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Anzeige wegen Beleidigung (Nachbar)

Frage von imbaa123456 imbaa123456

Guten Abend,

habe heute mein nachbar pärchen beleidigt (sprich Ehemann und Ehefrau) und dann gleich auch erfahren das die mich anzeigen wollen. Meine frage nun, was passiert wenn die mich anzeigen? Was passiert wenn ich einfach behaupte das hätte ich nicht getan? zu den infos: ich hatte keinen zeugen die beiden allerdings schon weil (es sind ja 2 personen) ansonsten war keine Menschenseele weit und breit.

ich bedanke mich jetzt schon mal ganz herzlich über eure antworten und wünsche euch noch nen schönen Abend! gruß

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Antworten (4)

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    Antwort von juergen04 juergen04

    Derartige Nachbarstreitigkeiten werden üblicherweise nicht verfolgt, weil das sog. besondere öffentliche Interesse fehlt. Vor allem, wenn du bisher strafrechtlich nicht aufgefallen bist. Denkbar wäre aber auch eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldbuße an einem gemeinnützige Einrichtung (§ 153a StPO). Jedenfalls erwartet dich kein Strafurteil.

    Kommentar von Fred4u Fred4uFred4u

    Normalerweise kommt es erst gar nicht zur Anklage, es sei denn der Nachbar ist Beamter, dann wird es auf jedem Fall hochgeschaukelt, denn nicht ohne Grund heisst es auch Beamtenbeleidigung obwohl offiziell nur Beleidigung im Paragraphen steht. http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html

    Kommentar von juergen04 juergen04juergen04

    Es gibt keine "Beamtenbeleidigung", nur wird von der Staatsanwaltschaft das zur Verfolgung notwendige "Öffentliche Interesse" eher dann bejaht, wenn die Tat im Zusammenhang mit einer ordnungsgemäßen hoheitlichen Diensthandlung begangen wurde und der Beleidigte keinen Anlass für eine Ehrverletzung gegeben hat. Beispiel: Bezeichnung eines Polizeibeamten als "Bullenschwein". Wie man den privaten Nachbarn, Kollegen oder Zechkumpel beleidigt interessiert im Normalfall niemanden. Die Justiz ist nicht dazu da, Nachhilfe in sittlicher und sozialer Reife zu geben.

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    Antwort von ungererbad ungererbad

    Beherrsche Dich! Falls ein Staatsanwalt meint, der Fall sei verfolgenswert, wird es zu einer Verhandlung kommen. I.d.R. werden Beleidigungen mit Geldstrafen belegt. Kommt drauf an, was Du gesagt hast.

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    Antwort von Still Still

    Nach Prüfung durch die Staatsanwaltschaft, die öffentliches Interesse wohl eher verneinen wird, kann dann die sg. Privatklage betrieben werden. Die Parteine treffen sich dann bei einem Schiedsmann.

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    Antwort von Rosengarten Rosengarten

    http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html

    Wenn die dich bei der Polizei anzeigen, kommt es auf jeden Fall zur Staatsanwaltschaft, selbst wenn die nicht unbedingt Beweise haben sollten. Und dort bist du dann jedenfalls schon mal "bekannt", selbst wenn das Verfahren eingestellt werden sollte.

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