rechtlichen rat wurde eingeholt nach erhalt der rechnung des anwaltes wurde zunächst veregssen zu bezahlen. dann kam ein schreiben vom anwalt wenn nicht innerhalb von 2-3 tagen bezahlt wird würder er anzeige wegen eingehungsbetruges stellen. rechnung ist zwar bezahlt aber ist es normal das anwälte so massiv vorgehen und kann man sich da wehren ?
Anwalt droht mit anzeige
Antworten (11)
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1Antwort von
SchlauerfuchsSchlauerfuchs
Das geht gar nicht ! Das einzige was er machen kann ist einem Mahnbescheid erwirken. Der will Dich nur Einschüchtern.
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jockljockl
Grundsätzlich hat die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt ihre berechtigte Bezeichnung, das bedeutet aber nicht, dass man vor solchen und scon garnicht wg. dem was diese im Einzelfall von sich geben, aus/vor Angst in den Boden versinken muss.
Aber ohne Detals kann man i.d.S. keine Stellung nehmen. Ausserdem, weil ein REA inrede steht, ist´s gefährlich, weil man ggf. schnell wg. unerlaubter Rechtsberatung, auch sehr schnell, eine Abmahnung am Halse haben könnte.
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Ody85Ody85
Eingehungsbetrug heißt doch, dass du schon vorweg nicht vorhattest, das Geld zu bezahlen. Was eine unterstellung ist und wahrscheinlich kaum zu beweisen wäre.
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Ich würde den Anwalt nach möglichkeit wechseln.
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PfotenferienPfotenferien
Wenn die Rechnung jetzt bezahlt ist, würde ich die Sache unter "Mensch ärger dich nicht" abheften. Manche Anwälte kommen einfach nur so klar, die brauchen das wohl. Andere wiederum hätten evtl. einen normalen Ton angeschlagen und eine freundliche Erinnerung geschickt. Alle über einen Kamm scheren ist sicher nicht der beste Weg. Aber da auch Anwälte "nur" Menschen sind, würde ich da versuchen, mich nicht weiter aufzuregen. Leider kommt es immer wieder vor und sie haben wohl gute Erfahrungen mit solchen Drohgebärden.
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1Antwort von
Nybescod Pfänden darf man sowieso nur nach einem gerichtlichen Beschluss. Anwälte können vieles sagen. Wehre dich dann wenn du ein Schreiben von der Mahnabteilung vom Gericht kriegst. Bis dahin würde ich Anwälte ignorieren, zumal du schon die Rechnung bezahlt hast.
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Anton96Anton96
Wegen Nötigung könnte man auch kaum Klage, da würde höchstens eine Anzeige etwas bringen-Ich persönlich würde es ehrlich gesagt auf sich beruhen lassen in so fern stimmen wir absolut überein.
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raimoraimo
Hier geht es wahrscheinlich um eine Rechnung die du auf Grund einer anwaltlichen Beratung erhalten hast. Du hast somit durch nicht einhalten des Zahlungstermins die Reaktion des Anwaltes heraus gefordert. Worüber wunderst du dich hier?
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Anton96Anton96 Nur weil einer vergessen hat zu Zahlen gleich von einem Eingehungsbetrug zu fabulieren spricht nicht gerade für den Anwalt. Klar er wollte nur drohen, aber da hätte auch genügt darauf hin zu weisen das er sich bei Nichtzahlung gezwungen seht eine gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken. Die Drohung mit einer Strafanzeige kann immerhin als Nötigung ausgelegt werden.
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Anton96Anton96
Der wollte dir nur etwas Druck machen, normalerweise wird nicht sofort mit einer Strafanzeige gedroht. Es wäre für den Anwalt auch verdammt schwer diesen Eingehungsbetrug zu beweisen, den der setzt vorraus das du von vorne herrein nicht vor hattest zu zahlen. Normalerweise droht man bei so etwas mit einem Mahnbescheid. Ich würde diesen Anwalt nicht mehr aufsuchen.
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mineiromineiro
Du hast doch die Rechnung nicht bezahlt - also kann er sie einfordern und das hat er getan! Der Fehler lag bei dir, nicht bei ihm!
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Anton96Anton96 Lass bitte mal die Kirche im Dorf, normalerweise droht man bei so etwas mit einem gerichtlichen Mahnbescheid und nicht mit einer Strafanzeige. Solche drohungen mit ungerechtfertigten Strafanzeigen kann man auch als Nötigung auslegen. Klar steht dem Anwahlt die Bezahlung zu, aber auch ein Anwalt sollte sich an Recht und Gesetz halten.
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anjannianjanni
Wie lange hast Du denn "vergessen", die Rechnung des Anwalts zu bezahlen?
Wenn Du den Rechtsrat brauchtest wegen Zahlungsverzugs oder ähnlichen Dingen, dann wird er wohl davon ausgegangen sein, daß Du nichts hast, bei Dir nichts zu holen ist... Über ein gerichtliches Mahnverfahren würdest Du Dich womöglich kaputtlachen. - Auch ein Anwalt will/muß leben und seine eigenen Rechnungen bezahlen. Er wird sich überlegt haben, womit er Dir einigermaßen wirksam drohen kann.
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Susanne62 21 tage
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Anton96Anton96 Da halte ich die Drohung mit der Strafanzeige für völlig daneben.
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Anton96Anton96 Dumm nur das die Drohung mit einer Strafanzeige durchaus als Nötigung aufgefasst werden kann.
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Susanne62 was heisst das ?
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anjannianjanni 21 Tage sind dann aber wirklich ein "Witz".
Wenn die Drohung als Nötigung aufgefaßt werden kann, kannst Du ihn dafür verklagen... Brauchst Du nur einen neuen Anwalt.
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Anton96Anton96 http://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%B6tigung Ich würde jetz allerdings nicht gegen strafrechtlich gegen den Anwalt vorgehen, das kann auch nach hinten los gehen.
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gargamel111gargamel111 @Anton96: Warumm sollte die Androhung einer Anzeige eine Nötigung sein? Noch dazu, wo der Sachverhalt unbestritten ist. Komische Auffassung.
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Anton96Anton96 Es ist immer eine blöde Idee mit einer Strafanzeige zu drohen. Eine Strafanzeige ist nicht geeignet eine ausstehende Zahlung ein zu fordern, das sollte auch ein Anwalt wissen. Etwas anders wäre es wenn der Schuldner klar zu verstehen gibt das er nicht gewillt ist zu zahlen, dann wäre eine Anzeige wegen Eingehungsbetrug gerechtfertigt.
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gargamel111gargamel111 Dass es ne blöde Idee ist (und von einem Anwalt sowieso) ist eine ganz andere Sache. Da hast Du voll kommen Recht. Der hätte ja auch den üblichen Weg gehen können, Schreiben schicken, Mahngebühr drauf und gut ist.
Ich find halt solche Ratschläge immer gefährlich, -> wegen Nötigung verklagen. Kostet nur unnötig Geld und Ärger.
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Anton96Anton96 Da sind wir einer Meinung, wobei ein Verklagen wegen Nötigung auch keinen Sinn macht, bei einer Straftat und etwas anders ist eine Nötigung nicht, macht man wenn überhaupt eine Strafanzeige. Ich persönlich würde darauf aber verzichten.
wie trägt man das am besten vor ?