Der Fahrer eines PKW , der kein Anlieger dieser Strasse ist , wird von der Polizei kontrolliert. Der PKW- Fahrer benutzt die Ausrede :" Ich suche in dieser Strasse einen gewissen Heinz Mustermann um ein Meerschweinchen von ihm zu kaufen ." Frage:" Kann die Polizei ein Verwarnungsgeld erheben ? "
Antworten (12)
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5Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
boriswulffboriswulff
Jeder mit einem triftigen Anliegen darf die Strasse befahren. Ein Verwarngeld darf also nicht erhoben werden.
Allerdings ist es schon komisch wie jemand nach einem Mustermann sucht, wenn er dabei sein Auto nicht einmal verlässt.
Wenn er denn allerdings behauptet das der Herr Mustermann gesagt hätte es sei ein grünes Backsteingebäude, welches man prima von der Strasse sehen kann, braucht man dazu sein Auto auch nicht verlassen.
Es kommt also nur auf die Begründung an.
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3Antwort von
manni1937manni1937
Ich habe eine solche Sache einmal bis vor das Amtsgericht gehen lassen . Ich kannte in einer Nebenstrasse ,die man auch anders hätte erreichen können , einen Bekannten und benutzte diesen als Ausrede. Der Richter sagte zu den Polizisten , die als Zeugen geladen waren : "Wenn Sie mal jemand erwischen , der keine gute Ausrede parat hat, dann kassieren Sie " und stellte das Verfahren ein.
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3Antwort von
gruenbaergruenbaer
Ich bin 23 Jahre lang durch eine Anliegerstraße gefahren, mit einer ähnliche Ausrede, wenn ich denn mal erwischt wurde.
Ich bekam nie ein "Knöllchen".
Juristisch weiß ich allerdings nicht, wie die Lage ist.
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2Antwort von
unsuesslichunsuesslich
Können tut die Polizei dies. Ob es rechtmässig ist, wäre die andere Frage.
Sie haben aber durchaus das Recht diese Angaben von Dir sofort zu überprüfen. Sollte da dann weder der Herr Mustermann wohnen, noch ein Meerschweinchen zu verkaufen sein - und Du anderweitig nicht glaubhaft machen kannst, dass dies nicht nur eine Ausrede ist, so wirst Du wohl zahlen. Aber Vorsicht: Dann bezahlst Du doppelt so viel wie im Bussgeldkatalog steht. Denn der Bussgeldkatalog legt zugrunde, dass Ordnungwidrigkeiten fahrlässig begangen werden. Bei Vorsatz (und der wäre dann leicht nachzuweisen) darfst Du den doppelten Betrag bezahlen.
Wenn sie Dich erwischen - nicht selber das Grab mit dummen Ausreden schaufeln, sondern bezahlen.
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2Antwort von
KleineFrageKleineFrage
Mir wurde zwar mal gesagt, dass man auch als Anlieger zählt, wenn man ein "Anliegen" hat... wie z.Bsp. das Meerschweinchen aber ich glaube, dass eher gilt: Anlieger = Anwohner... also Ja...
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2Antwort von
MismidMismid
Besucher eines Anliegers dürfen Anliegerstraßen auch befahren. Natürlich sollte man schon den genauen Namen und Hausnummer wissen
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1Antwort von
MietnormadeMietnormade
Erheben kann er das.
Gegen dieses Verwahnangebot darf man Rechtsmittel einlegen.
Chance drum rumzukommen bei Max Mustermann dürfte bei 0% liegen. Bei ich suche Heinz Müller Straßenname + Hausnummer 100%
Also nach Verwahnangebot aussteigen und zumindest einen Anwohner der Straße mit Namen und Hausnummer kennen.
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1Antwort von
wj2000wj2000
Ja.
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Indy72Indy72 Bin mit deiner Interpretation nicht einverstanden. Wenn man einen Anwohner besucht, so hat man ein bestimmtes Anliegen und gilt somit ebenfalls als Anlieger.
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gruenbaergruenbaer Korrekt!
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Hans1234567890 Auch wenn die Frage schon älter ist, man findet sie noch immer recht schnell über google, die Antworten hier sind teilweise einfach falsch. Ein Anlieger zu sein oder zu besuchen ist etwas völlig anderes als ein Anliegen zu haben (Zigaretten kaufen o.ä.), das sollte man sich immer vor Augen führen!
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Banana111 Hallo jetzt hab ich mal eine frage oder auch zwei oder drei .......... Warum eigentlich Anlieger Frei? Mit welcher berechtigung werden diese Schilder aufgestellt? Haben die Anlieger die Straße bezahlt das ich sie nicht befahren darf ? Soweit ich weis werden Strassen von öffenlichen Geldern also Steuergelder bezahlt somit habe ich als Steuerzahler das gleiche Recht diese Straße zu befahren wie jeder andere. Ich habe nichts dagegen wenn die Anlieger die Strasse kaufen eine Schranke anbringen und Maut verlangen, oder gar ganz sperren, aber bezahlt sollten sie die Straße dann schon haben. Ich hoffe auf wenigstens eine plausible Erklärung.
Danke Alex
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dtheresdtheres dann schreib ne eigene frage
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BrittchenBrittchen
Zum Zigarttenautomaten fahren oder einen suchen ist schon ein Anliegen....!!
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Bilocan "Ich suche einen Zigaretten automaten! könnten sie mir fünf Euro wechseln?"
Das war´s!
Weshalb gibt es Strassen mit der Bezeichnung : Nur für Anlieger?
Weshalb gibt es die EU-Gurkennorm?
und die schlauen auch nicht.
-ups , die gruenbaer-antwort wurde wohl gelöscht ?
erkannt, bravo!