Anzeige wegen Ladendiebstahl was passiert jetzt?

6 Antworten

  • Anzeige
  • Sozialstunden
  • Hausverbot für ein paar Jahre (lebenslang, na klar, als würden sie dich wiedererkennen, und wenn du's bist direkt in den Knast werfen)
  • Es gibt keinen Eintrag in dein pol. Führungszeugnis, aber einen im Zentralregister, von dem erfährt idR. keiner was, außer dir, bzw. deinen Eltern, und der Eintrag sollte nach 10 Jahren wieder raus sein.

P.S.: Du bist dadurch nicht vorbestraft, also keine Panik!

Marcomic 
Fragesteller
 10.10.2014, 18:54

Was macht dich da so sicher das da nichts mehr kommen wird also die Polizei War ja z.b nicht da oder so.. ? Hoffe natürlich das nichts weiter passiert bzw kommen wird !

veritionale  10.10.2014, 19:25
@Marcomic

Hausdurchsuchungen gibt's frühestens ab "Drogenbesitz" in größeren Mengen - niemand wird sich die Mühe einer Hausdurchsuchung wegen eines elsterischen Teenagers machen, du kannst also erleichtert aufatmen: So wichtig bist du nicht! ;)

Aber deine Eltern wissen Bescheid oder? Denn wenn sie es noch nicht wissen, werden sie es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erfahren, darauf solltest du dich also trotz Allem einstellen.

Marcomic 
Fragesteller
 10.10.2014, 19:29
@veritionale

Meine Eltern habe ich nichts erzählt da sie heute essen sind..

Hoffe einfach das da nichts mehr kommt wie z.b Sozialstaates oder sowas..

veritionale  10.10.2014, 19:35
@Marcomic

Doch, wenn die dich angezeigt haben, kommt da noch was, mindestens 2 Briefe, eher 3.

  1. Brief in ein paar Wochen darin steht, dass gegen dich ein Verfahren wegen Ladendiebstahls eröffnet wird. Der Brief ist übrigens dann an deine Eltern addressiert.

  2. Brief dann einige Zeit später, darin wird stehen, dass das Verfahren gegen eine Auflage von ein paar Sozialstunden eingestellt wird, dann werden Ort und organisatorisches geklärt.

  3. Brief nachdem du die Sozialstunden abgeleistet hast, da steht dann drin, dass die Stelle wo du die Sozialstunden gemacht hast, bestätigt, dass du da warst und noch ein paar Infos zum Eintrag ins Zentralregister.

Der eine oder andere Anruf für deine Eltern könnte auch noch drin sein.

Stell dich am Besten einfach darauf ein, deine Eltern werden es wohl erfahren - lern draus, lass so einen Schwachfug in Zukunft und löffel die Suppe jetzt aus, wie ein Mann...

EinGast99  12.10.2014, 16:41
@veritionale
Ich bin 18 Jahre alt

Es geht kein Brief an die Eltern und es gibt auch keinen Grund die Eltern zu informieren ... zumindestens aus behördlicher Sicht. Der Fragestelle ist nunmal volljährig!

veritionale  13.10.2014, 09:51
@EinGast99

Achso, na wenn er volljährig ist, ist das was anderes - ich bin von minderjährig ausgegangen - dann gehen die Briefe natürlich direkt an dich.

Huhu.....ich wurde damals von meiner besten Freundin verpfiffen als sie erwischt wurde...aber es war bei mir mehr...da ich keine Kleidung von meinen Eltern bekam...wir waren arm...habe ich sie mir sozusagen besorgt.......ich bekam ca. 30 Sozialstunden und ein Wochenendarrest.....war ganz schön hart....aber ich habe seitdem nie wieder was mitgehen lassen...aus Fehler lernt man.....lg blümche

Marcomic 
Fragesteller
 10.10.2014, 18:50

Das ist ja schon krass War das den das erste mal bei dir das du was geklaut hast weil ich habe halt jetzt das erteilt mal geklaut und hoffe das ich nur eine Aussage machen muss mehr nicht !

blumenFee47  10.10.2014, 18:57
@Marcomic

Das ist jetzt schon 33 Jahre her....nein ich hatte ein paar Jeans...Turnschuhe...Pullis...Bikini.....nun alles was man an Kleidung braucht......ich hatte ja nichts....aber das interessierte niemanden.....vielleicht bekommst du zur abschreckung ein paar Sozialstunden....wünsche dir viel Glück...und lass deine Hände jetzt in deinen Taschen im Geschäft....nichts mehr mitgehen lassen.....lg blümche

Du bekommst eine Anzeige und das war's dann, weil du die Sachen nicht mehr hast, die Strafe schon bezahlt hast und es keinen Zweifel gibt, dass du es gemacht hast. Es gibt kein Verfahren, weil im Grunde schon alles geklärt ist. Sollte es doch eins gebe, wirst du höchstens Sozialstunden bekommen, weil bei der Sache niemand zu Schaden gekommen ist, und du wie es aussieht, nichts kaputtgemacht, oder nicht zurückgegeben hast Allerdings bist du jetzt, oder nach Erfolgen der Anzeige bei der Polizei aktenkundig

Marcomic 
Fragesteller
 10.10.2014, 18:52

Bist du dir sicher das da nicht viel kommen wird ? Hast du das vielleicht schon selbst Erfahrungen mit gemacht ?

