Tag zusammen.
Ich habe ein Fachbuch über Amazon bei einem privaten Händler bestellt. Preis 5Euro. Ich kontaktierte sogar ausdrücklich den Händler, um Fragen zur Verpackung des Buches zu klären. Keine Antwort. Auf weitere Fragen reagierte der Händler ebenfalls nicht.
Eine Woche später erhielt ich das Paket. Geliefert wurde nicht das bestellte, sondern ein umfangreicheres, aber auch 10Euro teureres Buch. Ich nahm alles so hin und freute mich über das deutlich bessere Buch zum günstigen Preis.
Angesichts der extrem langen Lieferzeit, der Ignoranz des Händlers und der handschriftlichen Danksagung ging ich davon aus, dass das umfangreichere Buch quasi als "Entschädigung" für besagte Unannehmlichkeiten verschickt wurde. Das Buch war als Geschenk gedacht und wurde umgehend verschenkt.
Nun, knapp 3 Wochen später meldet sich plötzlich der Händler (sieh an, nun kann er sich melden.. aber meine Anliegen wurden ignoriert!) und verlangt das Buch oder den Differenzbetrag. Zurückschicken ist nicht, da verschenkt. Differenzbetrag wäre ich gewillt zu zahlen - allerdings nur die Differenz zur aufgedruckten UVP.
Spätestens nach meinen mehrmaligen Anfragen zum bestellten Buch hätte der Händler - bereits vorm verschicken - hellhörig werden müssen und merken müssen, dass das falsche Buch zum verschicken bereit lag. Es kam aber keine Reaktion.
Ich bin wie gesagt gewillt, die Sache schnell und unbürokratisch über die Bühne zu bringen und würde dem Zehner nicht hinterherweinen. Aber bin ich als Kunde dafür verantwortlich, die Fehler des Händlers auszubaden? Den Rechtsweg zu beschreiten steht in keiner Relation zum gekauften Produkt.
Deshalb rein hypothetisch: welche Möglichkeiten habe ich als Käufer in so einem Fall überhaupt?
mfG und danke!
Das er nun endlich mal die Preisdifferenz des höherwertigen Buches bezahlen soll, dass ihm ersatzweise angeboten und vom Käufer so akzeptiert wurde?
G imager761
Aber das ist doch kein Angebot, wenn ich einfach was auf den Weg schicke, was derjenige nicht bestellt hat. Ein Angebot wäre, den Käufer anzuschreiben, zu sagen, dass ich gewünschte Ware nicht liefern kann und ihm eine Alternative mit angepasstem Preis zu nennen.
Sorry, aber das wäre für mich der korrekte Weg.
Wenn ich Klamotten aus dem Katalog bestelle und der rote Pulli ist nicht mehr lieferbar, schicken die mir ja auch nicht einfach einen blauen zu.
Und in diesem Fall hat der Verkäufer ja auch gar nicht auf Anfragen reagiert, hätte der Käufer das Buch auf seine Kosten zurückschicken sollen, um dieses "Angebot" nicht zu akzeptieren ?! Zumal bei Amazon, der Geldtransfer über Amazon läuft und wenn der Verkäufer nicht auf E-mails reagiert, wäre sein Geld möglicherweise verloren gewesen.
Du musst nicht alles kommentieren, was dieser Imager hier ablässt.
Natürlich kann man was auf den Weg schicken und man kann darin ein Angebot sehen.
Aber damit das ein Kaufangebot ist, muss ich natürlich den Preis nennen! Ausserdem muss es eine Rückgabe- bzw. Ablehnungsmöglichkeit geben.
So wie der Imager hier argumentiert, liefert der Weihnachtsmann ja keine Geschenke aus, sondern macht Kaufangebote.
Und dann kannst Du die gar nicht ablehnen und musst eines Tages den überraschend mitgeteilten Preis zahlen.
lach na, dann will ich mal hoffen, dass wir in 2 Tagen keine Kaufangebote bekommen ;-)