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Anhänger hat 6 Monate TÜV abgelaufen - darf ich damit zum TÜV fahren?

Frage von memo05 memo05

Der Anhänger auf dem Grundstück meines Vaters mit einer Achse hat seit 6 Monaten keinen TÜV mehr. Wegen Krankheit meines Vaters hat sich keiner um den Anhänger geschert und da er nun bald wieder gebraucht wird, müsste er ja mal wieder tüv kriegne. Darf ich mit dem Anhänger zum TÜV fahren? Was kann mir passieren wenn mich die Polizei anhält?

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Antworten (13)

  • 8
    Antwort von jbinfo jbinfo

    TÜV 6 Monate abgelaufen kostet, glaube ich, 40 Euro. Wenn Du aber einen Termin bei einer event. Pol-Kontrolle nachweisen kannst, werden sie nichts kassieren. Wie sollst Du da auch sonst mit dem Hänger hin kommen. Abgemeldet ist er ja wohl nicht.

    Kommentar von Knowledge KnowledgeKnowledge

    Natürlich musst du beim TÜV nichts extra bezahlen. Er ist ja nicht für die Überwachungs-Pflichten der Polizei zuständig.

  • 6
    Antwort von heiuwe heiuwe

    Solange der Anhänger angemeldet und versichert ist geht das. Mach mit TÜV Termin aus und begib dich direkt dort hin - Das gibt keine Probleme bei einer Überprüfung.

  • 4
    Antwort von Knowledge Knowledge

    Dem TÜV ist es doch völlig egal, ob und wann du ein Fahrzeug prüfen lässt, ob "überzogen" oder nicht; er freut sich über die Prüf-Gebühren. Die Polizei interessiert es eher. Die verlangen dann (gegen ein Bußgeld), dass du ihn irgendwo prüfen lässt. Mach mit einer Prüfstelle einen Termin ab, halte die Termin-Karte für eine Polizei-Kontrolle bereit und fahr zur Prüfung. Und wenn du diese Aktion von einer Werkstatt machen lässt, zahlst du denen unnötigerweise auch noch was.

  • 3
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Wenn Du eine bestätigte Anmeldung für den Termin beim TÜV hast, dann kannst Du auch problemlos hinfahren und wenn Du befürchtest, wegen des Überziehens ein Bussgeld aufgebrummt zu bekommen, dann bring den Hänger einfach zu Deiner "normalen" Werkstatt und lass ihn dort durch die HU laufen - die sind da meist flexibler.

    Ich hatte das Problem schon zweimal und das hatte dort nie Theater gegeben.

    Kommentar von Knowledge KnowledgeKnowledge

    Die TÜVs dürfen keine "Bußgelder" verlangen. Sie sind ja nicht die "Handlanger" der Polizei, sondern private Prüf-Organisationen.

  • 3
    Antwort von Hunley Hunley

    Nicht wundern, die nächste Plakette läuft dann nicht 2 Jahre ab Prüfung sondern ab dem Fälligkeitsdatum der abgelaufenen HU.

  • 3
    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    der tüv ist etwas zu lange überzogen.

    aber wie sollst du den hänger sonst zum tüv bringen?

    wenn sie dich erwischen, kostet das ein bußgeld, wegen dem überziehen vom tüv mehr nicht.

    also, entscheide selber, meistens schaut da eh keiner so genau auf die plakette wenn etwas fährt.

  • 2
    Antwort von Indy72 Indy72

    Eigentlich nicht! Frag aber beim Tüv nach einer handhabbaren Lösung!

  • 1
    Antwort von anniie anniie

    hänge ein schild an den hänger: "ja ja ich fahre ja schon zum tüv"

  • 0
    Antwort von Marubeni Marubeni

    Lt. Gesetz ("Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kfz.-Haftpflichtversicherung erfasst sind;...) sind die direkten Fahrten (also ohne Unterbrechung) zum TÜV oder zur Zulassungsstelle als auch die direkten Fahrten vom TÜV oder von der Zulassungsstelle nach Hause, zur Werkstatt oder zum Schrottplatz auch ohne angemeldete bzw. rote Kennzeichen erlaubt.

    Nicht erlaubt ist jedoch, damit erst nach Hause zu fahren und anschließend von dort zur Werkstatt. Oder erst nach Hause und dann zum Schrottplatz. Das sind dann keine direkten Fahrten mehr. Dafür sind angemeldete bzw. rote Kennzeichen erforderlich.

    Wenn ich bei einem angemeldeten Fahrzeug den vorgeschriebenen HU-Termin überschreite, ist das wieder ein ganz anderer Sachverhalt. Ein durch die Überschreitung begründetes Bußgeld habe ich dann auch zu zahlen.

    Kommentar von Marubeni MarubeniMarubeni

    Die genauen Texte sind hier nachzulesen: - StVZo §19 Abs. 5 - FZV §10 Abs. 4

    (StVZO: Straßenverkehrszulassungsordnung,
    FZV: Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung)

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    Antwort von medicago medicago

    Kennzeichen für eine Überführung beantragen.

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    Antwort von machtnichts1 machtnichts1

    na sicher doch aber sei darauf gefass wen etwas nicht stimmt das fahrzeug nicht mehr bewegen darfst auf offendlichen strassen

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    Antwort von Sassi1 Sassi1

    Soweit ich informiert bin, darf man AUF DEM DIREKTEN WEG zum TÜV fahren!

  • 0
    Antwort von mischi007 mischi007

    Du kannst beim Tüv einen Schein austellen lassen!!

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