18.07.2011 arbeitslos gemeldet bin. Das kann ja eigentlich schon mal gar nicht sein, da ich ja die Anträge und alles andere schon im Vorraus geklärt habe. Aus meiner Prüfungsbescheinigung geht ja auch hervor, dass ich seit dem 27.06.2011 mit meiner Ausbildung fertig bin. Ab da an muss ja dann auch das Arbeitslosengeld gezahlt werden.
Die Mitarbeiterin sagte mir, dass ich kein Geld bekomme. Das was mir gezahlt wird bekomme ich nur ab dem 18.07.2011 weil ich da erst den Antrag abgeben konnte.
Das kann es doch nicht sein oder??!! Am 01.08.2011 geht bei mir Miete etc. vom Konto runter. Wie soll ich das zahlen?
Es kann doch nicht sein dass ich jetzt einen Nachteil dadurch habe, weil mein Arbeitgeber sich solange Zeit gelassen hat das alles auszufüllen.
Darüber hinaus war die Dame vom Arbeitsamt vom ersten Kontakt an natürlich überaus freundlich und kooperativ so wie man das ja vom Arbeitsamt kennt ;-) Echt der reinste Sauhaufen!
Vielleicht kann mir ja jemand helfen, dass wäre super nett...
Das sehe ich ja auch ein, jedoch liegt der Fehler ja wohl bei der Dame bei der ich mich arbeitssuchend gemeldet habe. Sie sagte mir nämlich auf meine Frage hin, dass ich mich erst arbeitslos melden kann wenn alle Unterlagen zurück sind. Ich sagte ihr auch, dass meine Prüfung am 27.06.2011 ist. Sie sagte mir, dass sie das vermerkt hat und zur Kentniss nimmt, dass ich ab 28.06.2011 arbeitslos bin. Nur leider findet diesen Eintrag komischer Weise keiner im Computer. Ich soll jetzt für einen Fehler der Mitarbeiterin da stehen? Das ist doch lächerlich, was kann ich dafür wenn die Ihre eigenen Abläufe nicht richtig kennen.