Arbeitgeber gibt mir kein Urlaub/frei

8 Antworten

hi jelane, man das ist ja echt ätzend. unglaublich, dass er das mit dir durchzieht, musst ne ziemlich gute seele sein, wenn er dich so unter druck setzen kann. ich kann dir nur sagen, auch wenn dir das jetzt nicht hilft und du dir sicher ne andere lösung wünschst, eine einfachere. es gibt zwei möglichkeiten:

  1. du klagst deinen urlaub ein, denn der gesetzgeber hat nicht umsonst das bundesurlaubsgesetz festgesetzt. daran kann kein arbeitgeber was rütteln, notfalls muss man sein recht einklagen (vorausgesetzt, du hast die kraft dir so etwas zuzumuten, aber ich denke mal, dass diese situation, da sie ja länger geht, dich schon etwas zermürbt hat)

oder

  1. du suchst dir wirklich was neues und kündigst (was ich machen würde, weil es der einfachere weg ist). als empfangskraft wirst du echt was finden. glaub mir. aber ich weiß wenn man in so ner situation ist, dass der glaube an einen selbst schon etwas gelitten hat. ich kann nur sagen: KOPF HOCH, das hat der gar nicht verdient :D! Es gibt unmögliche Menschen, wir müssen den mut aufbringen, auch wenns mal schwer fällt, sich umzudrehen und zu gehen. sollte er dir dann probleme mit dem arbeitszeugnis machen (nehme ich mal an, nach dem was du geschrieben hast), dann brauchst du dich davor auch nicht zu fürchten. kenn mich aus, kann dir da mehr infos geben, je nach dem wie du dich entscheidest, denn ich bin rechtsanwaltsfachangestellte und habe bei einem fachanwalt für arbeitsrecht gearbeitet, hatte so etwas also tagtäglich in bearbeitung.ich halte übrigens nichts davon, dass du zur gewerkschaft oder ähnliches gehst, denn wenn er eins auf die finger bekommt von jemandem wird er das eh nur an dir auslassen. und ich weiß nicht ob du dir das auf dauer wirklich antun willst. es ist echt immer was anderes als frau, man ist ein größeres opfer, da ein mann wenn er ein schlechter arbeitgeber ist nicht so viel respekt vor einer frau hat wie vor einem mann. überleg dir gut, was du dir zumuten möchtest, ich oder jemand anderes hier, können das schlecht beurteilen, du arbeitest dort.alles gute dir und trotzdem einen schönen tag :D

Es gibt ein Bundesurlaubsgesetz. Danach steht dir ein ununterbrochener Urlaub von 15 Tagen zu. Und es ist ERHOLUNGSURLAUB! Es ist dein Urlaubsanspruch der nur in dringenden Fällen vom AG abgelehnt werden kann. Für die Urlaubsvertretung ist der AG zuständig! Hoffentlich wirst du nicht krank- dann geht wohl nichts mehr im Betrieb!Gibts einen Betriebsrat? Bist du Gewerkschafter? Wenn nicht gibts nur 2 Möglichkeiten- entweder du bekommst keinen Urlaub oder du klagst deinen Urlaub ein. Ja, ich weiß, dann stehst du auf der schwarzen Liste- nur du mußt dich für etwas entscheiden und dein AG kann eben nicht alles mit dir machen.

BennoUtzErnaMe  02.06.2011, 12:11

Wie kommst Du auf 15 Tage? Es sind 24 Werktage (Werktage = Mo-Sa).

BennoUtzErnaMe  02.06.2011, 13:21
@BennoUtzErnaMe

Ach so, ununterbrochen. Hab ich überlesen. Wobei ich da jetzt auch an 12 Werktage denken würde.

Seehase  02.06.2011, 20:36
@BennoUtzErnaMe

Ja, mit den 12 zusammenhängenden Werktagen bin ich bei dir!! Es ist doch wichtig dass hier mitgelesen und auf evtl. Fehler hingewiesen wird! Ich habe im Moment viel mit Zahlen zu tun, da war ich wohl ein wenig zu euphorisch;) Danke!!

Recht einfach:

Die Personalplanung ist Aufgabe des Arbeitgebers nicht Deine.Dein Anspruch auf Erholungsurlaub ist gesetzlich geregelt.Er ist Dir zu gewähren. Zwar können betriebsbedingte Gründe der gewünschten Lage des Urlaubs entgegenstehen --- aber innerhalb eines Jahres musst Du mindestens Deine gesetzlichen 24 Werktage bekommen.

Also, mach Deinen Urlaub schriftlich geltend. Das ist sehr wichtig. Hast Du auch Deinen Urlaub letztes Jahr geltend gemacht und die Übertragung ins neue Jahr beantragt? (Sonst verfällt der Resturlaub.)

Du kannst das beispielsweise so machen:

"Urlaubsantrag

Sehr geehrter Herr XXX,

da Sie bisher, trotz wiederholter Aufforderung, nicht bereit sind, mir meinen gesetzlichen Jahresurlaub zu gewähren, mache ich nun letztmalig meinen Urlaubsanspruch für das Jahr 2011 geltend und beantrage folgende Verteilung:

von X.X. bis Y.Y. (6 Werktage)von X.X. bis Y.Y. (12 Werktage)von X.X. bis Y.Y. (6 Werktage)

Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung bis zum Tag X mit. Sollten Sie diese Frist ungenutzt verstreichen lassen, gehe ich davon aus, dass die Verteilung meines Urlaubs genehmigt ist.

