Anwaltskosten wegen verspäteten Mietzahlung zahlen?
Hy Leute,
und zwar habe ich das folgende Problem:
Ich konnte zum ersten Mal meine Miete nicht fristgerecht (zum 3.)bezahlen. Habe es doch im selben Monat nachgezahlt (27.5.2014) . Jetzt habe ich ein Schreiben von einem Anwalt bekommen, und zwar eine Woche nachdem ich das Geld überwiesen hab. Ich soll die fehlende Miete bezahlen und seine Kosten von 80€ sonst würde es gerichtlich weitergehen.
Ich finde es eine Frechheit vom Vermieter ohne eine erste Mahnung gleich einen Anwalt einzuschalten. Im weiteren stand im Schreiben das Zahlungen bis zum 27.5. berücksichtigt worden sind, obwohl ich an dem Tag überwiesen habe (Was für ein Zufall) !
Was meint ich sollte ich lieber Zahlen oder nicht ?
9 Antworten
Fassen wir mal zusammen:
- Du bist mit der Zahlung im Verzug - und zwar 3,5 Wochen!
- Der Vermieter war also berechtigt, eine Mahnung zu senden.
Kleiner Tipp: Auch mit Vermietern kann man reden und um einen Zahlungsaufschub bitten. Damit wäre die ganze Situation nicht so eskaliert.
Falls der Vermieter bereits einen Fall von Mietnomaden hatte, ist auch das sofortige Einschalten eines RAs durchaus verständlich.
- Du hast am 27.5. die Miete überwiesen
- Das Geld war dem zu Folge irgendwann zwischen dem 28. und 30. auf dem Konto des Vermieters.
- Die Mahnung kam etwa eine Woche später und berücksichtigt nur Zahlungen bis 27.5.
Wichtig: Gab es berets eine Zahlungerinnerung? Falls nicht, kannst Du eventuell noch mit einem freundlichen Schreiben an den RA davonkommen:
Sehr geehrter RA XYZ,
wie sie beiliegendem Kontoauszug entnehmen können, hat sich die Zahlung mit ihrem Schreiben überschnitten. Ich gehe daher davon aus, daß ihre Forderung vom xx.06.2014 gegenstandslos ist.
MfG
celoptimal
Von der Bank kommt keine Zahlungserinnerung. Bestenfalls eine Info das die Buchung mangels Deckung nicht ausgeführt werden konnte.
OK, bei regelmäßigen Zahlungen mit fixer Fälligkeit ist auch keine Zahlungserinnerung notwendig, sondern Du bist ab dem Termin im Verzug.
Somit war auch keine Zahlungserinnerung nötig (hab gerade noch mal nachgeschaut).
Die Mahnung war also rechtmäßig, einzig über die Höhe läßt sich streiten.
Ich würde jetzt trotzdem erst einmal das Schreiben we oben rausschicken. Eventuell sind dem RA die paar € nicht der weitere Papierkram wert.
Falls er sich wieder meldet, würde ich im nächsten Schritt die vertraglich vereinbarten Mahnkosten von 10€ zahlen und dem RA eine Kopie des Mietvertrags zukommen lassen sowie den überhöhten Mahngebühren widersprechen.
Diese "Zahlungserinnerung" ist indiskutabel. Der Mietschuldner befindet sich am 4. Werktag des Mietzahlungsmonats im Verzug, wenn er bis zum 3. WT die Miete nicht dem Vermieter übergeben hat. Da bedarf es keiner Mahnung oder Zahlungserinnerung.
Hast Du Recht, habe ich beim nachlesen auch so gefunden.
- Das war die erste und auch letzte Mahnung!
- Mahngebühren sind gerechtfertigt, über die Höhe kann man streiten
- Wenn Du am 27.5. überwiesen hast, ist das Geld erst am 28.5. beim Vermieter eingegangen. Also nach dem Mahnschreiben.
- Warum hast Du mit Deinem Vermieter nicht gesprochen, als Du wusstest, dass Du finanzielle Probleme bekommst??
Ja aber im Mietvertrag steht das der Vermieter bei nicht fristgerechten Zahlung eine Mahnung von 10€ ausstellen. Ich hab ja nicht mal eine Mahnung bekommen sonder direkt Anwaltschreiben.
Wie gesagt, das ist die Mahnung. Und wenn im Mietvertrag 10 Euro steht, zahlst Du 10 Euro. Wo ist das Problem? Der Rest der Anwaltskosten ist das Privatvergnügen des Vermieters.
Dann bist du sowieso auf der sicheren Seite!
Ich hab ja nicht mal eine Mahnung bekommen sonder direkt Anwaltschreiben.
Das ist eine Mahnung.
Wer ist warum auf der sicheren Seite?
Sag, ich ja auch schon die ganze Zeit. Oder schreibe ich chinesisch?
Der TE ist auf der sicheren Seite, d.h. er braucht die 80€ nicht bezahlen, allenfalls nur 10€.
Oder schreibe ich chinesisch?
Gesetzt dem Falle, dass mir nicht plötzlich Brocken voller Wissen über die chinesische Sprache ins Hirn geregnet sind: Nein, du schreibst nicht Chinesisch ;-)
Danke!!!!!!
einen kostenpflichtigen anwalt hätte er nicht beauftragen müssen.
Nicht müssen, aber können!
Nein, musst du nicht bezahlen.
Eine Frechheit ist es vor allem, seine Miete nicht pünktlich zu zahlen, und vor allem ohne ihn darüber zu informieren. Da muss man sich nicht wundern und schon gar nicht ärgern...
Nach meiner Ausbildung war ich arbeitlos und mein Antrag wurde neu bearbeitet, deshalb war mein Konto nicht gedeckt. Ich habe mich bemüht schnell wie möglich es nachzuzahlen. Außerdem war mein Vermieter ganze Zeit nicht erreichbar und Sitz ist irgendwo im Süden Deutschlands.
Außerdem war mein Vermieter ganze Zeit nicht erreichbar und Sitz ist irgendwo im Süden Deutschlands.
Auch per Post nicht?
Alleine um eine Mail zu beantworten hat fast eine Woche gedauert, abgesehen vom Post.
E-Mail ist bei so wichtigen Sachen nicht gerade der beste Weg um zu kommunizieren.
Der Vermieter soll ja nicht antworten, Du sollst ihn nur benachrichtigen, dass die Miete später kommt. Und das dauert per Mail nur wenige Minuten, dann weiß er es bzw. kann es wissen. Eine Frechheit ist es vor allem, das nicht zu tun...
Nein. nur von meiner Bank. Nicht vom Vermieter oder Anwalt, das ist das erste Mal und direkt Zahlungsforderung.