Hallo.
Ich habe heute einen Brief hinter dem Scheibenwischer meines Autos entdeckt auf dem ein Geschäftsinhaber eines Ladens in unserem Hause um 35€ bittet da ich angeblich auf seinem Parkplatz stehe.
Ich sehe nun nicht vor das zu zahlen (werde ich auch nicht) und frage nun nach einem rechtlichen Hintergrund was die Kennzeichnung von privaten Parkplätzen angeht.
Nun zum Hintergrund: Vor unserem Haus auf dem Grundstück des Hauses befinden sich 5 Parkplätze welche durch ein Schild "Privatgrundstück. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt." gekennzeichnet sind. Nun bin ich Mieter des Hauses und dort ist nirgends eine Kennzeichnung, dass diese Parkplätze ausschließlich für Besucher oder Mitarbeiter des Geschäfts bzw. des Kochstudios sind.
Es waren mal Schilder am Zaun angebracht. Da diese aber vom Geschäftsinhaber selbst entfernt wurden waren diese Plätze wieder frei für alle Mieter und Besucher. Daher habe ich mein Auto dort abgestellt sofern am Straßenrand kein Parkplatz frei war... und nach einer Nachtschicht sucht man morgens gegen 7h auch keine Parkplätze in der Umgebung und ist froh wenn man sich da hinstellen kann.
Auf welche Rechtsgrundlage kann ich mich berufen um dem Geschäftsinhaber Einhalt zu gebieten? Es steht doch irgendwo etwas von einer Kennzeichnungspflich, oder?
MfG
JT
Zahlen werde ich sowieso nicht. Mal abgesehen davon, dass die Parkplätze 1. nicht derart gekennzeichnet sind wie es im Mietvertrag vorausgesetzt wird, 2. ich Mieter des Hauses bin, 3. die Parkplätze nur bei Parkplatzmangel genutzt wurden und 3. der Wert der gefordert wird das 5-fache des Mietpreises entspricht.