Ein Apollo Optiker beauftragt Inkasso. wie soll man jetzt reagieren?

6 Antworten

Um das für die Zukunft zu vermeiden: Kontrollieren was es an offenen Rechnungen gibt. Sie benötigt mehr zeit als bisher, die sollten die Angehörigen ihr gerne schenken.

GoeX27 
Fragesteller
 21.03.2013, 11:20

Hallo! Sehe ich genauso! Meine Mutter lebt in einem Drei-Genarationen-Haus, bekommt immer Zeit und Hilfe, wenn sie sie benötigt. Übermäßige Kontrolle und Einschränkung der Selbstbestimmung wollten wir vermeiden.

Geh zu dem Shop und hole die Brille gegen Zahlung der Hauptforderung plus 10 Euro Mahnkosten. Die Inkassofirma bekommt dann nur ein Schreiben, dass die Forderung erledigt ist und den Gebühren widersprochen wird.

Auf keinen Fall aufs Inkassokonto zahlen - egal was Apollo sagt.

Hallo an Alle!

Vielen Dank für die zahlreichen Hinweise und Tipps!! Ich wollte nur mal berichten, wie es weiter ging.

Ich war mit meiner Mutter bei Apollo im Kaufpark Göttingen und habe dem "Verkäufer" dort die Zahlung der Hauptforderung angeboten. Er hat strikt abgelehnt mit dem Hinweis, dass sie nur an das Inkasso-Unternehmen zahlen kann. Erst dann würde sie die Brille bekommen. Auch ein Gespräch mit der Vorgesetzten hat nichts anderes ergeben. Auch mein Hinweis, dass meine Mutter keinerlei Mahnungen erhalten habe, und somit nicht in Verzug geraten ist, die Firma Apollo durch die Weigerung die Brille herauszugeben sehrwohl, hat nur ein Schulterzucken bei ihm verursacht. Wir (ein Freund war noch mitgekommen) haben dann noch empfohlene Gesprächsprotokoll angefertigt und haben stinksauer den Laden verlassen...

Zuhause habe ich dann mit meiner Mutter besprochen, wie wir weiter vorgehen, wer welche Schriftstücke erhält. Ich dachte bei mir "jetzt erst Recht!".

ABER: Die Überraschung kam dann am nächsten Tag. Meine Mutter meinte, Sie hätte das Geld überwiesen. Sie hätte die Nacht nicht geschlafen und hat Angst, dass das Ganze "vors Gericht" geht, wahrscheinlich dann in einer anderen Stadt, also kämen noch Fahrtkosten, Anwaltskosten, etc. hinzu... Ich solle nicht sauer sein, sie wüsste ja, dass ich mir schon so viel Mühe gegeben hätte, aber sie würde das nicht aushalten...

OK, damit war das Thema durch und die Firma Apollo hat mit Hilfe dieses Inkasso-Büros auf nicht wirklich legale Art und Weise eine alte Frau um ein Viertel ihrer Rente gebracht, herzlichen Dank!

Wurde Zahlung per Vorkasse vertraglich festgelegt? Wenn nicht entsteht der Anspruch auf Bezahlung m.M.n. erst wenn die Brille ausgehändigt wurde.

Inkassokosten sind meist Schall und Rauch und oft nicht durchsetzbar oder deutlich zu kürzen, ebenso Kontoführungsgebühren. Zinsen sollte man nochmal nachrechnen und Mahnkosten der Auftraggeberin entsprächen 10 Mahnschreiben

Daher würde ich die unstrittige Hauptforderung bei Apollo gegen Herausgabe der Brille bezahlen (quittieren lassen). Und eine Quittungskopie als Anhang zu einem "Widerspruch über die Gebühren" per Einwurfeinschreiben ans Inkassobüro schicken.

Ist ja ganz schön dumm gelaufen aber auch nicht wirklich dramatisch.

Zunächst einmal sollte doch klar sein, dass der Zugang der scheinbaren Mahnungen für Apollo nicht zu erbringen ist. Die Inkassokosten sowie die Kontoführungsgebühr und auch die Mahngebühren sind ja wohl ziemlich dreist.

Zunächst ist hier zu erkenne, dass das Inkassounternehmen auf die 1,5 Gebühr inkl. Auslagenpauschale noch die Mehrwertsteuer aufgeschlagen hatte € 8,55. Ist nicht rechtens. Auch kann man hier über die 1,5 Gebühr streiten. Maximal 1,2 bis 1,3 Gebühr zuzüglich Auslagenpauschale. Vorausgesetzt der Schuldner, also die Mutter wurde auch in den Verzug gesetzt. Ist wohl nicht geschehen, somit auch kein Verzugsschaden, keine Gebühren entstanden.

Die Höhe der Mahngebühren ist überzogen und frech. Die so genannten Kontoführungsgebühren sind vollumfänglich blödsinn und sowieso nicht erstattungsfähig. Die Zinsen na ja, wenn Verzug vorliegt, glaube ich aber ehrlich nicht wirklich.

Und das beste kommt jetzt noch zum Schluss: Ich gehe einmal stark davon aus, dass Apollo hier keine Gebühren an das Inkassounternehmen bezahlen muss. Wenn dieses so ist, ja dann gibt es auch keinen Verzug, keinen Anspruch an Verzugsgebühren, egal in welcher Höhe da ja vom Gläubiger, also Apollo, nichts für die Beauftragung des Rechtsdienstleisters bezahlt wird. Hier würde ich vollumfänglich widersprechen die Kosten und Gebühren zurückweisen. Aber Vorsicht, Verzugsgebühren haben nichts mit Erfolgshonorar zu tun. Das ist das Vergnügen und zwar das einzige von Apollo, und ebenfalls nicht einmal ansatzweise erstattungsfähig.

Gehen Sie mit Ihrer Miutter zu Apollo Optik, bezahlen Sie den Rechnungsbetrag der Brille ohne irgendeine andere Gebühr, auch keine Mahngebühr und verlangen Sie die Herausgabe der Brille. Nehmen Sie vielleicht auch noch Ihren Mann mit. Sollte Ihnen die Brille nicht ausgehändigt werden so haben Sie die Chance vom Vertrag zurückzutreten.Wichtig Quittung nicht vergessen. Ja das Ganze kann zwar kurzfristig peinlich sein, jedoch für beide Teile aber das wäre die einzige realistische Chance.

Dem Inkassounternehmen schreiben Sie eventuell, dass sie die Forderung der Gebühren zurückweisen, sich mit dem Gläubiger selbst einigen werden. Müsste so gehen!