Altenpflege Arbeitszeit am Wochenende

2 Antworten

Meine Frau hat 11 Jahre in einem Pflegeheim gearbeitet. Dort war es so, dass man die Reise erst gebucht hat, wenn man den Urlaub auch genehmigt bekam. Anders geht es nicht. Da warst Du zu voreilig, und ein gespräch mit der Heimleitung ist dringend angesagt. Wenn Du sagst, dass der Urlaub schon gebucht ist, kommt bei der Heimleitung keine Freunde auf.

§ 11 Abs. 1 ArbZG – mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen frei bleiben (gilt für Tag- wie Nachtarbeit)

und

§ 11 Abs. 3: für jeden gearbeiteten Sonntag muss an einem Werktag ein freier Ersatzruhetag gewährt werden, der innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen vor oder nach dem durchgearbeiteten Sonntag zu nehmen ist

Das ArbZG sagt leider nicht genau aus das du keine zwei Wochenenden hintereinander gehen darfst. Jedoch steht dir bei z.B. 5 Tagen Urlaub ein freies Wochenende zu. Müsst ihr das in eurem Urlaubsplan nicht mit vermerken? Ansonsten gilt hier wirklich erst abwarten bis der Urlaub genehmigt wurde. Oder vielleicht einfach mal im Vorfeld mit jemandem sprechen der für Dienstplangestaltung verantwortlich ist?