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Anspruch auf Behindertenstellplatz ohne, dass man ein Auto hat?

Frage von Tolstefanzer Tolstefanzer

Hallo,

ich habe in meiner unmittelbaren Nachbarschaft eine ältere Dame, welche verheiratet ist. Ihr Mann (behindert) befindet sich in einem Pflegeheim außerhalb der Stadt (Berlin). Die Dame hat kein eigenes Auto, beansprucht aber einen festen Stellplatz vor dem Mehrfamilien-Haus, welcher mit den Schild "Behindertenparkplatz" und dem Zusatzschild "Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr.**** frei" markiert wurde.

Da auch ihr Mann kein eigenes Auto mehr fährt, freuen sich die Kinder über einen Parkplatz direkt vor dem Haus (ansonsten Parkplatznotstand). In deren seltenen Besuchen (oder von Bekannten) wird der Behindertenausweis einfach ins Fahrzeug gelegt und das Ordnungsamt geht von der Rechtmäßigkeit aus.

Meine Frage: Hat jemand ohne eigenes Fahrzeug einen Anspruch auf einen Behindertenstellplatz?

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Antworten (3)

  • 0
    Antwort von Anton96 Anton96

    Kurz Antwort Anspruch auf einen Personenbezogen Behindertenausweis hat keiner, die Gemeinde ist nur gehalten wo es möglich ist in begründeten Fällen so eine Parkplatz aus zu weisen. Ein eigenes Kraftfahrzeug muss der Begünstigte nicht haben

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    Antwort von LenaF95 LenaF95

    Hallo,

    hm, die frage ist definitiv gut. ich kenn mich nur soweit aus - wir fahren öfter mal mit meiner Oma zum einkaufen und parken dann auch imemr auf den behindertenparkplätzden, da sie ja auch einen Ausweis hat. Wie das aber mit festen parkplätzen aussieht weiß ich leider nicht.

    LG lena

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    Antwort von Emptyliving Emptyliving

    Nein^^.

    Kannst sogar wenn die Kinder mal da sind das Auto abschleppen lassen auf kosten der Kinder^^. Denn ein Behindertenparkplatz ist für eine Person die ein Physisches Defizit hat und es nicht möglich oder nur schwer möglich ist wenn dieser längere Strecken läuft. Also Faustregel :Bist du nicht Behindert!? Dann park wo anders.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Nein er kann bei einem Personenbezogenen Parkplatz nicht das Auto der Kinder abschleppen lassen, solange der Parkausweis gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt wird,

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