Arbeitsagentur ausbildungssuchend gemeldet, trotzdem Zeitarbeit?

6 Antworten

Bekommst du denn auch Leistungen gezahlt oder bist du nur Ausbildung suchend gemeldet ? 

Wie viel Bewerbungen musst du denn laut EGV - im Monat vorweisen ?

Wenn dein Vermittler was gegen deine Arbeitsaufnahme hat,dann fängst du trotzdem deine Beschäftigung an,auch wenn du Leistungen bekommen solltest,dann wird eben dein anrechenbares Einkommen auf deine Leistungen angerechnet.

Sollte er dich dann als Ausbildung suchend abmelden,dann weißt du deine ernsthaften Bemühungen der Familienkasse selber nach,dann bekommst du bzw.deine Eltern auch weiter Kindergeld,solange du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast und noch keine 25 bist.

Dann hältst du dich mit deinen Bewerbungen an die EGV - und wenn du diese dann der Familienkasse nachweist bzw.die Absagen darauf,dann besteht trotzdem Anspruch auf Kindergeld.

Außerdem sollte eine versicherungspflichtige Beschäftigung immer vorgehen,dass sollte deinem Vermittler auch bekannt sein,deine Nachweise das du auf Ausbildung suche bist kannst du auch nachweisen wenn du arbeiten gehst.

Wenn du einen Job hast, auch Zeitarbeit, und Ausbildungssuchend gemeldet bist, brauchst du keine Maßnahme zu machen.

Ich bin auch kein Fan von Zeitarbeit. Aber wenn man mal schnell einen Job braucht, oder eine gewisse Zeit, wie z.Bsp. bis zur Ausbildung, überbrücken muss, find ich das ne gute Sache.

Besser als irgend ne bekloppte Maßnahme vom Jobcenter ist es allemal....

LG :-)

Heelyfan 
Fragesteller
 11.04.2016, 20:13

Super!

Danke für die schnelle Antwort :-)

BerlinEastside  11.04.2016, 20:14
@Heelyfan

Gerne...warum die dir das nicht gesagt haben, versteh ich nicht. Die sollten doch froh sein, wenn sich jemand einen Job sucht....

Heelyfan 
Fragesteller
 11.04.2016, 20:40
@BerlinEastside

Hätte noch eine Frage, in meiner Eingliederungsvereinbarung steht schon, dass ich in 2 Wochen die Maßnahme antreten soll - kann das dann trotzdem revidiert werden, wenn ich einen Zeitarbeitsvertrag habe? Denn die Maßnahme steht ja schon in der Eingliederungsvereinbarung..

BerlinEastside  11.04.2016, 20:42
@Heelyfan

Wenn du einen Arbeitsvertrag hast, ist die Eingliederungsvereinbarung nichtig. Dann bist du ja "eingegliedert", und verdienst eigenes Geld. 

Heelyfan 
Fragesteller
 11.04.2016, 20:56
@BerlinEastside

Okay, dankeschön.

Sorry, ich hab leider echt keinen Plan von dieser ganzen Materie. Aber jetzt weiß ich Bescheid! :-)

BerlinEastside  11.04.2016, 21:00
@Heelyfan

Sei froh....je weniger man mit den "Vögeln" zu tun hat, desto besser...Hatte leider auch mal das kurzfristige "Vergnügen"....dann lieber Zeitarbeit.... ;-)

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geht vor Maßnahme.

Maßnahmen können allerdings auch sinnvoll sein. Da du nicht schreibst, was genau Du machen sollst, kann ich dazu aber nichts weiter sagen ;)

möchte ich für eine gewisse Zeit (bis ich eine Ausbildung gefunden habe) gerne Zeitarbeit machen, da ich aushilfsmäßig auch momentan nichts finde. Ist das okay wenn ich Zeitarbeit mache, bis ich eine Ausbildung gefunden habe und nebenbei Bewerbungen schreibe oder kann mir das Arbeitsamt trotzdem "vorschreiben" an einer Maßnahme teilzunehmen?

Das solltest Du mit der Agentur für Arbeit besprechen.

Grundsätzlich sollte das möglich sein.

Mein Berater vom Jobcenter möchte mir dahingehend anscheinend keine Auskunft erteilen.

Dann zum Vorgesetzten gehen.

Natürlich wäre das eine sinnvolle Überbrückung bis zum Beginn der Ausbildung. Der Vertrag kann dann auch genau passend befristet werden.

Gerade in der Vorsaison werden ja schon viele Urlaubsvertretungen gesucht.

Heelyfan 
Fragesteller
 11.04.2016, 20:40

Hätte noch eine Frage, in meiner Eingliederungsvereinbarung steht schon, dass ich in 2 Wochen die Maßnahme antreten soll - kann das dann trotzdem revidiert werden, wenn ich einen Zeitarbeitsvertrag habe? Denn die Maßnahme steht ja schon in der Eingliederungsvereinbarung..

DerHans  11.04.2016, 22:10
@Heelyfan

Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist natürlich vorrangig. Es kann aber durchaus sein, dass die Maßnahme trotzdem greift und dass dann ein nahtloser Wechsel gefordert wird. Dieses Arbeitsplatzangebot muss natürlich ernsthaft sein, und nicht am zweiten Tag wieder gekündigt werden