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Als Mieter auf Privatgrundstück parken

Frage von jtgarrett jtgarrett

Hallo.

Ich habe heute einen Brief hinter dem Scheibenwischer meines Autos entdeckt auf dem ein Geschäftsinhaber eines Ladens in unserem Hause um 35€ bittet da ich angeblich auf seinem Parkplatz stehe.

Ich sehe nun nicht vor das zu zahlen (werde ich auch nicht) und frage nun nach einem rechtlichen Hintergrund was die Kennzeichnung von privaten Parkplätzen angeht.

Nun zum Hintergrund: Vor unserem Haus auf dem Grundstück des Hauses befinden sich 5 Parkplätze welche durch ein Schild "Privatgrundstück. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt." gekennzeichnet sind. Nun bin ich Mieter des Hauses und dort ist nirgends eine Kennzeichnung, dass diese Parkplätze ausschließlich für Besucher oder Mitarbeiter des Geschäfts bzw. des Kochstudios sind.

Es waren mal Schilder am Zaun angebracht. Da diese aber vom Geschäftsinhaber selbst entfernt wurden waren diese Plätze wieder frei für alle Mieter und Besucher. Daher habe ich mein Auto dort abgestellt sofern am Straßenrand kein Parkplatz frei war... und nach einer Nachtschicht sucht man morgens gegen 7h auch keine Parkplätze in der Umgebung und ist froh wenn man sich da hinstellen kann.

Auf welche Rechtsgrundlage kann ich mich berufen um dem Geschäftsinhaber Einhalt zu gebieten? Es steht doch irgendwo etwas von einer Kennzeichnungspflich, oder?

MfG

JT

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Antworten (13)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Sofern in Ihrem Mietvertrag kein Parkplatz vereinbart wurde oder der Vermieter Ihnen keine Erlaubnis zum Parken gegeben hat,haben sie keine Rechte!

    Vor unserem Haus auf dem Grundstück des Hauses befinden sich 5 Parkplätze welche durch ein Schild "Privatgrundstück

    • Noch deutlicher kann es nicht sein.Ohne Erlaubnis ;keine Nutzungsrechte!

      um 35€ bittet da ich angeblich auf seinem Parkplatz stehe.

    • Würde ich nicht zahlen.

    • Aber ich würde dann auch nie mehr dort Parken,weil dann mit Sicherheit das Fahrzeug abgeschleppt wird.

    Mein Tipp:

    • Wenn die Parkplätze alle dem Geschäftsinhaber gehören,fragen sie ihn,ob sie einen Parkplatz gegen Nutzungsgebühr bekommen können.

    • Ansonsten den Vermieter fragen.

    Kommentar von jtgarrett jtgarrettjtgarrett

    Zahlen werde ich sowieso nicht. Mal abgesehen davon, dass die Parkplätze 1. nicht derart gekennzeichnet sind wie es im Mietvertrag vorausgesetzt wird, 2. ich Mieter des Hauses bin, 3. die Parkplätze nur bei Parkplatzmangel genutzt wurden und 3. der Wert der gefordert wird das 5-fache des Mietpreises entspricht.

    Kommentar von johnnymcmuff johnnymcmuffjohnnymcmuff

    Im Mietvertrag steht: Sofern ein Stellplatz vor dem Hause angemietet wird sind diese durch ein Schild mit Namen oder dem Kennzeichen des Fahrzeuges zu kennzeichnen. Sollte diese Kennzeichnung nicht vorhanden sein so sind die Stellplätze frei nutzbar.

    dann kann man Ihnen nichts und der Ladenbesitzer muss die Kosten eines Abschleppens selber tragen und sie können Ihn auf Schadenersatz verklagen.

    Sollte mal Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden machen sie Bilder von dem Parklatz,dass dort keine Schilder stehen.Am besten noch Zeugen herbeirufen und notieren!

    Kommentar von jtgarrett jtgarrettjtgarrett

    Danke für die Info... werde ich dann tun wenn ich eines Morgens oder Nachmittags komme und keinen freien Platz vorfinde... das Problem ist: Entweder ich komme nach Hause wenn unzählige Eltern ihre Kinder in den gegenüber liegenden Kindergarten bringen oder die selbigen Kinder vom Kindergarten abholen. Nur bei Spätschichten finde ich meist einen Parkplatz... es sei denn in der nahe gelegenen Veltins Arena ist was los... denn dann kommen die ganzen Besucher und belegen die genannten Parkplätze am Straßenrand...

