Als Zwischenmieter Untermietverhältnis vorzeitig beenden?

Zwischenmietvertrag - (Streit, Kündigung, Mietrecht) Zwischenmietvertrag - (Streit, Kündigung, Mietrecht) Zwischenmietvertrag - (Streit, Kündigung, Mietrecht)

7 Antworten

Wenn eine ordentliche Kündigung nicht möglich ist, bleibt die Außerdordentliche. Sprich die fristlose Kündigung, die kann man aus einem Vertrag nicht ausschlie0ßen, die Bedarf eines anerkannten Grundes. Der ständige Aufenthalt des Freundes in der kleinen Wohnung könnte ein Grund sein. Wende dich an einen Mieterverein. Die Mitgliedschaft bekommst du für 50-80 Euro Jahresgebühr dort wird man dich fachgerecht/juristisch beraten und dir ggf. auch anwaltschaftlich helfen.

imager761  27.11.2014, 07:48
Der ständige Aufenthalt des Freundes in der kleinen Wohnung könnte ein Grund sein.

Nein, ist er eben nicht. Zu den anerkannten wichtigen Gründen lies § 543 Abs. 1 BGB.

Die Befristung eines Mietvertrages ist normalerweise ohne Angabe eines von 3 gesetzlich anerkannten Gründen unwirksam.

Ausnahme:

Die Mietsache ist überwiegend mit Möbeln des Vermieters ausgestattet (das meine ich auf Seite 1 unter § 1 entziffert zu haben), an nur eine Person vermietet (scheint so zu sein) und befindet sich innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung.

Das ist der entscheidende Knackpunkt. Wer ist Vermieter? Die in der Wohnung lebende Mitbewohnerin oder die Dame in Kanada?

Wenn die letztere ist die Befristung unwirksam und Du kannst noch bis zum 3.12.14 zum 28.2.15 kündigen. Da die VMn ja nicht gerade um die Ecke wohnt ist natürlich Eile geboten.

Ist aber der schreckliche Drache die Vermieterin ist die Befristung wirksam.

kann mir sagen, wie ich irgendwie aus dem Vertrag rauskomme. Laut Mietvertrag (siehe Bild) kann ich nicht vorzeitig kündigen.

Doch: Gem. § 7 Nr. 2 ist dir als Untermieterin ordentliches Kündigungsrecht eingeräumt :-O

Demnach kannst du frühstmöglich zum 28.02.2015 kündigen, wenn die schrfitliche, eigenändig unterschriebene Kündigung am 03.12.2014 zugehen würde. Beachte die Postlaufzeiten; bei Verfristung wirkt sie zum nächstmöglichen Monatsletzten, bei Formmangel (per E-Mail, Fax) garnicht und es gilt hilfsweise Ablauf 30.06.2015 :-O

Und natürlich vorher jederzeit ausziehen, wenn du bis dahin deine Mieterverpflichtungen erfüllst: Die vorgetragenen Störungen oder Meinungsverschiedenheiten brechtigen keine gesetzlich zulässige fristlose Kündigung :-O

G imager761

Was steht denn unter §7.2? Wenn ich das aus den Mini-Bildern richtig entziffert habe, darfst du als Untermieter sehr wohl kündigen, und zwar mit einer etwa 3-monatigen Kündigungsfrist.

Weil die Bilder zu klein waren. Hier nochmal die besagten Teile des Vertrags.

Nochmal die besagten Paragraphen - (Streit, Kündigung, Mietrecht) Hier der 2. - (Streit, Kündigung, Mietrecht)