Wenn arbeitsvertraglich vereinbart wurde dass der Samstag kein Arbeitstag ist, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nicht ohne Ihre Zustimmung ändern. Der Arbeitgeber muss sich Ihr Einverständnis zur Vertragsänderung einholen. So weit die rechtliche Position, manch ein Arbeitgeber ignoriert diese jedoch.
Für den Fall muss der Arbeitnehmer, um seinen Anspruch durchzusetzen zunächst der Vertragsänderung schriftlich widersprechen und wenn sich der Arbeitgeber weiter weigert seinen Anspruch vor dem zuständigen Arbeitsgericht einklagen.
Nun zum Thema Urlaub:
Nur die Tage an denen Sie regelmäßig arbeiten, müssen Sie mit Urlaub abdecken. Wenn Sie also 4 Tage in der Woche arbeiten, müssen Sie auch nur 4 Tage Urlaub beantragen, die anderen Tage haben Sie eh frei.
Nun kenne ich Ihre Vereinbarung nicht, aber wenn Ihnen beispielsweise für eine 4-Tage Woche der Mindesturlaub von 16 Urlaubstagen zur Verfügung steht, sind dies für eine 5-Tage Woche 20 Urlaubstage und dementsprechend für eine 6-Tage Woche 24 Urlaubstage. In Summe ist dies ein Urlaubsanspruch von 4 Wochen im Jahr.
Wenn Sie allerdings weiterhin an nur 4 Tagen in der Woche arbeiten ändert sich gar nichts, Sie müssen weiterhin nur 4 Tage Urlaub opfern, um eine Woche frei zu haben. Dann hätte die Vertragsänderung lediglich zur Folge, dass Sie künftig einen Ihrer 4 Arbeitstage auch an einem Samstag haben können.
Peter Kleinsorge
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