also ich hatte einen Arbeitsunfall und mir wurde halt im krankenhaus Blut abgenommen und habe ein Tag vorher einen gekifft muss ich das alles jz selber zahlen?

6 Antworten

Währe schön wenn du es selbst zahlen müsstest.  Aber keine angst das macht die Versicherung.das Cannabis ist zwar noch Nachweisbar aber ist davon auszugehen das du nicht mehr im Rausch warst.wenn du es am selben Tag geraucht hättest währe die Sache anders und du hättest wohl keinen Job mehr. Lass das bloß während der Arbeitszeit. Du gefährdest nicht nur dich sondern auch alle um dich herrum. 

Hallo, 

bei deinem Sachverhalt erwarte ich, dass Du zum Unfallzeitpunkt nüchtern warst und das die im Krankenhaus behandelten Erkrankungen die unfallbedingten Verletzungen waren... 

Insoweit kommt eine Rückforderung selbst dann nicht in Betracht, wenn der Arbeitsunfall abgelehnt werden würde.

Die Krankenkasse hat aber grundsätzlich die Möglichkeit, Kosten ganz oder teilweise zurück zu fordern, wenn eine Selbstschädigung vorliegt. Das kommt zum Beispiel bei Tattoos, Schönheits-OP's, oder Komasaufen in Betracht, soweit keine zu Grunde liegende Erkrankung (z.B. Alkoholismus, Drogenabhängigkeit) dafür ursächlich war. 

Der Konsum ist nicht verboten nur der Besitz - weshalb solltest du jetzt also etwas zahlen müssen?

Lg

HelpfulMasked

martinzuhause  01.04.2016, 08:13

weil er einen unfall unter drogeneinfluss hatte? auch wenn er unter alkohol gestanden hätten kann die berufsgenossenschaft die zahlung verweigern

HelpfulMasked  01.04.2016, 08:19
@martinzuhause

Woher willst du wissen ob er dabei unter akuten Drogeneinfluss stand? Da lehnst du dich sehr weit aus dem Fenster.

martinzuhause  01.04.2016, 08:20
@HelpfulMasked

wenn er abends kifft ist das am nächsten tag im blut auf jeden fall nachzuweisen. damit stand er dann unter drogeneinfluss.

HelpfulMasked  01.04.2016, 08:21
@martinzuhause

Und was hat das mit der Frage zu tun ob er was zahlen muss oder nicht?!

Haribofabio 
Fragesteller
 01.04.2016, 08:19

naja war ich ja nicht ich habe einfach nur etwas geträumt und war verpeilt also das aufn LKW und Kollege ist die Hebebühne hochgefahren und habe mir meinen Fuß gequetscht und ja habe das net mitbekommen das die hoch fährt aber habe jz im Krankenhaus auch erfahren das ich Depressionen habe  also die Anzeichen dazu und hoffe jz einfach das ich das net zahlen muss am Ende kann ich es eh net zahlen als Lehrling und so und stehe dann da ohne medizinische Hilfe weißt 

Hoi.

Du selber musst nie zahlen. Deine Krankenkasse muss nur dann die Kosten übernehmen, wenn der THC-Wert für einen Arbeitsunfall zu hoch war:

"Dabei müssen alle für die wertende Entscheidung maßgeblichen Tatsachen mit Vollbeweis festgestellt werden. Das gilt sowohl für die Tatsachen wie etwa die quantitative Menge des Alkohols, der Drogen oder Medikamente, die der Betreffende zu sich genommen hat, als auch die damit zusammenhängenden sonstigen Umstände und schließlich auch für diejenigen Tatsachen, die auf andere Ursachen für den Leistungsausfall oder Leistungsabfall hindeuten. Allein die Feststellung, dass der Betreffende eine bestimmte Menge alkoholischer Getränke oder eine bestimmte Drogen- oder Medikamentendosis zu sich genommen hat, reicht ebenso wenig wie die Feststellung eines leichtsinnigen, übermütigen oder nachlässigen Verhaltens unmittelbar vor dem Unfall (z. B. Ausrutschen auf der Treppe: BSG, Urteil v. 25.11.1977, 2 RU 55/77, BSGE 45 S. 176 = SozR 2200 § 548 Nr. 37). Die Auswirkungen einer bestimmten Alkohol-, Drogen- oder Medikamentendosis auf die körperliche (Rest-)Leistungsfähigkeit ist von der Konstitution des jeweiligen Konsumenten und von einer Fülle weiterer Faktoren abhängig. Daher sind alle Feststellungen in eine wertende Betrachtung einzubeziehen, die in die Feststellung der rechtlich wesentlichen Ursache einmündet. Typisch alkohol-, drogen- oder medikamentenbedingtes Verhalten wie Torkeln (BSG, Urteil v. 26.4.1977, 8 RU 92/76, BSGE 43 S. 293 = SozR 2200 § 550 Nr. 29), Fahren in Schlangenlinien (BSG, Urteil v. 2.2.1978, 2 RU 66/77, BSGE 45 S. 285 = SozR 2200 § 548 Nr. 38) o. Ä. können allerdings deutliche Indizien für eine nicht mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängende Ursache ergeben.

Rz. 37

Cannabiskonsum kann nur dann als allein wesentliche Ursache des Unfalls angesehen werden, wenn ein THC-Wert von mindestens 1 ng/ml festgestellt wurde und weitere Beweisanzeichen die drogenbedingte Fahruntüchtigkeit des Versicherten – ähnlich wie bei einer relativen Fahruntüchtigkeit mit einer BAK von unter 1,1 ‰ – belegen. Derartige Beweisanzeichen sind – wie sich aus der aufgezeigten Wirkung des Cannabiskonsums ergibt – zum Teil dieselben wie nach Alkoholgenuss, teilweise typischerweise auf Cannabiskonsum zurückzuführen: Gangunsicherheiten, Müdigkeit, Apathie, Denk-, Konzentrations-, Aufmerksamkeits- und Wahrnehmungsstörungen, leichte Ablenkbarkeit (BSG, Urteil v. 30.1.2007, B 2 U 23/05 R, noch unveröffentlicht, mit Hinweis auf BVerfG, Beschluss v. 20.6.2002, 1 BvR 2062/96, NJW 2002 S. 2378; BGH, Urteil v. 3.11.1998, 4 StR 395/98, BGHSt 44 S. 219)."

Ciao Loki