    Ich nehme an Sie sind ein Rechtsanwalt? Zumindest schreiben Sie so ;)

    Kommentar von johnnymcmuff johnnymcmuffjohnnymcmuff

    Nein,Gott sei Dank,kein Rechtsanwalt, ich wäre vielleicht ein guter von meiner Einstellung her,doch mit der würde ich es nicht weit in diesem Rechtssystem bringen.

    • Außerdem,seit wann schreibt ein Anwalt etwas,was man versteht :-)
  • 4
    Antwort von gesperrter2011 gesperrter2011

    Unglaublich...

    Ich würde Deinen Schrotthaufen abschleppen lassen !!!

    Kommentar von jtgarrett jtgarrettjtgarrett

    Wer sagt das es ein Schrotthaufen ist? Abgesehen davon hatte ich mir genau das überlegt... und dann den Wagen von der Aufbewahrung einfach so abzuholen und den Inhaber des Ladens auf den Kosten sitzen zu lassen...

    Kommentar von johnnymcmuff johnnymcmuffjohnnymcmuff

    Bei widerrechtlichem Parken kann man ein Auto abschleppen lassen!

    Kommentar von jtgarrett jtgarrettjtgarrett

    Ist in diesem Falle nicht widerrechtlich da er die Plätze wie im Mietvertrag gefordert nicht gekennzeichnet hat. Nicht gekennzeichnete Stellplätze sind Frei nutzbar.

    Hier nochmal das Zitat: Sofern ein Stellplatz vor dem Hause angemietet wird sind diese durch ein Schild mit Namen oder dem Kennzeichen des Fahrzeuges zu kennzeichnen. Sollte diese Kennzeichnung nicht vorhanden sein so sind die Stellplätze frei nutzbar.

    Kommentar von johnnymcmuff johnnymcmuffjohnnymcmuff

    Lieber Fragesteller,bei der nächste Frage sollten Sie solche Sachen die Sie hier erst nachträglich rein gesetzt haben in die Frage mit einbauen.

    Je mehr Infos man gibt,desto besser die Antwort; meistens ;-)

    Kommentar von jtgarrett jtgarrettjtgarrett

    Ich habe erst auf Anraten nochmals in den Mietvertrag geschaut ob dort eine rechtliche Grundlage niedergeschrieben ist und fand dann diese Zeilen. Daher kam diese Information auch nicht sofort.

    Kommentar von outfreyn outfreynoutfreyn

    Das Zauberwörtchen heißt hier "Sofern"!

    Sollte mit dem Mietvertrag nicht explizit auch ein Stellplatz vermietet worden sein, ist dieser Passus hinfällig.

  • 4
    Antwort von Lacapri Lacapri

    Schau mal in Deinen Mietvertrag, da müßte drin stehen, ob ein Stellplatz in der Miete inbegriffen ist oder nicht. Im Zweifelsfall beim Vermieter nachhaken! Zahlen würde ich auf keinen Fall!

  • 3
    Antwort von Michel76 Michel76

    Bezahlst du denn Miete für einen Parkplatz?

    Kommentar von jtgarrett jtgarrettjtgarrett

    Nein. Aber im Mietvertrag steht wie bereits erwähnt: Sofern ein Stellplatz vor dem Hause angemietet wird sind diese durch ein Schild mit Namen oder dem Kennzeichen des Fahrzeuges zu kennzeichnen. Sollte diese Kennzeichnung nicht vorhanden sein so sind die Stellplätze frei nutzbar.

    Kommentar von outfreyn outfreynoutfreyn

    Ist Dir die Bedeutung des Wortes "sofern" bekannt? Das heißt: Wenn Du keinen Stellplatz angemietet hast, ist alles, was hinter dem "sofern" steht, ** für Dich irrelevant**.

    Kein Stellplatz gemietet -> kein Recht, dort zu parken.

  • 2
    Antwort von Plattschnacker Plattschnacker

    Der Geschäftsinhaber wird die Parkplätze für seine Kunden mitgemietet haben. Du hast sicher keinen Parkplatz zu Deiner Wohnung gemietet, sonst wüßtest Du das ja, weil das im Mietvertrag stünde...

    Parkplatzprobleme wegen Nachtschicht sind allein Dein Problem, das berechtigt Dich nicht, vermietete Stellplätze zu nutzen.

