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Anzeige wegen Lastschrift betrug!!!?

Frage von lala998 lala998

Hallo,

Ich habe mir im Internet 2 mal Sachen bestellt einmal 149 Euro und einmal 500 Euro,beides per Lastschrift. Mein Konto war nicht gedeckt,weil ich es erst am 1 des nachsten Monats bezahlen wollte . Ich hatte weit uber die helfte gespart. Aber es kam anders ich musste eine sehr hohe Rechnung zahlen(Miete), so konnte ich es nicht mehr zahlen. Natürlich kamen Mahnungen aber ich habe leider nicht drauf reagiert ,weil ich schon einige schulden habe und auch raten zahle,und wusste ich kann es nicht zahlen. Jetzt weis ich auch das ich lieber mich melden sollte ,aber jetzt ist es zu spat . ich habe morgen meine Vorladung beim amstgericht und muss zur Verhandlung. Ich hatte schon einmal vor 3 Jahren eine Geldstrafe wegen betrug wo ich im Internet Sachen angeboten habe die es nicht gab.(700 Euro Geldstrafe). Ich bin jetzt 23 Jahre alt und leider noch Arbeitslos,und wurde gerne wissen was fur eine strafe mich erwarten konnte. Mein Fehler war ich hatte mich bei dem Inkasso unternehmen melden sollen ,hab ich leider nicht gemacht weil ich einige schulden habe und nicht wusste wo ich anfangen solle. Ich habe jetzt aber rechtzeitig vor der Verhandlung eine Ratenzahlung aus gemacht und die erste rate von 20 Euro schon bezahlt. Ich habe momentan kaum Geld zum leben und zahle einige raten ab aber ich mochte das es jetzt besser wird im leben von mir. Meine frage ist welche strafe kann kommen ,und kann mann deshalb ins gefangniss kommen? Danke

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Antworten (11)

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    Antwort von kluetje kluetje

    Die Mietzahlungen kommen ja auch immer so unverhofft...

    Kommentar von loco11 loco11loco11

    In völlig unerwarteter Höhe......

    Kommentar von carleone carleonecarleone

    Und das noch monatlich - unfassbar.

    Kommentar von MonaT MonaTMonaT

    So ein unverschämter Vermieter... Der kann doch nicht einfach so ganz ohne Vorankündigung Miete verlangen :-((

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    Antwort von SupraX SupraX

    Jaja, immer diese völlig unerwartete Miete jeden Monat, damit rechnet ja auch keiner...

    Du hast echt ein Problem und solltest dich an einen guten Schuldnerberater und evtl. an einen Psychologen wenden.

    Was du gemacht hast klingt schon sehr nach Vorsatz, Wiederholungstäter auch noch. Ins Gefängnis musst du wegen sowas eher nicht, eine Bewährungsstrafe ist aber auf jeden Fall drin. Zumal Geldstrafen ja keinen Effekt haben würden.

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    Antwort von vollstrecker24 vollstrecker24

    wenn ich kein geld habe kann ich auch nichts kaufen,wenn ich per lastschrift zahle muß ich auch wissen ob geld auf meinem konto ist.im knast wirste nicht kommen ,aber ich hoffe du bekommst mal einen ordentliche strafe,wenn ich hier das so lese was du so schreibst ist bei dir hopfen und malz verloren.traurig mit 23 vjahren so wenig hirn und solche leute unterstütze ich noch weil ich so bekloppt bin und arbeiten gehe.armes deutschland.p.s für mich reiner vorsatz nicht zu bezahlen

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    Antwort von lala998 lala998

    Ich habe es ein bisschen falsch erzahlt . die 2 Sache war meine mutter mit den 500 Euro,beim selben anbitter ,sie wollte mir eine Freude machen es war auch bei ihrem Konto. wir mussen aber zusamen zum Gericht. Ist dann die strafe anders ?

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    Antwort von hauseltr hauseltr

    Ich werde es nie verstehen, dass viele Leute nicht in der Lage sind, ihre Finanzen zu überblicken, demnach auch keine Haushaltbücher oder -pläne führen.

    Ich bin mit meinem selbst mit einem Officeprogramm erstellten Programm in der Lage, jede neue Kontoveränderung auf viele Jahre zu überprüfen. Das setzt natürlich korrektes Führen voraus.

    Die Vogelstrauß-Politik (Kopf in den Sand) bringt gerade im Finanziellen nichts. Die Forderungen holen einen eh ein und werden höher und höher.

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    Antwort von carleone carleone

    Waren bestellen, in dem Wissen, dass sie nicht bezahlt werden können ist vorsätzlicher Betrug.

    Ich hoffe, dass der Richter schlecht gefrühstückt und somit eine besonders gute Laune hat.

    Wünsche Dir Haftstrafe ohne Bewährung. Im Knast kannst Du dann hoffentlich nichts mehr per Lastschrift bestellen.

    Kommentar von vollstrecker24 vollstrecker24vollstrecker24

    ist hart was du schreibst-mein kommentar ist auch hart aber unsere meinung ist richtig wenn auch hart

    Kommentar von lala998 lala998

    Ich habe es ein bisschen falsch erzahlt . die 2 Sache war meine mutter mit den 500 Euro,beim selben anbitter ,sie wollte mir eine Freude machen es war auch bei ihrem Konto. wir mussen aber zusamen zum Gericht. Ist dann die strafe anders ?

    Kommentar von vollstrecker24 vollstrecker24vollstrecker24

    so der herr so das geschirr

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    Antwort von Shantikarana Shantikarana

    Ganz genau kann Dir das hier sicher niemand beantworten! Ich denke, das hängt ganz stark davon ab, ob Du Dich vor Gericht reumütig und kooperationsbereit zeigst, was die Begleichung Deiner Schulden angeht. Du solltest Dich schleunigst an eine Schuldnerberatung wenden!

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    Antwort von DeinErklaerbaer DeinErklaerbaer

    Miete sind Fixkosten und keine "sehr hohe Rechnung" Für mich klingt das, als führst Du nicht mal Buch über Deine Ausgaben.

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    Antwort von fly8512 fly8512

    Dafür kannst du definitiv ins Gefängnis wandern, zumal du ja ein Wiederholungstäter bist. Ich denke aber, solange du geständig bist und auf jeden Fall die Raten einhälst die du bezahlen musst wird noch alles gut ausgehen. Warum bestellst du denn so teure Sachen im Internet wenn du erst die HÄLFTE davon zusammengespart hast und dann noch per Lastschrift? Was soll das denn? Du hättest ja vorher mal nachdenken können, dass sowas nicht gut ausgehen kann.

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    Antwort von yasmin888 yasmin888

    Welche Strafe, das entscheiden die Richter, aber du solltest dich umbedingt an eine Schuldnerberatung wenden.

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    Antwort von altermann58 altermann58

    Generell ist es strafbar, etwas zu kaufen (Kaufvertrag abschließen), wenn man kein (nicht genügend) Geld hat. Das solltest du wissen. Betrug: Geldstrafe oder Haft bis 5 Jahre. Wiederholungsfall: in der Regel eine Haftstrafe - 1 Jahr - auf Bewährung.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Strafbar ist wenn man von vorne rein nicht zahlen will, nur nicht genügen Geld zu haben ist keine Straftat.

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