Anspruch auf Arbeitslosengeld aufgrund der Gleichwohlgewährung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Arbeitsagentur ist - für Dich: leider - im Recht.

Die "Gleichwohlgewährung" greift dann, wenn Du arbeitslos bist, aber noch Entgeltansprüche gegen Deinen Arbeitgeber hast; wenn der Arbeitgeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, kannst Du trotzdem Arbeitslosengeld erhalten, obwohl Du wegen der bestehenden Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers noch keinen Anspruch darauf hättest.

Das ist z.B. dann der Fall, wenn Du wegen abzugeltendem Urlaubsanspruchs bei einer Kündigung - was eigentlich zur Folge hat, dass der Beginn der Zahlung von ALG1 sich um die Dauer des abzugeltenden Urlaubs verschiebt - trotzdem schon von Anfang der Arbeitslosigkeit an Dein Arbeitslosengeld erhältst, weil der Arbeitgeber die Entgeltung nicht zahlt.

Ein weiteres Beispiel ist etwa gegeben bei einem nach gerichtlichem Urteil zu Unrecht gekündigten Arbeitnehmer, der nach der Kündigung Arbeitslosengeld erhält, obwohl er wegen der Unrechtmäßigkeit der Kündigung Anspruch auf Entgelt durch den Arbeitgeber hätte.

Dein Fall ist aber völlig anders gelagert: Du hast Anspruch auf Entgeltung durch den Arbeitgeber für die Zeit, in der Dein Arbeitsverhältnis noch bestand bzw. besteht, es also keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld gibt oder gab.

Den Anspruch hast Du erst ab dem 01.01. - denn ich gehe davon aus, dass Du keine Sperre wegen der Eigenkündigung erhältst, da Du wegen der häufigeren/längeren (!!!) Nichtzahlung des Entgelts zur Kündigung berechtigt warst (vorausgesetzt, Du hast den Arbeitgeber abgemahnt, also mit Androhung einer Kündigung zur Zahlung aufgefordert).

du solltest besser zum Arbeitsgericht gehen und dein Geld einklagen.

Insolvenzverschleppung ist ein Straftatbestand und solltest du es nicht machen, ist dir auch nicht zu helfen.

Als Alternative ginge noch das Arbeitsamt, da gibt es auch Möglichkeiten...

aber schnell solltest du es machen, bevor die Substanz deiner Fa. aufgebraucht ist.

Jonny73 
Fragesteller
 30.12.2015, 13:56

Mein Anwalt ist schon an der Sache dran, nur wie jeder weiß, dauert es sehr lange und Geld zum leben brauche ich jetzt.

wolfruediger  30.12.2015, 14:23
@Jonny73

manche Dinge gehen auch mit Härtefallklauseln, solltest deinen Anwalt darauf ansprechen...