Arbeitgeber Epilepsie verschwiegen - Kündigungsschutz noch gegeben?

4 Antworten

Du kümmerst dich bitte erst einmal um einen Schwerbehindertenausweis. Meines Wissens sind 50-60% GdB mit Epilepsie möglich.

Danach bitte das Integrationsamt mit ins Spiel bringen und dem AG sowohl den Schwerbehindertenstatus wie die Krankheit und die daraus folgenden Einschränkungen mitteilen. Als Schwerbehinderter unterliegst du einem besonderen Kündigungsschutz.

Maximilian112  16.02.2015, 10:18

Ein Epilepsiekranker ist sicherlich noch kein Schwerbeschädigter. Das Integrationsamt ist also aussen vor.

Siraaa  16.02.2015, 21:22
Du kümmerst dich bitte erst einmal um einen Schwerbehindertenausweis. Meines Wissens sind 50-60% GdB mit Epilepsie möglich.

Das hängt von der Anfallsart und der Häufigkeit ab. Es kann auch passieren, dass am Ende nur 30 rauskommen... Ich würde z.B. auch keine 50 bekommen, deswegen habe ich auch nie einen beantragt.

Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr für bestimmte Tätigkeiten geeignet bist, muss der Betrieb prüfen, ob du in anderen Tätigkeiten eingesetzt werden kannst. Ein Gutachten des Neurologen kann dabei hilfreich sein. Eine personenbedingte Kündigung ginge nur dann, wenn keinerlei Weiterbeschäftigung im Betrieb im Rahmen deines Arbeitsvertrags möglich wäre.

Ich denke nicht, dass man dir vorwerfen kann den Sachverhalt nicht früher bekannt gegeben zu haben. Denn immerhin kam es ja offenbar bisher zu keinen Schwierigkeiten. Es kommt nun auch darauf an, wie der Arzt es formuliert. Es ist ein Unterschied, ob er feststellt, dass die Situation sich jetzt so verschlechtert hat, dass ein Schichtdienst und Arbeit mit Maschinen nicht mehr in Frage kommt, oder ob er dir attestieren muss, dass dein bisheriges Arbeiten schon fahrlässig war. Eine reine "Empfehlung" des Arztes von damals ist vermutlich noch zu vage, um dir einen Vorwurf zu machen.

Nach dem folgenden Link ist es möglich, dass man wegen Epilspsie eine Schwerbehinderung anerkannt bekommen kann. Dies würde dir zum Einen vielleicht im Kündigungsschutz helfen, zum Anderen kann das Integrationsamt, das dann eigebunden werden muss, meist auch recht gute Tipps für die Gestaltung von Arbeitsbedingungen geben. Es dürfte dann auch dem Betrieb entgegen kommen, bei der Frage, dich sinnvoll einzusetzen.

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Epilepsie---Schwerbehinderung-561.html

Der Arbeitgeber muß eine Gefährdungsbeurteilung Deines konkreten Berufsfeldes vornehmen (-lassen) evtl. geeignete Maßnahmen ergreifen die Dir ein weiterarbeiten im bisherigen Umfang ermöglicht, dazu ist die Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt angesagt..evtl. steht ein innerbetrieblicher Wechsel des Arbeitsplatzes an.. oder es steht ggf. auch eine Umschulung für Dich an .. alles Gute

Wenn dir ärztlich untersagt wurde schwere Maschinen zu bedienen und du das einfach ignorierst, machst du dich sogar strafbar. Das wäre auf jeden Fall für die Firma eine Begründung dich sogar FRISTLOS zu kündigen. Das ist ein schwerer Vertrauensbruch

Was stellst du dir vor, wenn durch einen deiner Anfälle eine andere Person schwer verletzt wird?