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alter briefkasten defekt wer muss den neuen bezahlen?

Frage von sarah2886 sarah2886

Hallo liebe leute und zwar geht es darum das wir seit dezember in einem etwas aeltern haus wohnen und die wohnung auch stark renovierungsbeduerftig war. Es ist ein zwei familienhaus und unten wohnt der vermieter. jetzt geht es darum das der briefkasten draussen verrostet war und auch keine klappe mehr hatte das waere ja alles nicht so schlimm gewesen. jetzt hat der vermieter aber auch kein schluessel fuer den briefkasten gehabt. Jetzt haben wir einen neuen gekauft und der vermieter sagt das ich den selber zahlen muss es wuerde ja auch meine post hinein kommen. ich bin da ganz anderer meinung. Was sagt ihr dazu? lg

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von RuedigerKaarst RuedigerKaarst

    Briefkasten-Mietminderung

    Ein Briefkasten gehört zur Ausstattung einer Mietwohnung.
    Wenn es nur schwer zu öffnen ist und bei Regen eingelegte Post durchnässt wird, liegt ein Mangel vor, der zur Minderung in Höhe von einem Prozent des Mietzins berechtigt, auch, wenn der Schlüssel nicht übergeben wurde.

    Quelle: http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,520,-briefkaesten.html


    Der Vermieter wäre also dafür zuständig gewesen.

    Druckt dem Vermieter das aus und legt ein Schreiben bei, dass ihr die nächste Miete um die Kosten für den Briefkasten reduziert.

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    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    Dazu zunächst das Rechtliche;

    Briefkasten funktioniert nicht: In diesem Fall ist 1% Mietminderung zulässig (Urteil AG Mainz, Az. 8 C 98/96, aus WM 11/1996, S. 701).

    Briefkasten fehlt: Gibt es überhaupt keinen Briefkasten, steht dem Mieter eine Mietminderung in Höhe von 3% zu (AG Hamburg, Az. 40 C 305/73, aus WM 1976, S. 53).

    Achtung: Diese Gerichtsurteile lassen sich nicht ohne weiteres auf andere Gerichte übertragen.

    Aber jetzt mal ehrlich, was hat der Briefkasten denn gekostet? Redet doch noch einmal mit dem Vermieter, macht ihn aufmerksam das es eigentlich seine Sache sei und einigt euch.

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    Antwort von DonRamon DonRamon

    Dann bezahl das Ding eben und nimms beim Auszug wieder mit! Du kannst ja den alten Schrott in den Keller packen und ihn beim Auszug wieder dranschrauben.

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Das ist grundsätzlich Sache des Vermieters.

    "es wuerde ja auch meine post hinein kommen."

    DAS ist mal ein ausgesprochen origineller Blödsinn.

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    Antwort von Commodore64 Commodore64

    Zu einer Wohnung gehört auch ein Briefkasten, ist also Vermietersache!

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    Antwort von XtraDry XtraDry

    Muss er bezahlen...

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    Antwort von Cranchips Cranchips

    Hallo es ist keine Pflicht einen Briefkasten zu verfügung zu stellen. wenn es nicht im Mietvertrag so geregelt ist. Ihr könntet euch ja auch ein Postfach anschaffen. Wenn du aber selbst einen Briefkasten kaufst musst du ihn dann aber nach auszug nicht dalassen sondern darfst ihn mit nehmen weil es ja dein Eigentum ist.

    Kommentar von Cranchips CranchipsCranchips

    Sorry hab mich verschrieben seine Pflicht.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Wenn bei Einzug bereits ein Briefkasten vorhanden ist, muss er auch gebrauchsfähig sein, wie alle Installationen, die diese Wohnung betreffen. Das muss keineswegs vertraglich geregelt sein.

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    Antwort von Krisendetektor Krisendetektor
    1. Er muss den Briefkasten bezahlen.
    2. Das ist Gesetz.
    3. Alles was ich sage, ist grundsätzlich Gesetz.^^

    Gruß Krisendetektor

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    Antwort von ArthFe ArthFe

    Eigentlich müssten Dinge, die mit-gemietet werden (so auch der Briefkasten) vom Vermieter ersetzt werden - so zumindest mein Empfinden. Nicht ersetzen muss der Vermieter allerdings Dinge, die mutwillig beschädigt wurden.. aber wenn der Briefkasten von vornherein defekt war, sollte er dafür sorgen müssen.

    Sonst könnte er ja auch bei defekter Wohnungstür behaupten "da gehen ja nur Sie durch".. und das geht mal gar nicht ^^

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