Als Selbständige Beitrag zur Rentenversicherung von den Steuern absetzen 2011? WIE?

4 Antworten

Hallo Armarillo,

Je nach SKR 03 oder 04 buchst du die Beiträge auf folgende Konten:

SKR03: Konto: 1830 SKR04: Konto 2230

Sonderausgaben unbeschränkt abzugsfähig. letztendlich abzugsfähig sind diese dann aber erst in der Einkommensteuererklärung unter der Anlage Vorsorgeaufwand. Hier kannst du dann die Eintragungen meines Vorposters vornehmen.

Grüße Hoggard

Also Selbstständige geben sie ihre Beiträge zur gesetzl. RV in der Anlage Vorsorgeaufwand

unter Ziffer 6 als Beiträge zur gesetzl. Rentenversicherungen an bzw.

unter Ziffer 7 falls die Beiträge zu Rürup-Verträgen (sog. Basis-Rente) einbezahlt wurden!

Gruß siola!

Als Privatentnahme, Versicherungsbeiträge sind Sonderausgaben, haben in Gewinnermittlung nichts zu suchen. Sind in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen.