Anhörung im Bußgeldverfahren zurück schicken oder nicht?
3 Antworten
Du als Beschuldigte musst dich nicht zur Sache einlassen, wenn du dich damit selbst belasten würdest. Wenn die Schuldfrage sonnenklar ist, verkürzt das Zugeben aber das Verfahren und reduziert evtl. die Kosten. Deine Personalien mußt du allerdings angeben und den Anhörungsbogen zurückschicken.
Die Angaben zur Person musst du machen aber mehr nicht wenn du mit dem Vorwurf einverstanden bist.
Kreidler51
12.03.2016, 10:21
@Helli01
Da stehen ja noch mehr Fragen als Name und Anschrift.
Na toll wo ist mein Text hin ???? Gemeint sind die Angaben zur Person
Aber in Feld zu den Angaben steht in Klammern dass ich es nur ausfüllen soll wenn die Angaben auf der Vorderseite falsch oder unvollständig sind.
In den Hinweisen steht aber dass ich diese Angaben vollständig und richtig beantworten muss!?
Irgendwie verwirrend...