Anzeige wegen pornografischen Videos?

12 Antworten

Ja, daswyr strafbar, aber ihr habt beide noch Welpenschutz. Soll heißen, dass eine möglich Strafe gering ausfallen würde.

§ 176
Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren
(Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle
Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich
vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,

2. ein Kind
dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat
nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3. auf ein Kind mittels Schriften (§ 11 Absatz 3) oder mittels Informations- oder Kommunikationstechnologie einwirkt, um
a) das
Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter
oder einer dritten Person vornehmen oder von dem Täter oder einer
dritten Person an sich vornehmen lassen soll, oder
b) um eine Tat nach § 184b Absatz 1 Nummer 3 oder nach § 184b Absatz 3 zu begehen, oder
4. auf ein Kind
durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch
Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts, durch
Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Informations- und
Kommunikationstechnologie oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird
bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet
oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer
solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

Die rechtliche Lage ist ziemlich eindeutig - 13 Jahre = Kind

Mit 14 wird das ganze dann nach jugendstrafrecht beurteilt.

Selbst Schuld, was willst Du von einem 13 jährigen Mädel? Denk mal nach und komm klar im Kopf.

Das sexuelle schreiben kann schon ein Sexueller misbrauch von kindern sein. 4.4 müsste zutreffen.

Die aufforderung zum schicken eines Videos dürfte noch unter was anderen fallen. Direkt vom 176 wird es nach meiner interprätation nicht abgedeckt.

Fällt wohl eher unter herstellung von Kinderpornographie.

Fakt ist das du dich sehr warscheinlich strafbar gemacht hast.

Was auch sein kann ist das nicht sie sondern ein elternteil dir mit anzeige droht.

Hättest du sowas mit meiner tochter gemacht hätte ich dir 2 möglichkeiten gegeben. 1. Du gibts mir die kontaktdaten deiner eltern damit ich mit denen darüber reden kann. oder 2. ich geh mit dem Whatsapp verlauf zur polizei. Nur hätte ich mich zu erkennen gegeben.

bro5413  05.06.2016, 09:04

Wenn die Tochter eine kleine 5chlampe ist kann er ja nichts für.

FouLou  05.06.2016, 20:20
@bro5413

Vollkommen irrelevant. Er kann mit der bitte um ein solche video dafür. Auch dafür das er sexuelle mit ihr sachen geschrieben hat. Dafür kann er auch etwas.

Wenn ein 15 jähriger sich schon einer 13 jährigen einen runterholen lassen würde wäre das sexueller missbrauch der 13. jährigen und der 15 jährige macht sich strafbar. Egal ob das von ihr kam oder nicht das ist unerheblich. Um clean zu bleiben muss man es ablehnen und darf es nicht zulassen.

FouLou  05.06.2016, 20:23
@FouLou


Ein weiteres beispiel wäre das die 13 jährige die hand eines 15 Jährigen  nimmt und damit ihre brust streichelt Der 15 jährige macht sich strafbar.

Einer oder beide Masturbieren voreinander. der 15 jährige macht sich strafbar.

15 Jähriger shickt nen link zu ner seite mit expliziten sexuellen inhalten. Er macht sich strafbar.

Fazit:
Mit kindern (menschen unter 14) sind keine sexuellen handlungen zu
vollziehen. Sofern der andere 14 oder älter und somit strafmündig ist.
Sind beide 13 dürfen sies auch nicht können aber nicht für bestraft
werden weil nicht strafmündig.



§176 StGB - sexueller Missbrauch von Kindern. Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren. (theoretisch)