Arbeits- und Ruhezeiten als Kurierfahrer?
Hallo Zusammen,
ich hätte da mal eine Frage zum Thema Arbeits- und Ruhezeiten als Kurierfahrer.
Ich habe vor Kurzem eine Stelle als Kurierfahrer angenommen und bin eigentlich auch ganz zu frieden - bis auf eine Sache.
Ich fahre im normalen Betrieb Tagestouren innerhalb von Deutschland. Wenn ich eine Tour erledigt habe, muss ich immer auf einen neuen Auftrag warten, da die Aufträge sehr spontan disponiert werden. Diese Wartezeit, die oftmals 2 Stunden und länger sein kann, wird mir jedoch nicht als Arbeitszeit angerechnet, sondern als Freizeit - und demnach auch nicht bezahlt.
Beispiel:
Ich fahre 2 Stunden von Nürnberg nach München, lade dort ab, muss drei Stunden auf nen neuen Auftrag warten und fahre anschließend mit einer neuen Ladung zurück nach Nürnberg.
In diesem Beispiel hat mein Arbeitstag 7 Stunden, bezahlt werden jedoch nur 4. Ist das überhaupt rechtens?
4 Antworten
Nein es nicht.Wartezeit ist keine Freizeit, diese Zeit muss dir berechnet werden.
Arbeitszeit:
Ist die Zeitspanne zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende ohne Ruhepausen und Ruhezeiten. Der Fahrer befindet sich am Arbeitsplatz und übt seine Tätigkeit aus oder er befindet sich am Arbeitsplatz und muss sich bereithalten, wobei die Tätigkeitsaufnahme nicht im Voraus bekannt ist.
Zur Arbeitszeit zählen:
•Fahren
•Be- und Entladen
•Reinigung und Wartung des Fahrzeuges
•Erledigung von gesetzlichen oder behördlichen Formalitäten
•Überwachung des Be- und Entladens
•Warten auf das Be- und Entladen, wenn Wartezeit nicht bekannt ist
Gibts einen Auszug bzw. einen konkreten Paragraphen aus dem Arbeitsrecht, auf den ich mich berufen kann?
... und außerdem muss man in den Arbeitsvertrag gucken!
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__21a.html
In Absatz 3, Satz 2 steht jedoch beschrieben, dass die Zeit, in der sich der Fahrer bereithalten muss, keine Arbeitszeit ist...
Bin verwirrt...
Auf welchen Paragraphen aus dem Arbeitsrecht kann ich mich denn da beziehen?