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Anlieger frei ?

Frage von doddo doddo

Der Fahrer eines PKW , der kein Anlieger dieser Strasse ist , wird von der Polizei kontrolliert. Der PKW- Fahrer benutzt die Ausrede :" Ich suche in dieser Strasse einen gewissen Heinz Mustermann um ein Meerschweinchen von ihm zu kaufen ." Frage:" Kann die Polizei ein Verwarnungsgeld erheben ? "

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Antworten (12)

  • 5
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von boriswulff boriswulff

    Jeder mit einem triftigen Anliegen darf die Strasse befahren. Ein Verwarngeld darf also nicht erhoben werden.

    Allerdings ist es schon komisch wie jemand nach einem Mustermann sucht, wenn er dabei sein Auto nicht einmal verlässt.

    Wenn er denn allerdings behauptet das der Herr Mustermann gesagt hätte es sei ein grünes Backsteingebäude, welches man prima von der Strasse sehen kann, braucht man dazu sein Auto auch nicht verlassen.

    Es kommt also nur auf die Begründung an.

  • 3
    Antwort von manni1937 manni1937

    Ich habe eine solche Sache einmal bis vor das Amtsgericht gehen lassen . Ich kannte in einer Nebenstrasse ,die man auch anders hätte erreichen können , einen Bekannten und benutzte diesen als Ausrede. Der Richter sagte zu den Polizisten , die als Zeugen geladen waren : "Wenn Sie mal jemand erwischen , der keine gute Ausrede parat hat, dann kassieren Sie " und stellte das Verfahren ein.

  • 3
    Antwort von gruenbaer gruenbaer

    Ich bin 23 Jahre lang durch eine Anliegerstraße gefahren, mit einer ähnliche Ausrede, wenn ich denn mal erwischt wurde.

    Ich bekam nie ein "Knöllchen".

    Juristisch weiß ich allerdings nicht, wie die Lage ist.

    Kommentar von lamouroso lamourosolamouroso

    Weshalb gibt es Strassen mit der Bezeichnung : Nur für Anlieger?

    Kommentar von gruenbaer gruenbaergruenbaer

    Weshalb gibt es die EU-Gurkennorm?

    Kommentar von Biggi2000 Biggi2000Biggi2000

    und die schlauen auch nicht.

    Kommentar von Biggi2000 Biggi2000Biggi2000

    -ups , die gruenbaer-antwort wurde wohl gelöscht ?

    Kommentar von lamouroso lamourosolamouroso

    erkannt, bravo!

  • 2
    Antwort von unsuesslich unsuesslich

    Können tut die Polizei dies. Ob es rechtmässig ist, wäre die andere Frage.

    Sie haben aber durchaus das Recht diese Angaben von Dir sofort zu überprüfen. Sollte da dann weder der Herr Mustermann wohnen, noch ein Meerschweinchen zu verkaufen sein - und Du anderweitig nicht glaubhaft machen kannst, dass dies nicht nur eine Ausrede ist, so wirst Du wohl zahlen. Aber Vorsicht: Dann bezahlst Du doppelt so viel wie im Bussgeldkatalog steht. Denn der Bussgeldkatalog legt zugrunde, dass Ordnungwidrigkeiten fahrlässig begangen werden. Bei Vorsatz (und der wäre dann leicht nachzuweisen) darfst Du den doppelten Betrag bezahlen.

    Wenn sie Dich erwischen - nicht selber das Grab mit dummen Ausreden schaufeln, sondern bezahlen.

  • 2
    Antwort von KleineFrage KleineFrage

    Mir wurde zwar mal gesagt, dass man auch als Anlieger zählt, wenn man ein "Anliegen" hat... wie z.Bsp. das Meerschweinchen aber ich glaube, dass eher gilt: Anlieger = Anwohner... also Ja...

  • 2
    Antwort von Mismid Mismid

    Besucher eines Anliegers dürfen Anliegerstraßen auch befahren. Natürlich sollte man schon den genauen Namen und Hausnummer wissen

  • 1
    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Erheben kann er das.

    Gegen dieses Verwahnangebot darf man Rechtsmittel einlegen.

    Chance drum rumzukommen bei Max Mustermann dürfte bei 0% liegen. Bei ich suche Heinz Müller Straßenname + Hausnummer 100%

    Also nach Verwahnangebot aussteigen und zumindest einen Anwohner der Straße mit Namen und Hausnummer kennen.

  • 1
    Antwort von wj2000 wj2000

    Ja.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Bin mit deiner Interpretation nicht einverstanden. Wenn man einen Anwohner besucht, so hat man ein bestimmtes Anliegen und gilt somit ebenfalls als Anlieger.

    Kommentar von gruenbaer gruenbaergruenbaer

    Korrekt!

  • 0
    Antwort von Hans1234567890 Hans1234567890

    Auch wenn die Frage schon älter ist, man findet sie noch immer recht schnell über google, die Antworten hier sind teilweise einfach falsch. Ein Anlieger zu sein oder zu besuchen ist etwas völlig anderes als ein Anliegen zu haben (Zigaretten kaufen o.ä.), das sollte man sich immer vor Augen führen!

  • 0
    Antwort von Banana111 Banana111

    Hallo jetzt hab ich mal eine frage oder auch zwei oder drei .......... Warum eigentlich Anlieger Frei? Mit welcher berechtigung werden diese Schilder aufgestellt? Haben die Anlieger die Straße bezahlt das ich sie nicht befahren darf ? Soweit ich weis werden Strassen von öffenlichen Geldern also Steuergelder bezahlt somit habe ich als Steuerzahler das gleiche Recht diese Straße zu befahren wie jeder andere. Ich habe nichts dagegen wenn die Anlieger die Strasse kaufen eine Schranke anbringen und Maut verlangen, oder gar ganz sperren, aber bezahlt sollten sie die Straße dann schon haben. Ich hoffe auf wenigstens eine plausible Erklärung.

    Danke Alex

    Kommentar von dtheres dtheresdtheres

    dann schreib ne eigene frage

  • 0
    Antwort von Brittchen Brittchen

    Zum Zigarttenautomaten fahren oder einen suchen ist schon ein Anliegen....!!

  • 0
    Antwort von Bilocan Bilocan

    "Ich suche einen Zigaretten automaten! könnten sie mir fünf Euro wechseln?"

    Das war´s!

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