Sollten Sie Einwände gegen diese Verteilung meiner Urlaubstage haben, bitte ich um schriftliche und ausführliche Begründung und erwarte Ihre Alternativvorschläge.

Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ich meinen Urlaubsanspruch unverzüglich gerichtlich geltend machen werde, wenn Sie ihn mir verwehren.

Mit freundliche Grüßen

bla"

Nur mal so als Anregung. Übergib das Schreiben persönlich Deinem Chef und lass Dir den Empfang quittieren. Er wird sagen: "Nö."

Dann gehst Du zur Rechtsantragstelle, nimmst die Kopie Deines Urlaubsantrags mit, die Empfangsbestätigung Deines Chefs, Deine Lohnabrechnung, auf denen Dein Urlaubsanspruch vermerkt ist - oder, sofern Ihr keine Lohnabrechnungen bekommt, irgendwelche anderen Belege mit, die zeigen, dass Du bisher keinen Urlaub genommen hast.

Dort sagst Du, dass Du Deinen Urlaub einklagen möchtest, da Dir Deine Chef denselben nicht bewilligen will. Und Sie werden Dir dann bei der Antragsschrift helfen. - Nicht zu viel erwarten. Da sie Teil des Gerichts sind, dürfen Sie Dir nicht beratend zur Seite stehen. Sonst würde das Gericht ja bereits den Kläger gegenüber dem Beklagten bevorzugen. Ihre Aufgabe ist nur, Dir zu helfen, den Antrag sauber zu formulieren.

Dann wird ein Gütetermin festgelegt. Entweder wird der Chef dann schon Deinen Anspruch anerkennen, oder er stellt sich quer (was saublöd wäre) und im (ein paar Monate später) folgenden Kammertermin wird er dazu verurteilt.

Deswegen macht es Sinn, je nachdem, wann Du Deinen Urlaub nehmen willst, auch eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Da Du nun bereits ein halbes Jahr gewartet hast, wird es womöglich schwer die Dringlichkeit nachzuweisen. (Sonst hättest Du nicht gewartet.) Auf der anderen Seite lässt sich das auch wieder begründen. Vielleicht sind sie in der Rechtsantragsstelle so nett, Dir zu helfen.

Vor dem Arbeitsgericht kannst Du Dich im ersten Rechtszug selbst vertreten. Gewerkschaftsbeitritt lohnt sich in solchen Fällen. Denn dann übernimmt das ganz routiniert der DGB Rechtsschutz. Rechtsschutz bekommst Du aber erst nach drei Monaten Mitgliedschaft und ich denke auch, nicht für bereits vor der Mitgliedschaft angelaufene Verfahren.

Chefe wird dann womöglich stinkig. Er darf Dir aber nichts. Nach § 612a BGB darf er Dich wegen der zulässigen Ausübung Deiner Rechte nicht Maßregeln. Das wird unter Umständen nochmal ein Verfahren nach sich ziehen, dass Du recht gut gewinnen kannst.

Er muss aber auch gar nicht stinkig werden. Es kann auch sein, dass er dann einfach seiner Pflicht nachkommt.

Häufig probieren es Arbeitgeber einfach, bis man sich wehrt. Und dann geben sie schnell nach, weil sie nicht wollen, dass sich das rumspricht. Kann natürlich auch das Gegenteil sein. Sie wollen drauf hauen, um Angst und Schrecken zu verbreiten.

Aber dadurch ändern sie nicht das Arbeitsrecht.

Nur wer seine Rechte nicht geltend macht (zunächst betrieblich, bei Misserfolg gerichtlich) ist gekniffen.

BennoUtzErnaMe  02.06.2011, 12:48

Dazu ist noch zu sagen. Selbst wenn auf Deinen Lohnabrechnungen der Urlaubsanspruch nicht vermerkt sein sollte (was glaube ich unzulässig ist), so geht aus ihnen ja hervor, dass Du die ganze Zeit voll gearbeitet hast.

Und wenn Du keine Lohnabrechnungen bekommst, dann kopierst Du eben Deine Arbeitszeitnachweise der letzten fünf Monate.

Du musst keine Vertretung suchen, es sei denn Du bist leitender Angestellter und kannst selbst Mitarbeiter einstellen. Warscheinlich darfst Du keine Mitarbeiter einstellen, so ist es auch nicht Deine Aufgabe ersatz zu finden, dass kanst Du ja gar nicht. Setze Deinem Arbeitgeber schriftlich eine Frist, um mit Dir die Urlaubsplanung festzulegen. Macht er das nicht, so schreibe ihm eine Abmahnung. Um dann Deinen Urlaub einzufordern, musst Du arber warscheinlich mit Deiner Gewerkschaft (Rechtsabteilung) bzw. mit einem Anwalt durchsetzen.

Das ist unzulässig, Sprich deinen Arbeitgeber mal darauf wenn, sich nix ändert, würde ich mich nach einem anderen Job umsehen.