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Als Mitglied der Wasserwacht Blaulicht am Privatwagen. Strafe?

Frage von Araxx Araxx

Liebe Community, ich bin seit mehr als 10 Jahren aktives Mitglied bei der DRK Wasserwacht und auch Mitglied der SEG (Schnell-Einsatz-Gruppe). Das heißt, wenn mein Piepser losgeht muss ich schnellstmöglich ins Auto und ab zur Wache, sofern es meine Situation zulässt (ausser ich bin verhindert wegen Job o.ä.).

Jedenfalls komme ich öfters in Situationen (auf Einsatzfahrten), in denen langsame Fahrzeuge oder der Berufsverkehr mich stark beeinträchtigen und ich teilweise zu spät zur Wache komme, währenddessen der Rest der Mannschaft schon auf dem Einsatzfahrzeug sitzt und losfahren möchte.

Deswegen möchte ich mir ein Blaulicht und Martinshorn einbauen, das ich bei Bedarf einschalte (auch wenn es nicht legal ist). Welche Strafe kann auf mich zukommen? Ich meine, wenn ich das ganze als Privatperson zum Scherz mache ist es ja klar dass man dafür eine Strafe bekommt, aber in diesem Moment geht es eben um Menschenleben und ich habe auf meiner Heckscheibe auch dick und fett "WASSERWACHT" stehen, genauso wie in meiner Windschutzscheibe ein rundes zeichen mit der Aufschrift "Wasserwacht - im Dienst". Zusätzlich würde ich mir noch ein Dachschild mit Magnetfuß anfertigen lassen, auf dem "BRK - im Dienst" steht, und das ebenfalls blinkt.

Komme ich da nochmal davon, weil ich es ja nicht zum Spaß mache, oder muss ich blechen? Und wie viel?

Liebe Grüße Max

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Antworten (12)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Paula1234 Paula1234

    Lieber Max, das darfst du nicht machen... es sei denn, du hast eine Genehmigung ... ruf doch einfach mal die Polizei in deinem Ort an und frage die, wie du in einem Notfall am besten zum Einsatzort kommst ... die geben dir bestimmt gute Tipps.

  • 8
    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87

    Du hast als Mitglied einer SEG keine Sonderrechte auf dem Weg zur Unterkunft. Ebensowenig kannst du Wegerechte in Anspruch nehmen.

    Folgen sind für dich dann

    • Fahren ohne Betriebserlaubnis: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe,
    • daraus resultierend ggf. Fahren ohne Versicherungsschutz: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe,
    • Einziehung des Blaulichts bzw. des Horns,
    • ggf. sofortige Einziehung der Fahrerlaubnis,
    • Anzeige wegen Amtsanmaßung, sobald jemand das Signal bemerkt,
    • Anzeige wegen Nötigung, wenn jemand wegen des Horns Platz macht,
    • ggf. Einziehung des Fahrzeugs als Tatmittel.

    Ich bin selbst in einer SEG und bei uns lautet die Ansage: "Bei Alarm kommt ihr zügig auf die Wache, fahrt aber nicht über rote Ampeln, rast nicht und drängelt auch nicht, sonder fliegt ihr hier raus!" Und so ist das auch völlig richtig. Sondersignalfahrten sind gefährlich genug. Da braucht man nicht noch zusätzlich 20 Blaulichtjunkies.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Als Ergänzung: Auch ein binkendes Dachschild ist tabu, verboten und lächerlich.

    Kommentar von alphonso alphonsoalphonso

    Den Nagel auf den Kopf getroffen, DH!

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Privates Blaulicht? Absolutes NO GO!

    Aber was soll der Schwachsinn mit "Fahren ohne Betriebserlaubnis: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe"? Fahren ohne Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Staftat! Ansonsten aber ok, bis auf "Fahren ohne Versicherungsschutz" - zu schwammig.

  • 6
    Antwort von rescue911 rescue911

    sei mir nicht sauer... aber nimm dich mal nicht so wichtig. blaulichtgeil nach 10 jahren... entweder fahrt ihr nicht viel (also wozu dann ein privates blaulicht), dass du noch immer blaulichtgeil bist oder du gehörst wirklich zu den unverbesserlichen die der meinung sind, dass ihnen mit blaulicht nicht´s passieren kann. schau dich mal in der rechtsprechung zu unfällen mit blaulicht um. und wenn du wirklich sooooo wichtig bist dann überlege dir doch mal ob ein umzug in die nähe der wache nicht sinnvoller wäre!

