An welchem Datum endet die Probezeit (Führerschein)?

6 Antworten

Hallo,

es gilt das Datum "Gültig ab" (Nr. 10 - Rückseite auf dem neuen Kartenführerschein). Ab dann 2 Jahre + "den rest des Tages". Bei mir steht dort z.B. 29.04.13. Meine Probezeit gilt also bis einschließlich 29.04.15 d.h. ab dem 30.04.15 bin ich aus der Probezeit raus.

Das Ausstellungsdatum (Nr. 4a - Vorderseite) ist für die Berechnung der Probezeit irrelevant.

Viele Grüße

Steven

Du hast deinen Führerschein also am 1.10.2012 erhalten und dir auch keine Verlängerung eingefangen^^?

Wenn ja, dann endet deine Probezeit exakt am 1.10.2014 um 24 Uhr oder eben am 2.10.2014 um 0 Uhr - wie man es eben sehen will. ;)

D. h.: der 1.10.2014 liegt noch komplett innerhalb deiner Probezeit!

http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/probezeit.php

Antwort ergibt sich aus § 187 Abs. 1 BGB. Die Zwei-Jahre-Frist beginnt mit dem auf die Erteilung folgenden Tag und läuft dementsprechend am Tag der Erteilung in 2 Jahren ab.

Erteilung: 01.10.2012 / Ablauf der Probezeit: 01.10.2014, 24.00 Uhr

Meines Wissens beträgt die Probezeit zwei Jahre nach Erwerb der Fahrerlaubnis was ja dann bei dir das Ausstellungsdatum wäre. Ich denke mal, dass deine Probezeit am 01.10.2014 zu Ende sein sollte.

Eichbaum1963  30.09.2014, 23:35

Jau, mit Ablauf des 1.10. - ergo morgen ab 24 Uhr isse rum. ;)

Laut dem hier: http://www.bf17.de/so-funktionierts/rechtliche-aspekte/ dauert die Probezeit 2 Jahre ab Erhalt der Prüfungsbescheinigung. Ob das auch der gleiche Tag ist, wie der an dem du die Prüfung abgelegt und bestanden hast, müsstest du ja nachsehen können

Wie auch immer...so oder so wärest du ja ab morgen raus aus der Probezeit.

Eichbaum1963  30.09.2014, 23:35

Nein, erst ab übermorgen (2.10.). ;)

MaraMiez  01.10.2014, 09:57
@Eichbaum1963

Ab dem Tag desEerhalts der Prüfungs Bescheinigung (was ja im Grunde der Führerschein ist) 2 Jahre Probetzeit. Das Ding ist datiert vom 01.10.2012. (erster Tag). Zwei Jahre sind am 30.09.2014 vorbei (das ist der letzte Tag der zwei Jahre).

Ein Jahr geht ja auch vom 01.01. bis 31.12. nicht vom 01.01. bis 01.01. des Folgejahres.

Eichbaum1963  01.10.2014, 10:17
@MaraMiez

Deine Berechnung bezüglich eines Jahres stimmt schon, allerdings zählt der Tag an dem die Fahrerlaubnis ausgehändigt wurde, eben nicht mit.^^

Grundsätzlich also ist das Datum des letzten Tages der Probezeit identisch mit dem Datum des Erhalts der Fahrerlaubnis - bis auf die Jahreszahl eben. ;)

D. h.: Ablauf der Probezeit erst am 2.10.2014 um 0 Uhr - der 1.10. liegt noch komplett innerhalb der Probezeit.

Siehe auch Link unter meiner Antwort.