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Anzeige wegen Betruges - darf ich einen Brief an den Staatsanwalt schreiben?

Frage von mgr1983 mgr1983

Hallo zusammen,

ich fange am Besten von vorne an. Ich hatte letztes Jahr ein massives Spielproblem und habe dabei auch über das Internet betrogen (in 4 Fällen). Habe danach ordentlich Ärger bekommen und auch eine ordentliche Geldstrafe. Seitdem habe ich sehr viel unternommen um aus diesem Sumpf rauszukommen (Spielsuchttherapie, neuer Arbeitgeber, Schuldenabbau, etc.). Ich habe mein Leben komplett umgekrämpelt und neu gestaltet. Jetzt habe ich vor ca. 7 Wochen ein Handy verkauft übers Internet verkauft. Alles okay soweit. Habe dem Käufer auch meinen Ausweis geschickt und alles hat gepasst. Dann ist mir das Handy kaputt gegangen und ich habe dem Käufer das mitgeteilt und wir einigten uns auf eine Rückerstattung des Geldes. Doch war ich nicht in der Lage (habe den Käufer immer darüber informiert) das Geld sofort zurückzuzahlen und er zeigte mich nach 3 Wochen an. Zwei Tage später nach der Anzeige bei der Polizei hatte er dann das Geld von mir und teilte dies der Polizei mit und zog seinen Strafantrag zurück. Ich verblieb im Guten mit Ihm und alles zwischenmenschliche war absolut wieder okay. Er meinte sogar, er habe vielleicht ein wenig überreagiert. Auf jeden Fall wurde ich diese Woche (2,5 Wochen nach der Anzeige) zur Aussage bei der Polizei geladen. Der Polizist nahm die Sache auf und wird es weiterleiten. Traurig war, dass die Polizeistelle, von wo die Anzeige aufgegeben hat, den Rückzug des "Geschädigten" des Strafantrages nicht weitergereicht hat. Dafür musste ich erneut sorgen, dass der Geschädigte sich erneut bei der Polizei sich meldete und nochmals den Antrag zurückziehen musst.

Meine Frage dazu: Ich stehe jetzt wieder da, als Handy ich bewusst betrogen. Doch diesesmal hat es nichts mit dem Spielen zu tun und das Mißgeschick mit dem Handy ist mir wirklich passiert. Bringt es was, wenn ich der zuständigen Staatsanwaltschaft einen Brief schreibe und nochmals die Sache erläutere und zudem die Umstände in meinem Leben erwähne. Bei mir geht's um alles. Auch um meinen Job. Die wissen ja auch nicht, dass ich soviel jetzt unternommen habe, um aus dieser Sacher rauszukommen....und ich nicht mehr der bin, wie der vor einem Jahr.

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Antworten (11)

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    Antwort von Anettchen2010 Anettchen2010

    Ich denk, das ist nicht nötig. Mal angenommen...es kommt zum Prozess...was ich nicht glaube...dann wird sich spätestens da alles aufklären!

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    Antwort von norbi22 norbi22

    eine Anzeige kann man nicht einfach zurück ziehen, das geht nur im Film. Du bekommst nun irgendwann Post vom Staatsanwalt das, dass Verfahren wegen Gerigfügigkeit eingestellt wurde!

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    Antwort von trixieminze trixieminze

    Ja, aber nicht so einen Blödsinn !

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    RatgeberHelden Antwort von colt1212 colt1212

    an deiner stelle würde ich der staatsanwaltschaft schon den fall schildern, eventeull auch auf den geschädigten verweisen. probieren kannst du es, mehr als "neion" können die auch nicht sagen. versuchs...

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    Antwort von DerHans DerHans

    Der Eindruck, dass du das absichtlich gemacht hast, drängt sich natürlich auf. Wenn du schreibst, dass du zurück zahlen willst, musst du das natürlich auch tun, sonst bekommst du noch weitaus größere Probleme.

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Tja, das kann man Dir glauben, muss man aber nicht unbedingt. Fraglich wird sein, ob man Dir nachweisen kann, dass das Handy nicht exisstiert hat. Ich bezweifle das, so dass das Verfahren nach § 170 II StPO einzustellen war.

    Da beim Betrug kein Strafantrag erforderlich ist, kann der Anzeigenerstatter auch nix zurückziehen. Die Tat ist von Amts wegen aufzuklären. Dass der Geschädigte kein Interesse mehr an der Strafverfolgung hat, kann aber bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden. Ebenso der Umstand, dass Du das Geld inzwischen erstattet hast.

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    Antwort von stelari stelari

    Selbst wenn der Anzeigensteller die Anzeige zurücknimmt, kann der Staatsanwalt aufgrund deiner Vorgeschichte auch von amtswegen erneut ermitteln.

    Warte einmal ab, ob du eine Mitteilung über die Eröffnung eines Ermittlungsverfahren bekommst - dann kannst du dich zur Sache äußern und auch nur dann würde ich es tun, du weißt ja nicht, was dir konkret vorgeworfen wird und auf was ggf die Anklage lautet! Käme es zum Prozess und die Zeugen ect sagen zur Sache zu deinen Gunsten aus, muss der Richter zumindest einstellen, wenn nicht gar frei sprechen... wenn sich das sogar im Zuge der Ermittlungen so herausstellt, wird ebenfalls eingestellt mangels öffentlichen interesses.

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    Antwort von polditier polditier

    Um keine weiteren Schwierigkeiten zu bekommen,würde ich ganz schnell einen Rechtsanwalt einschalten.Irgendwo bei der Polizei muß doch vermerkt worden sein,daßder Käufer des Handys die Anzeige zurückgenommen hat.Ansonsten kommt es wieder zu einer Verhandlung und dann vieleicht mit noch mehr Ärger für dich.Besorge dir am Besten einen Prozeßkostenhilfeschein und damit einen wirklich guten Anwalt,der dich jetzt aus der Sache rausbringt Viel Erfolg

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    Antwort von Kitara Kitara

    ja, aber das landet doch gar nicht beim Staatsanwalt, wenn die Anzeige zurückgezogen wurde, oder ? Eigentlich ist doch nun alles gegessen oder verfolgen sie die Anzeige trotzdem weiter ?

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    Antwort von Karl10 Karl10

    Genau so wie hier schilderst Du den Sachverhalt bei der Polizei. Dazu brauchst Du keinen Anwalt.

    Das klärt sich schon wieder. Viel Glück.

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    Antwort von zonk1234 zonk1234

    Würde ich unterlassen. Suche dir einen guten Anwalt und schildere diesem den Fall.

    Kommentar von Anettchen2010 Anettchen2010Anettchen2010

    Nicht mal für einen Amwalt lohnt sich das....wegen Geringfügigkeit...

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