    Du kannst froh sein, daß er Deinen PKW nicht abgeschleppt hat - mit der Gebühr will er Dir sicherlich sagen, was ihn diese Parkplätze monatlich kosten.

    Kommentar von jtgarrett jtgarrettjtgarrett

    Ein Stellplatz zur Miete kostet 7,00€ als Mieter einer Räumlichkeit des Hauses. Er ist Mieter einer Räumlichkeit (Ladenlokal) und zahlt somit nur 7€. Es sind 5 Parkplätze... heißt also das ich für alle 5 wohl zahlen soll. Lachhaft ist das. Habe aber weiter oben ebenfalls geschrieben was im Mietvertrag steht: Sofern ein Stellplatz vor dem Hause angemietet wird sind diese durch ein Schild mit Namen oder dem Kennzeichen des Fahrzeuges zu kennzeichnen. Sollte diese Kennzeichnung nicht vorhanden sein so sind die Stellplätze frei nutzbar.

    Kommentar von Plattschnacker PlattschnackerPlattschnacker

    Ein Stellplatz zur Miete kostet 7,00€ als Mieter einer Räumlichkeit des Hauses.

    Ganz ehrlich, das ist ein Spottpreis - würde ich sofort bezahlen und nie wieder einen Parkplatz suchen müssen. Warum machst Du das nicht? Bist Du geizig? ;)

  • 2
    Antwort von larry2010 larry2010

    du solltest in deinen mietvertag schauen, ob etwas darin steht, das du mit der wohnung einen stellplatze gemietet hast oder bei deinen vermieter fragen wie das geregelt ist, ob der bereich de rparkplätze überhaupt zum grundstück eures hausbesitzern gehört.

    Kommentar von jtgarrett jtgarrettjtgarrett

    Hi.

    Ich hatte bereits bevor dieser Kochprofi da eingezogen ist mit den Vermietern gesprochen. Da hieß es, dass man diese Plätze reservieren (mieten) kann. Solange diese nicht vermietet sind so sind diese frei für Mieter des Hauses nutzbar. Dazu müssen aber die Parkplätze gekennzeichnet werden um zu sehen ob diese frei oder vermietet sind. Dieser Pflicht muss der Mieter der Stellplätze nachgehen.

    Im Mietvertrag steht: Sofern ein Stellplatz vor dem Hause angemietet wird sind diese durch ein Schild mit Namen oder dem Kennzeichen des Fahrzeuges zu kennzeichnen. Sollte diese Kennzeichnung nicht vorhanden sein so sind die Stellplätze frei nutzbar.

    Demnach bin ich laut Mietvertrag im Recht. Jedoch möchte ich gerne demjenigen auch die rechtlichen Bestimmungen vorlegen damit er ein wenig den Ball flach hält.

    MfG

    JT

  • 1
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Ist in deinem Mietvertrag ein Parkplatz incl vereinbart, hast du das Recht auf eine Platz für dein Auto, findest du nichts darüber im Vertrag, parkst du nicht da.

    Kommentar von jtgarrett jtgarrettjtgarrett

    Manchmal glaube ich das die Leute hier ab und zu doch nur schreiben anstatt auch mal die Kommentare zu lesen... aber für Dich nochmal:

    Im Mietvertrag steht: Sofern ein Stellplatz vor dem Hause angemietet wird sind diese durch ein Schild mit Namen oder dem Kennzeichen des Fahrzeuges zu kennzeichnen. Sollte diese Kennzeichnung nicht vorhanden sein so sind die Stellplätze frei nutzbar.

    Die Parkplätze sind nach wie vor nicht so gekennzeichnet.

    Kommentar von outfreyn outfreynoutfreyn

    Im Mietvertrag steht: Sofern ein Stellplatz ...

    Das ist eine Standardformulierung. Ist ein Parkplatz explizit Bestandteil des Mietvertrags? Mit dieser Frage steht und fällt alles in Deinem Fall.

    Wenn der Ladeninhaber alle Parkplätze angemietet hat, darf ohne seine Erlaubnis keiner der anderen Wohnungsmieter arauf parken. Als Privatparkplatz sind die Plätze ja gekennzeichnet - das würde reichen.

    Kommentar von jtgarrett jtgarrettjtgarrett

    Das Grundstück wurde als Privatgrundstück gekennzeichnet. Jemand der weder Mieter von Räumlichkeiten noch von Parkflächen ist darf nicht auf diesem Grundstück parken.

