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Anwalt droht mit anzeige

Frage von Susanne62 Susanne62

rechtlichen rat wurde eingeholt nach erhalt der rechnung des anwaltes wurde zunächst veregssen zu bezahlen. dann kam ein schreiben vom anwalt wenn nicht innerhalb von 2-3 tagen bezahlt wird würder er anzeige wegen eingehungsbetruges stellen. rechnung ist zwar bezahlt aber ist es normal das anwälte so massiv vorgehen und kann man sich da wehren ?

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Antworten (11)

  • 3
    Antwort von hakennase hakennase

    zuständige anwaltskammer informieren.

    Kommentar von Susanne62 Susanne62

    wie trägt man das am besten vor ?

  • 1
    Antwort von Schlauerfuchs Schlauerfuchs

    Das geht gar nicht ! Das einzige was er machen kann ist einem Mahnbescheid erwirken. Der will Dich nur Einschüchtern.

  • 1
    Antwort von jockl jockl

    Grundsätzlich hat die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt ihre berechtigte Bezeichnung, das bedeutet aber nicht, dass man vor solchen und scon garnicht wg. dem was diese im Einzelfall von sich geben, aus/vor Angst in den Boden versinken muss.

    Aber ohne Detals kann man i.d.S. keine Stellung nehmen. Ausserdem, weil ein REA inrede steht, ist´s gefährlich, weil man ggf. schnell wg. unerlaubter Rechtsberatung, auch sehr schnell, eine Abmahnung am Halse haben könnte.

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    Antwort von Ody85 Ody85

    Eingehungsbetrug heißt doch, dass du schon vorweg nicht vorhattest, das Geld zu bezahlen. Was eine unterstellung ist und wahrscheinlich kaum zu beweisen wäre.

    .

    Ich würde den Anwalt nach möglichkeit wechseln.

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    Antwort von Pfotenferien Pfotenferien

    Wenn die Rechnung jetzt bezahlt ist, würde ich die Sache unter "Mensch ärger dich nicht" abheften. Manche Anwälte kommen einfach nur so klar, die brauchen das wohl. Andere wiederum hätten evtl. einen normalen Ton angeschlagen und eine freundliche Erinnerung geschickt. Alle über einen Kamm scheren ist sicher nicht der beste Weg. Aber da auch Anwälte "nur" Menschen sind, würde ich da versuchen, mich nicht weiter aufzuregen. Leider kommt es immer wieder vor und sie haben wohl gute Erfahrungen mit solchen Drohgebärden.

  • 1
    Antwort von Nybescod Nybescod

    Pfänden darf man sowieso nur nach einem gerichtlichen Beschluss. Anwälte können vieles sagen. Wehre dich dann wenn du ein Schreiben von der Mahnabteilung vom Gericht kriegst. Bis dahin würde ich Anwälte ignorieren, zumal du schon die Rechnung bezahlt hast.

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    Antwort von Anton96 Anton96

    Wegen Nötigung könnte man auch kaum Klage, da würde höchstens eine Anzeige etwas bringen-Ich persönlich würde es ehrlich gesagt auf sich beruhen lassen in so fern stimmen wir absolut überein.

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    Antwort von raimo raimo

    Hier geht es wahrscheinlich um eine Rechnung die du auf Grund einer anwaltlichen Beratung erhalten hast. Du hast somit durch nicht einhalten des Zahlungstermins die Reaktion des Anwaltes heraus gefordert. Worüber wunderst du dich hier?

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Nur weil einer vergessen hat zu Zahlen gleich von einem Eingehungsbetrug zu fabulieren spricht nicht gerade für den Anwalt. Klar er wollte nur drohen, aber da hätte auch genügt darauf hin zu weisen das er sich bei Nichtzahlung gezwungen seht eine gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken. Die Drohung mit einer Strafanzeige kann immerhin als Nötigung ausgelegt werden.

