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Arbeitgeber hat Kirchensteuer "vergessen". Wer haftet?

Frage von hardygirl1309 hardygirl1309

Hallo! ich habe folgendes Problem: Mir ist jetzt erst bei Durchsicht meiner Gehaltsunterlagen aufgefallen, dass mein Arbeitgeber von Anfang an (arbeite dort seit 7 Monaten) keine Kirchensteuer eingetragen und somit auch nicht ans das Finanzamt abgeführt hat. Das Feld für Kirchensteuer ist auf meinen Abrechnungen leer. Auf der Steuerkarte ist meine Religion aber richtig eingetragen.

Da das ja nun sein Fehler ist, muß er die Kirchensteuer aus eigener Tasche nachzahlen oder wird mir das abgezogen?

Ich will meinen Chef morgen darauf ansprechen und wüßte gerne vorher wer nun zahlen muß.

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Antworten (9)

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    Antwort von jamesbu jamesbu

    Du bist verpflichtet deine Abrechnung auf Richtigkeit zu prüfen. Wirst Du nachzahlen müssen.

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    Antwort von hardygirl1309 hardygirl1309

    Leider hatte keiner von Euch die richtige Antwort auf meine Frage. Letzlich war es so, dass ich zwar etwas nachzahlen mußte, aber nur für die letzten 3 Monate. Ich habe nämlich in meinem Arbeitsvertrag eine Ausschlußfrist die besagt, dass Forderungen von beiden seiten nur für maximal 3 Monate rückwirkend gestellt werden können. Daher mußte ich nur für 3 Monate zahlen (Betrag war etwas über 50 EUR, also gerade noch erträglich ;-)), den Rest mußte der Arbeitgeber selber bezahlen!

    Aber trotzdem danke für alle Antworten!

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    Antwort von Meandor Meandor

    Der Arbeitgeber für über den Lohnsteuerabzug DEINE Steuern für DICH ab. Dafür legst DU ihm DEINE Lohnsteuerabzugsmerkmale vor, entweder durch Lohnsteuerkarte oder durch Bescheinigung.

    Wenn die Bescheinigung richtig war, und der Arbeitgeber das übersieht, ist es zwar seine Schuld, aber immer noch DEINE Steuer die von DEINEM Gehalt abgeht.

    Wenn Du dadurch einen Schaden hast, kannst Du evtl. Schadensersatz von ihm verlangen, aber das war es dann auch.

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    Antwort von Terezza Terezza

    natürlich mußt du nachzahlen. du hast ungerechtfertigt zu viel geld erhalten, egal, wer den fehler gemacht hat. die steuer trägst du alleine. weise deinen AG darauf hin, er muß die steuer nachträglich abführen - und er muß sie dir abziehen.

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    Antwort von Buchbinder Buchbinder

    Hallo hardygirl,

    sofern du ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis hast (Festanstellung, unbefristet oder befristet), mußt du deinen Teil der Kirchensteuer nachzahlen und der Arbeitgeber seinen Part.

    Kommentar von hardygirl1309 hardygirl1309

    Lohn- und Kirchensteuer werden nie zwischen AG und AN aufgeteilt!! Das ist nur bei den Sozialversicherungsabgaben (Krankenkasse etc. ) so.

    Kommentar von Terezza TerezzaTerezza

    richtig, steuern trägt der AN alleine.

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    Antwort von hardygirl1309 hardygirl1309

    Was ist denn diese Ausschlussfrist? Habe leider wenig Ahnung von diesen Dingen.

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    Antwort von Hermy58 Hermy58

    Du musst nachzahlen, die Ausschlussfrist von einem Jahr ist noch nicht abgelaufen.

    Kommentar von hardygirl1309 hardygirl1309

    Was ist denn diese Ausschlussfrist? Habe leider wenig Ahnung von diesen Dingen.

    Kommentar von Terezza TerezzaTerezza

    das wüßte ich auch gerne.

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    Antwort von FilmFilm FilmFilm

    Schlafende Hunde soll man nicht wecken !

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    Antwort von Kramerplateau Kramerplateau

    Das wirst du natürlich nachzahlen müssen.

    Quelle: e.E.

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