    Die Parkplätze selbst sind aber zusätzlich zu kennzeichnen. Das Schild steht für alle anderen Autofahrer die nichts mit dem Grundstück zu tun haben und befindet sich auf einem Neutralen Platz... also nicht explizit auf eine Parkfläche gerichtet.

  • 1
    Antwort von Mariechen11 Mariechen11

    Darüber würde ich mal mit der Polizei reden, Da bekommst Du 100% die richtige Antwort. Dann den Namen des Auskunft gebenden Beamten und den dazugehörigen Paragraphen. So bist Du auf der sicheren Seite.

    Kommentar von outfreyn outfreynoutfreyn

    Die Polizei ist nicht für zivilrechtliche Rechtsauskünfte zuständig!

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    Antwort von WeVau WeVau

    Na ja, deinen Vermieter hättest du schon fragen können, und dann wären alle Unklarheiten beseitigt gewesen.

  • 0
    Antwort von shadowwarrior shadowwarrior

    Mit dem Aufstellen des Schildes ist er seiner Kennzeichnungspflicht nachgegangen. Er hat das Gründstück - hier die Parkplätze - als Privat gekenzeichnet. Er ist ja auch nicht verpflichtet jeden Parkplatz einzeln zu kennzeichnen. Ein solches Schild vor der entsprechenden Fläche ist völlig ausreichend. Wichtig ist nur, dass es für jeden erkennbar angebracht ist.

    Es war für dich ja auch erkennbar und dir war auch klar, dass er sie anmietet und du dein Fahrzeug gegen seinen Willen dort parkst, sonst kämmst du auch nicht mit dieser Fragestellung auf.

    Als "Eingeweihter" hättest du dich auch beim Fehlen eines solchen Schildes nicht auf die Mietklauseln berufen können, da dir bewusst ist, dass die Fläche privat gemietet wird und du widerrechtlich fremden Besitz nutzt.

    Als gewerblicher Mieter zahlt er auch ganz andere Preise als ein Wohnmieter und kann diese als Nutzungsausfall zurückverlangen.

    Also kurz und knapp. Er ist im Recht, nicht du.

    Wenn er seinen Anwalt einschalten sollte, dann wirds erst richtig teuer. Wenn dies aber nur Abschreckungscharakter haben sollte, dann park in Zukunft woanders. Die Sache mit den 7 Euro hättest du dir einfach vorher überlegen sollen, als er noch nicht eingezogen ist. Und nicht hinterher jammern. Damals wolltest du dir die 7 Euro einfach sparen, also beklag dich jetzt nicht. Jetzt ist der Zug abgefahren und er ist Mieter der Parkplätze und kann darüber bestimmen wer darauf parken darf.

  • 0
    Antwort von shadowwarrior shadowwarrior

    Mit dem Aufstellen des Schildes ist er seiner Kennzeichnungspflicht nachgegangen. Er hat das Gründstück - hier die Parkplätze - als Privat gekenzeichnet. Er ist ja auch nicht verpflichtet jeden Parkplatz einzeln zu kennzeichnen. Ein solches Schild vor der entsprechenden Fläche ist völlig ausreichend. Wichtig ist nur, dass es für jeden erkennbar angebracht ist.

    Es war für dich ja auch erkennbar und dir war auch klar, dass er sie anmietet und du dein Fahrzeug gegen seinen Willen dort parkst, sonst kämmst du auch nicht mit dieser Fragestellung auf.

    Als "Eingeweihter" hättest du dich auch beim Fehlen eines solchen Schildes nicht auf die Mietklauseln berufen können, da dir bewusst ist, dass die Fläche privat gemietet wird und du widerrechtlich fremden Besitz nutzt.

    Als gewerblicher Mieter zahlt er auch ganz andere Preise als ein Wohnmieter und kann diese als Nutzungsausfall zurückverlangen.

    Also kurz und knapp. Er ist im Recht, nicht du.

    Wenn er seinen Anwalt einschalten sollte, dann wirds erst richtig teuer. Wenn dies aber nur Abschreckungscharakter haben sollte, dann park in Zukunft woanders. Die Sache mit den 7 Euro hättest du dir einfach vorher überlegen sollen, als er noch nicht eingezogen ist. Und nicht hinterher jammern. Damals wolltest du dir die 7 Euro einfach sparen, also beklag dich jetzt nicht. Jetzt ist der Zug abgefahren und er ist Mieter der Parkplätze und kann darüber bestimmen, wer darauf parken darf.