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    Antwort von Anton96 Anton96

    Der wollte dir nur etwas Druck machen, normalerweise wird nicht sofort mit einer Strafanzeige gedroht. Es wäre für den Anwalt auch verdammt schwer diesen Eingehungsbetrug zu beweisen, den der setzt vorraus das du von vorne herrein nicht vor hattest zu zahlen. Normalerweise droht man bei so etwas mit einem Mahnbescheid. Ich würde diesen Anwalt nicht mehr aufsuchen.

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    Antwort von mineiro mineiro

    Du hast doch die Rechnung nicht bezahlt - also kann er sie einfordern und das hat er getan! Der Fehler lag bei dir, nicht bei ihm!

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Lass bitte mal die Kirche im Dorf, normalerweise droht man bei so etwas mit einem gerichtlichen Mahnbescheid und nicht mit einer Strafanzeige. Solche drohungen mit ungerechtfertigten Strafanzeigen kann man auch als Nötigung auslegen. Klar steht dem Anwahlt die Bezahlung zu, aber auch ein Anwalt sollte sich an Recht und Gesetz halten.

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    Antwort von anjanni anjanni

    Wie lange hast Du denn "vergessen", die Rechnung des Anwalts zu bezahlen?

    Wenn Du den Rechtsrat brauchtest wegen Zahlungsverzugs oder ähnlichen Dingen, dann wird er wohl davon ausgegangen sein, daß Du nichts hast, bei Dir nichts zu holen ist... Über ein gerichtliches Mahnverfahren würdest Du Dich womöglich kaputtlachen. - Auch ein Anwalt will/muß leben und seine eigenen Rechnungen bezahlen. Er wird sich überlegt haben, womit er Dir einigermaßen wirksam drohen kann.

    Kommentar von Susanne62 Susanne62

    21 tage

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Da halte ich die Drohung mit der Strafanzeige für völlig daneben.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Dumm nur das die Drohung mit einer Strafanzeige durchaus als Nötigung aufgefasst werden kann.

    Kommentar von Susanne62 Susanne62

    was heisst das ?

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    21 Tage sind dann aber wirklich ein "Witz".

    Wenn die Drohung als Nötigung aufgefaßt werden kann, kannst Du ihn dafür verklagen... Brauchst Du nur einen neuen Anwalt.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    http://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%B6tigung Ich würde jetz allerdings nicht gegen strafrechtlich gegen den Anwalt vorgehen, das kann auch nach hinten los gehen.

    Kommentar von gargamel111 gargamel111gargamel111

    @Anton96: Warumm sollte die Androhung einer Anzeige eine Nötigung sein? Noch dazu, wo der Sachverhalt unbestritten ist. Komische Auffassung.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Es ist immer eine blöde Idee mit einer Strafanzeige zu drohen. Eine Strafanzeige ist nicht geeignet eine ausstehende Zahlung ein zu fordern, das sollte auch ein Anwalt wissen. Etwas anders wäre es wenn der Schuldner klar zu verstehen gibt das er nicht gewillt ist zu zahlen, dann wäre eine Anzeige wegen Eingehungsbetrug gerechtfertigt.

    Kommentar von gargamel111 gargamel111gargamel111

    Dass es ne blöde Idee ist (und von einem Anwalt sowieso) ist eine ganz andere Sache. Da hast Du voll kommen Recht. Der hätte ja auch den üblichen Weg gehen können, Schreiben schicken, Mahngebühr drauf und gut ist.

    Ich find halt solche Ratschläge immer gefährlich, -> wegen Nötigung verklagen. Kostet nur unnötig Geld und Ärger.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Da sind wir einer Meinung, wobei ein Verklagen wegen Nötigung auch keinen Sinn macht, bei einer Straftat und etwas anders ist eine Nötigung nicht, macht man wenn überhaupt eine Strafanzeige. Ich persönlich würde darauf aber verzichten.

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