Andere Person angeben beim Blitzerfoto

10 Antworten

Auf wen ist das Fahrzeug zugelassen? Wie hoch wird die Strafe sein? Wenn es ohne Punkte ist, einfach bezahlen. Wenn es in die Punkte geht am Besten einen Anwalt hinzuziehen.

Kupfi0505 
Fragesteller
 20.03.2013, 11:33

das Fahrzeug ist auf mich zugelassen. es geht lediglich um ein bußgeld und ein aufbauseminar jedoch fällt das auch wieder heftig ins geld und gerade das ist es, was sehr knapp ist ..

warum ist es eigentlich so schwer dafür gerde zu stehen was man gemacht hat?? du weißt das du in der probezeit bist und du weißt auch wie schnell man auf bestimmten straßen fahren darf. und dann den sch... einziehen?? warum?? und dann alles auf den vater abwälzen, wäre ich an seiner stelle würde oder muss er es ablehnen, wenn wenn das rauskommt gibts richtig streß

du kannst dir das Foto zeigen lassen. Dann könntest du entscheiden, wie gut man dich darauf erkennt. Begründung: "Wir können nicht genau sagen, wer gefahren ist. Bitte geben Sie uns das Bild."

ABER: bei meinem Bruder sind die dann persönlich mit dem Bild vorbeigekommen und haben ne Gegenüberstellung gemacht. Wenn das Bild also gut ist kommst du da nicht weiter.

Bei meinem Bruder war das Bild echt schlecht und nicht zu erkennen, wer gefahren ist. Ergebnis: 6 Monate lang Fahrtenbuch führen. Das war in dem Fall die wesentlich schlimmere Strafe ;-)

larry2010  20.03.2013, 11:46

es wird auch in der nachbarschaft nachgefragt.

Um wieviel km/h hast du denn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten?
Waren es höchstens 20 km/h?
Wenn ja, dann ist es ohnehin egal wer zahlt, weil das eine geringfügige Ordnungswidrigkeit ist, für die neben dem Verwarnungsgeld keine weiteren Folgen drohen, insbesondere auch keine Probezeitmaßnahmen. Dann braucht auch niemand als Täter angegeben zu werden. Einfach zahlen und die Sache ist erledigt.

Wenn die Überschreitung jedoch 21 km/h oder mehr betrug, dann muss der tatsächliche Täter ermittelt werden, denn nur der darf mit Bußgeld und Punkten belastet und der soll ggf. auch mit Probezeitmaßnahmen bedacht werden.

Wenn du aber wider besseres Wissen deinen Vater als Täter angibst, dann begehst du eine Straftat, nämlich eine falsche Verdächtigung.
Dazu aus dem StGB:

§ 164 Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde(...) wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat (...) in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen (...), wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn schon, dann muss dein Vater sich selbst bezichtigen, das ist nicht strafbar.

Allerdings: In der Bußgeldstelle sitzen in aller Regel keine Idioten und wenn plötzlich jemand anderes als derjenige, der eigentlich als Täter ermittelt wurde, sich selbst der Tat bezichtigt und der ursprünglich vermutete Täter zudem auch noch in der Probezeit ist, dann läuten dort sofort alle Alarmglocken. Das ist nämlich einer der häufigsten und ältesten (und damit wirkungslosesten) Tricks, mit denen sich Fahranfänger den drohenden Probezeitmaßnahmen zu entziehen versuchen.

Du kannst sicher sein, dass der Bußgeldstellenmitarbeiter das nicht einfach so glauben wird. Statt dessen werden mit Sicherheit entsprechende Ermittlungen durchgeführt werden (z.B. Haus- und Nachbarschaftsbesuche).

Kupfi0505 
Fragesteller
 20.03.2013, 12:53

...38 km/h zuviel.

JotEs  20.03.2013, 15:56
@Kupfi0505

Tja, dann: Teil 2 meiner Antwort ...

Du hast einen Fehler begangen und deswegen solltest du zurecht deine Strafe kriegen. Das mit dem Vater fliegt sowieso auf und du würdest nichts dazu lernen. In Probezeit (die nicht umsonst so heisst) ist es genau der Effekt, den man erzielen will: unbedachte, junge Fahranfänger, die sich ihrer Verantwortung nicht bewusst sind, gehören nicht in den Straßenverkehr.