  • 5
    Antwort von Agonie6 Agonie6

    Wir hatten mal einen Chaoten, der sich nen Blaulicht aufs dach stellte und zur Wache kam... Er kam das letze mal... Er hat an dem Tag Klamotten, Pieper, Dienstausweis und sämtliche anderen Dinge abgegeben. In absprache mit anderen ortsansässigen Organisationen wurde er nirgends mehr aufgenommen. Die RKL hat die Pol eingezogen, das Auto stillgelegt wegen einer nicht eingetragenden Lichtanlage und der Führerschein war auch über ein Jahr weg, weil der nicht nur eine rote Ampel überfahren hat. Von ner Anzeige wegen Rufschädigung wurde grad nochmal abgesehen.......

    Ansonsten ist die Antwort von Reiswaffel schon genau genug

  • 4
    Antwort von Rudi2009 Rudi2009

    Du brauchst ein Auto mit Sonderrechten. Das musst du beantragen. Ob du es bekommst, ist eine andere Sache. Privat darfst du es nicht. Der Wagen gilt dann als nicht Verkehrssicher (weil du es nicht hast eintragen lassen), und wird stillgelegt. Desweiteren kommt ein Fahrverbot auf dich zu.

  • 4
    Antwort von alphonso alphonso

    Solche Leute wie dich braucht kein Rettungsdienst. Im Nachbarort hat vor kurzem einer wie du auf solch einer "Einsatzfahrt" einen unschuldigen Passanten über den Haufen gefahren. Sowas solltest du eigentlich auf einem deiner Lehrgänge gelernt haben.

  • 3
    Antwort von hoffnungsglueck hoffnungsglueck

    Bei Lebensgefahr sind die Feuerwehr oder Wasserschutzpolizei zuständig und nicht Du.

  • 3
    Antwort von angy2001 angy2001

    Ordnungswidrigkeit, Amtsanmaßung, Nötigung ... lass es.

  • 3
    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Strafanzeige ist dir allemal sicher

    stell dir vor, jeder der bei der Wasserwacht, beim DRK oder sonstwo ist, düst mit so einem Teil rum - wer nimmt das dann noch ernst?

    Und im Zweifel müssen deine Kollegen ohne dich los

  • 2
    Antwort von Volker13 Volker13

    Nein das darfst du nicht!

  • 1
    Antwort von Maeldae Maeldae

    Die Strafe dafür ist ein Witz: 20€ + Verwaltungsgebühren, außerdem wird dir dein Blaulicht eingezogen.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Das ist völlig falsch. Die 20e stammen aus dem Bußgeldkatalog. Wenn du dir meinen Beitrag ansiehst wirst du merken, dass die Folgen weitaus größer sind, als in manchen Foren behauptet wird.

    Kommentar von HubertusKW HubertusKWHubertusKW

    völlig falsch

  • 0
    Antwort von ncc1191 ncc1191

    Wenn ich dein TL wäre würde ich dir die Hammelbeine lang ziehen.

    Wenn Du so wichtig bist das Du ein Blaulicht brauchst, dann würdest Du nicht hier fragen sondern wüstest wo man mit so was hin geht.

    Die 20 Euro aus dem Busgeldkatalog sind zwar richtig, gelten aber nur für illegale Nutzung eines genehmigten Blaulichts. Nicht inbegriffen sind die fehlende Zulassung und die ganzen Verstöße die man damit begeht (z.B. rote Ampel).

    Lass es einfach sein, richtig böse wird es wenn bei der illegalen Sondersignalfahrt ein Unfall passiert.

    "Einsatzfahrten mit Warnblinkanlage" sind auch verboten und gefährlich.

    Ich versteh dich, ich frag mich auch ob die 30 Zone aus Lärmschutzgründen zwischen meiner Station und meinem Zuhause sein muss. Aber deiner SEG ist auch nicht geholfen wenn Du zu illegalen mitteln greifst. :-(

    Wenn es für die SEG wirklich wichtig ist das Du ein Blaulicht bekommst, red doch mal mit deinem Kreis TL. Vielleicht bekommst Du ein Fahrzeug vom DRK. Hier gibt es Möglichkeiten z.B. der Kreis least ein Fahrzeug, du zahlst die Leasing Raten. Wenn das Fahrzeug aufs DRK zugelassen ist gibts meist auch ein Blaulicht.

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