Anzeige Hausfriedensbruch wg. Besuch von verlassenen Häusern, Bolgen?

7 Antworten

Hallo Hallo Cr4yz33,

das Gesetz sagt dazu folgendes aus:


§ 123 StGB - Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.


Wenn Euch nur die Polizei erwischt hat, heißt das noch nicht, dass Euch auch eine Verurteilung erwartet.

Wie im zweiten von mir fett da gestellten Absatz zu lesen ist, kann eine Bestrafung nur dann erfolgen, wenn der Besitzer einen Strafantrag stellt.

Macht also durchaus Sinn mal herauszufinden, wem die Firma gehört, sich bei ihm für das Eindringen zu entschuldigen, ihm vielleicht die Gründe erklären und ihn bitten keinen Strafantrag zu stellen, bzw. wenn er einen gestellt hat ihn bitten diesen wieder zurück zu ziehen. Kommt er Eurer Bitte nach, bleibt das ganze komplett ohne folgen für Euch.

Aber selbst wenn er einen Strafantrag stellt ist es nicht ganz unwahrscheinlich, dass das Verfahren gegen Euch eingestellt wird.

Aber selbst wenn Ihr verurteil werden, wird sich das Strafmaß ganz unten bewegen. Also ins Gefängnis müsst Ihr deshalb auf gar keinen Fall und es wird auch keine horrende Geldstrafe geben.

Seit ihr noch Jugendliche kannst nicht einmal eine Geld.- und auch keine Freiheitsstrafe, sondern nur eine erzieherische Maßnahme in Form von paar Sozialstunden in einer Sozialen Einrichtung geben.

Schönen Gruß
TheGrow

Hausfriedensbruch ist einmal ein Antragsdelikt. Wichtig wäre aber die Frage, war das Gelände befriedet, d.h. abgeschlossen und du bist gewaltsam eingedrungen. Oder war das Gelände für jedermann zugänglich. Im letzteren Fall hättest du nichts zu befürchten

TheGrow  10.08.2014, 14:48

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Wichtig wäre aber die Frage, war das Gelände befriedet, d.h. abgeschlossen und du bist gewaltsam eingedrungen. Oder war das Gelände für jedermann zugänglich. Im letzteren Fall hättest du nichts zu befürchten>

Das was Du geschrieben hast, trift auf das Betreten von Geländen zu. Vom Fragesteller wurde aber geschrieben:

wenn ich von der Polizei bei meiner Fotografiearbeit in alten Industriegebäuden aufgegriffen werde?>

Bei Gebäuden sind die gesetzlichen Anforderungen zur Erfüllung des Straftatbestandes nicht so hoch, wie beim Betreten eines Betriebsgeländes.

Abgeschlossene Räume im Sinne des Gesetzes sind nicht etwa Räume gemeint, die im Sinne von mit Schloss verschlossen gemeint, sondern dass durch Türen oder Fenster ganz klar erkennbar ist, dass es sich nicht um einen für jedermann betretbaren Raum handelt. Es langt also, dass aus den Umständen erkennbar ist, dass der Besitzer nicht wünscht, dass der Raum betreten wird.

Ob das hier der Fall war, müsste aber in der Tat konkret abgeklärt werden.

Vermutlich gar nichts. Wenn vom Betreten des Gelaendes keine Gefahr ausgeht und du da auch nichts kaputt machst, wird sich die Polizei nicht grossartig dafuer interessieren oder dich bestenfalls des Gelaendes verweisen. Dazu muesste sie aber auch erst einmal feststellen, ob du dich wirklich unrechtmaessig auf dem Gelaende aufhaeltst. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die Polizei also gar nicht erst aktiv werden sondern einfach weiter fahren.

Da hier nun so viel von Hausfriedensbruch geschrieben wurde, sei darauf hingewiesen, dass Hausfriedensbruch ein sog. "absolutes Antragsdelikt" ist, das von Amts wegen gar nicht verfolgt wird sondern nur auf Antrag des Geschaedigten (hier dem rechtmaessigen Besitzer des Gebaeudes, der nicht zwingend auch Eigentuemer sein muss.

Hausfriedensbruch besteht nicht nur dann, wenn jemand in einem Haus wohnt sondern wenn du ein Gebäude betrittst ohne Erlaubnis. Also ist es egal, dass das Haus verlassen ist. Ist es baufällig bzw. besteht die Gefahr dass es einstürzt dann ist die rechliche Lage nochmal anders. Ich denke dass das ganze wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, aber du evtl. die Fotos nicht verwenden darfst

Maximilian112  10.08.2014, 13:15

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ist immer hausfriedensbruch wenn du ohne einwilligung des besitzers da eindringst egal ob verlassen oder nicht