Du bekommst bald Post von der Staatsanwaltschaft. Diebstahl ist ein Straftatbestand. Da kommt es dann zur Gerichtsverhandlung und du wirst verurteilt. Entweder erhältst du nochmals eine Geldstrafe und dir werden Sozialstunden aufgebrummt oder du erhältst eine Gefängnisstrafe auf Bewährung, je nach dem, wie der Richter so drauf ist.

kissshot  10.10.2014, 18:44

alles andere stimmt,aber gleich knast? nein nicht beim 1 mal

johnirving  10.10.2014, 18:47
@kissshot

Aber sicher doch! Hier ist der entsprechende Paragraph aus dem Strafgesetzbuch:

In § 242 StGB heißt es:

"Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

In objektiver Hinsicht (objektiver Tatbestand) muss hiernach zunächst eine fremde bewegliche Sache vorliegen, die vom Täter weggenommen worden ist.

In subjektiver Hinsicht, sprich in der Vorstellung des Täters, muss dieser zunächst in Bezug auf den objektiven Tatbestand vorsätzlich handeln. Darüber hinaus muss die Absicht bestehen, die Sache sich oder einem Dritten zuzueignen.

Je nach dem, welchen Richter du hast und wie der drauf ist, wanderst du ins Gefängnis. Da haben sich schon andere vor dir vor Gericht "gewundert". Geschieht dir doch recht so.

AaronKl  10.10.2014, 18:56
@johnirving

Jugendstrafrecht bedenken!

johnirving  10.10.2014, 18:57
@AaronKl

Er ist 18! Da kann das Jugendstrafrecht angewendet werden, MUSS aber nicht.

Schokorecht  10.10.2014, 23:58
@johnirving

Wird es aber in den allermeisten Fällen. Und zwar dann, wenn es die Tat Rückschlüsse auf die fehlende Reife zulässt. Und das ist so gut wie immer der Fall.

Wieso hast Du dem Geschäft eine "Strafe" bezahlt? Eine Strafe wird vom Gericht ausgesprochen und dann an den Staat bezahlt!

kissshot  10.10.2014, 18:43

nein ,stimmt schon so in manchen laden verlangen die noch weniger 50 euro

freejack75  10.10.2014, 18:46
@kissshot

Eine Fangprämie als Schadensersatz für die Beauftragung des Detektives gibt es.

Mit Strafe hat das genau überhaupt nichts zu tun. Und wie du schon schreibst sind eher 50€ angemessen.

AaronKl  10.10.2014, 18:57
@freejack75

Doch, es handelt sich um eine Vertragsstrafe. Und wenn die ausreichend kenntlich gemacht ist, handelt es sich dabei quasi um AGB und sind somit zu zahlen.

freejack75  10.10.2014, 18:59
@AaronKl

Es kann sich nicht um eine Vertragsstrafe handeln, da darüber kein wirksamer Vertrag abgeschlossen wurde.

Schokorecht  11.10.2014, 00:58
@Schokorecht

Obwohl, cic ist Quatsch, weil der Täter ja nicht in der Absicht, ein Rechtsgeschäft abzuschließen, den Laden betreten hat.

Dennoch hat der Ladenbesitzer einen Anspruch aus § 823 II BGB i.V.m. § 242 StGB, da die Aufwendungen, sein Eigentum wiederzuerlangen (hier die Fangprämie) ersatzfähig sind. Es handelt sich bei den 100€ also nicht um eine Vertragsstrafe, sondern um einen ersatzfähigen Schaden.

Marcomic 
Fragesteller
 10.10.2014, 18:45

Habe so eine Quittung bekommen da steht drauf Schuldanerkenntnis und wenn man halt so ein ladendiebstahl begeht muss man ja Geld bezahlen und ja hier hakt auch..

freejack75  10.10.2014, 18:47
@Marcomic

Dumm das. In Strafsachen macht man vieles, nur unterschreibt man kein Schuldanerkenntnis oder zahlt überstürzt etwas.

Schweigen, und bei Bedarf das Geld in einen Anwalt investieren. Das wäre sinnvoll.