An der Grenze mit 60 g sehr guten Marihuana (haze) angehalten worden hab noch nix an anzeigen was kann auf mich zukommen ?

6 Antworten

Kommt alles noch...immer mit der Ruhe. Freut mich, dass du das sehr gut von der Qualität in einer solche  Lage betonst...lässt mich doch an der Ernsthaftigkeit der Frage zweifeln.

agando1905 
Fragesteller
 06.03.2016, 01:02

Ich hab es extra betont weil die Qualität eine Rolle spielt um so besser das ist um so schlimmer Wirt die schtrafe

joiljoil  06.03.2016, 01:05
@agando1905

Böööse Rechtschreibung

medmonk  06.03.2016, 02:31
@agando1905

Schwachsinn! Es kommt lediglich auf die Menge an. Ob jetzt 60g Edel-Züchtung oder 60g Allerweltskraut da egal ist.  

medmonk  06.03.2016, 02:34
@agando1905

Wer hat dir solchen Schwachsinn erzählt? Es ist völlig wurscht ob 60g Edel-Züchtung oder 60g Allerweltskraut. 60g sind 60g. Genau die stehen im Raum. Nicht mehr, nicht weniger.  

mairse  06.03.2016, 09:57
@medmonk

Nein, stimmt nicht. 

Natürlich kommt es darauf an wie viel Wirkstoff enthalten ist. Ab 7,5 Gramm THC spricht man von einer nicht geringen Menge.

brentano83  06.03.2016, 21:48
@medmonk

Medmonk , ab einer gewissen Menge liegt es im ermessen der Staatsanwaltschaft ob nach Gramm gegangen wird, oder ob der der THC wert bestimmt (gemessen) wird und dann mit dem Gewicht berechnet wird. Daher stimmt die Aussage schon, das wenn jener wert getestet wird, die Strafe härter ausfallen kann, denn, in dem Fall sind 60g mit 9% THC nicht so schlimm wie 60g mit 15% THC..... Denke aber nicht das dies hier der Fall sein wird... 

Sexhilfe  06.03.2016, 02:31

haha bööösseeee

Wenn du vorher noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten bist, du sicher mit einem blauen Augen davon kommst. Daher erst einmal abwarten was die Staatsanwaltschaft dir vorwirft. Sprich ob sie von einem minder schweren Fall ausgehen oder es doch höher einstufen.  

Wie hoch das eigentliche Strafmaß letztendlich ausfällt, auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. So oder so ist es ratsam, zeitlich einen Anwalt aufzusuchen. Wie die 60 Gramm ausgelegt werden, eben von der Staatsanwaltschaft abhängt. 


Man wird versuchen Anklage gegen Dich wegen Verdacht des Handels mit Betäubungsmitteln zu erheben, da 60 g kaum noch mit Eigenbedarf zu rechtfertigen sind.

Du solltest darüber nachdenken Dich in der Sache anwaltlich vertreten zu lassen.

Ob man Dir wegen den 60 Gramm schon gewerblichen Handel unterstellen wird wirst Du sicher noch merken. Dagegen spricht m.M.n., dass Du offenbar auf freiem Fuß bist und man Dich augenscheinlich nicht direkt gerazzt hat. Auf eine Einstellung wegen Geringfügigkeit kannst Du aber kaum hoffen, denn unter geringer Menge versteht man je nach Bundesland zwischen 6 und 10 Gramm Gras oder Hasch, und zwar egal ob es jetzt 08/15-Gras vom Kotti oder feines Haze aus Holland ist.

Relevant dürfte hier die §§ 29a oder 30 BtMG sein, wenn auf einen minder schweren Fall erkannt wird sieht das Gesetz immer noch eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden dürfte, wenn Du bislang ein unbeschriebenes Blatt warst.

Mein Tipp: Such Dir beizeiten nen Anwalt, den dürftest Du früher oder später brauchen.

earnest  06.03.2016, 07:32

Wer gibt denn auf diese gute Antwort einen anonymen Mobbing-Runterpfeil?

mairse  06.03.2016, 10:09

Die Qualität des Cannabis spielt sehr wohl eine Rolle, daran wird sich nämlich orientiert um festzulegen ob er eine nicht geringe Menge eingeführt hat. Die nicht geringe Menge bei Cannabis geht bei 7,5 Gramm THC los. Für die Einfuhr einer nicht geringen Menge droht eine Mindestfreiheitsstrafe von 2 Jahren.

oliberlin  07.03.2016, 01:26
@mairse

Kurz recherchiert: Der durchschnittliche THC-Gehalt liegt bei Gras bei 8,2%. Wäre es tatsächlich so, dass besagte 7,5g THC als nicht-geringe Menge gelten würde, dürfte man sage und schreibe 91,46 Gramm durchschnittliches Gras besitzen, ohne strafrechtliche Konsequenzen erwarten zu müssen.

Fast 100 Gramm Gras als geringe Menge? Wohl nur im Traumland: In Deutschland geht es um die Brutto-Menge einer illegalen Droge, und nicht den Anteil des eigenlich berauschenden Inhaltsstoffes. Aber selbst die 7,5 Gramm sind so nicht richtig, schon alleine weil es bundeseinheitliche Obergrenze nicht gibt. Diese Grenze schwankt von Bundesland zu Bundesland zwischen 6 und 10 Gramm.

Für die Einfuhr einer nicht geringen Menge droht in der Tat eine Mindeshaftstrafe von zwei Jahren. Für minder schwere Fälle sieht das Gesetz allerdings eine Haftstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren – § 30 Abs. 2 BtMG.

Mit 60g bist du wahrscheinlich knapp über der Grenze der “nicht geringen Menge“. Bei Schmuggel sieht's hier ziemlich schlecht für dich aus:

§ 30 Straftaten

(1) [...]

- Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft,
Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt einführt.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

oliberlin  06.03.2016, 05:49

Mit 60g bist du wahrscheinlich knapp über der Grenze der “nicht geringen Menge“.

Knapp ist gut: Die liegt bestenfalls bei 10 Gramm, da hatte er also locker die 6-fache Menge dabei ;-)

mairse  06.03.2016, 09:49
@oliberlin

Du verwechselst da was.

Die geringe Menge wird vom Bundesland festgelegt, gehen wir jetzt einfach mal von den 10 Gramm aus.

Jetzt gibt es im Grunde drei Einteilungen: geringe Menge (bis 10 Gramm), Normalmenge (alles was darüber liegt, bis zur nicht geringen Menge) und die "nicht geringe Menge" (alles mit einem gesamt THC-Anteil ab 7,5 Gramm Cannabis).

Also hat Movius schon Recht, erst bei so großen Mengen kommt man in die nicht geringe Menge, wenn er nur Knapp über 10 Gramm dabei gehabt hätte müsste sein Gras ein THC Anteil von über 70% haben damit es als nicht geringe Menge gelten würde.

oliberlin  07.03.2016, 01:31
@mairse

Du verwechselst da was.

Nö, tu ich nicht. Bei der geringen Menge geht es um die Brutto-Menge einer illegalen Droge, nicht um den tatsächlich enthaltenen Inhaltsstoff.

Ololiuqui  07.03.2016, 07:02

Es hat aber niemand von der “geringen Menge“ gesprochen, sondern von der “nicht geringen Menge“. Das ist was anderes und ist auf den Wirkstoff THC bezogen.