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Arbeitsamt zahlt kein Geld

Frage von sruehl01 sruehl01

Hallo,

ich habe zur zeit ein großes Problem. Ich bin seit dem 28.6.2011 arbeitslos, habe mich bereits vorher beim Arbeitsamt arbeitsuchend gemeldet und mir auch gleich alle Anträge für die Arbeitslosenmeldung geben lassen. Eine Mitarbeiterin des AA sagte mir, dass ich den Leistungsantrag erst abgeben kann wenn auch die Bescheinigung bzw. der ausgefüllte Antrag vom Arbeitgeber da ist.

Als ich den Antrag ausgefüllt von meinem Ex-Arbeitgeber zurück bekommen habe bin ich sofort zum AA gegangen um alles einzureichen. Da wartete schon mal der erste Hammer auf mich: Ich kann den Antrag erst abgeben wenn ich einen Termin habe. Der Termin war 3 Wochen später. Da hab ich schon mal palaver gemacht, weil ich seit dem 28.06.2011 völlig Mittellos bin und bei mir am 01.08. die Miete und alles abgebucht wird. Nach langem hin und her ging es dann auf einmal doch und die Mitarbeiterin nahm den Antrag an.

Und jetzt kommen wir zu meiner eigentlichen Frage:

Die Mitarbeiterin des AA sagte mir, dass ich erst seit dem 18.07.2011 arbeitslos gemeldet bin. Das kann ja eigentlich schon mal gar nicht sein, da ich ja die Anträge und alles andere schon im Vorraus geklärt habe. Aus meiner Prüfungsbescheinigung geht ja auch hervor, dass ich seit dem 27.06.2011 mit meiner Ausbildung fertig bin. Ab da an muss ja dann auch das Arbeitslosengeld gezahlt werden.

Die Mitarbeiterin sagte mir, dass ich kein Geld bekomme. Das was mir gezahlt wird bekomme ich nur ab dem 18.07.2011 weil ich da erst den Antrag abgeben konnte.

Das kann es doch nicht sein oder??!! Am 01.08.2011 geht bei mir Miete etc. vom Konto runter. Wie soll ich das zahlen?

Es kann doch nicht sein dass ich jetzt einen Nachteil dadurch habe, weil mein Arbeitgeber sich solange Zeit gelassen hat das alles auszufüllen.

Darüber hinaus war die Dame vom Arbeitsamt vom ersten Kontakt an natürlich überaus freundlich und kooperativ so wie man das ja vom Arbeitsamt kennt ;-) Echt der reinste Sauhaufen!

Vielleicht kann mir ja jemand helfen, dass wäre super nett...

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Antworten (2)

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Die sachbearbeiterin handelt hier eindeutig nicht nach dem pflichtgemäßen Ermessen. Wenn der Antrag komplett ist, kannst du ihn abgeben. Mach dir Kopien und werf ihn einfach in den Briefkasten. Den Termin für das Vermittlungsgespräch kann sie dir natürlich auf einen späteren Termin legen. Sonst kommst du in 3 Wochen und sie ist krank oder im Urlaub. Die Arbeitsagentur kann auch von sich aus Druck auf den Arbeitgeber ausüben, damit er seiner Pflicht nachkommt, das Formular umgehend zurück zu reichen.

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    Antwort von wesermensch wesermensch

    Du kannst da wohl leider nicht viel machen, weil du dich leider nur Arbeitssuchend gemeldet hast. Wie du im ersten Satz geschrieben hast, leider wird dies nicht mit der Arbeitslosmeldung gleichgesetzt. Du hättest einfach am 28.06.2011 nochmal hingehen und Hallo sagen sollen. Leider warst du aber wohl erst am 18.07.2011 dort deswegen konntest du erst dann arbeitslos gemeldet werden. Und es wird erst ab dem Datum gezahlt. Wenn du große Geldschwierigkeiten hast kannst du, wenn du deinen ALG I Bescheid bekommst am gleichen Tag noch zum Job-Center und Aufstockend ALG II beantragen. Außerdem kannst du versuchen in dringenden Notfällen eine Barauszahlung zu bekommen, also das du dein Arbeitslosgeld schon vorläufig ausgezahlt bekommst. Das Geld für einen Anwalt kannst du dir sparen, wenn du klagen willst, weil du wirklich schlechte Chancen hast. Viel Glück

    Kommentar von sruehl01 sruehl01

    Das sehe ich ja auch ein, jedoch liegt der Fehler ja wohl bei der Dame bei der ich mich arbeitssuchend gemeldet habe. Sie sagte mir nämlich auf meine Frage hin, dass ich mich erst arbeitslos melden kann wenn alle Unterlagen zurück sind. Ich sagte ihr auch, dass meine Prüfung am 27.06.2011 ist. Sie sagte mir, dass sie das vermerkt hat und zur Kentniss nimmt, dass ich ab 28.06.2011 arbeitslos bin. Nur leider findet diesen Eintrag komischer Weise keiner im Computer. Ich soll jetzt für einen Fehler der Mitarbeiterin da stehen? Das ist doch lächerlich, was kann ich dafür wenn die Ihre eigenen Abläufe nicht richtig kennen.

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