    Kommentar von jtgarrett jtgarrettjtgarrett

    Wie etwas weiter oben gerade beschrieben steht das Schild dort für alle anderen Autofahrer. Nicht für die Mieter. Denn das Grundstück gehört dem Eigentümer und er hat es da hingestellt.

    Bis vor kurzem hat der Ladenbesitzer die Parkplätze gekennzeichnet und die Kennzeichnung wieder entfernt. Somit war mir nicht klar das er die Plätze trotzdem weiterhin angemietet hat.

    Was die 7€ angeht: Ich habe erst seit knapp 2 Monaten ein Auto. Vorher war ich mit Bus und Bahn unterwegs. Aus beruflichen Gründen bin ich nun aber auf ein Auto angewiesen. Ich habe aber bisher nicht um eine Parkfläche gebeten.

    Der Ladenbesitzer ist also im Unrecht. Schon alleine weil er diese nicht gekennzeichnet hat. Sollte er einen Anwalt einschalten wirds für ihn teuer da er seiner Pflichten nicht nachgegangen ist.

    Kommentar von shadowwarrior shadowwarrior

    Es ist dabei völlig irrelevant, ob er das Schild angebracht hat, oder der Vermieter. Die Fläche ist als privat gekennzeichnet. Das reicht völlig aus.

    Und wie ich schon vorher geschrieben habe, hast du auch Kenntnis davon, das er die Parkplätze mietet, also kannst du dich nicht auf die Mietsklauseln berufen. Die Mietsklauseln regeln auch nur das Verhältnis des Mieters und des Vermieters und sind zivilrechtlicher Natur. Sie haben so gesehen keine Gesetzeswirkung wie Paragraphen. Das Verhältnis Besitzer-Besitzstörer wird jedoch gesetzlich geregelt. Du vergleichst hier einfach Birnen und Äpfel und versuchst dir das zurchtzubiegen.

    Ich gehe auch stark davon aus, dass er die vorherigen Schilder angebracht hat, weil er sich zu diesem Zeitpunkt seiner Rechtslage noch nicht sicher war und nach einer jur. Beratung diese abmontiert hat, weil eben durch das aufgestellte Schild seiner Pflicht genüge getan wird.

    Kommentar von shadowwarrior shadowwarrior

    Oder anders ausgedrückt. Wenn das Schild nicht da wäre und er auch keine angebracht hätte, so würde er nur gegen die vertraglichen Pflichten gegenüber dem Vermieter verstoßen, die aber keine Wirkung nach Aussen entfalten. Dir gegenüber ist er trotzdem der Besitzer und du ihm gegenüber der Besitzstörer.

    Kommentar von shadowwarrior shadowwarrior

    Dein einziges Argument, dass dich dabei rettet ist sein wiedersprüchliches Verhalten, und dass dir dadurch nicht bewusst war, dass er die Fläche weitermietet. Das würd ich Ihm dann freundlich rüberbringen und dass du daher von der Zahlung der 35 Euro absiehst.

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    Antwort von outfreyn outfreyn

    Wenn die Parkplätze als private Parkplätze erkennbar sind und laut Mietvertrag nicht ausdrücklich einer dieser Parkplätze angemietet wurde, handelt es sich um eine Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht, welche einen Unterlassungsanspruch des rechtmäßigen Besitzers gegen den Falschparker zeitigt (vgl. §§ 858, 862 BGB).

    35 EUR sind da noch absolut im Rahmen; wenn der Geschäftsinhaber einen Anwalt damit beauftragt hätte, eine Abmahnung samt strafbewehrter Unterlassungserklärung zu verfassen, wäre es deutlich teurer geworden.

    Kommentar von jtgarrett jtgarrettjtgarrett

    Besitzstörung ist mir ein Begriff. Auch die Paragraphen dazu. Da ich im Sicherheitsdienst der DB tätig bin werde ich damit täglich konfrontiert.

    Der Mieter dieser Parkflächen ist seiner im Mietvertrag eingetragenen Verpflichtung jedoch nicht nachgegangen diese zu kennzeichnen und somit sind diese Parkflächen für jedermann nutzbar. Scheinbar ist dies die einzige Rechtsgrundlage auf der ich mich stützen kann.

    Kommentar von outfreyn outfreynoutfreyn

    Der Mieter dieser Parkflächen ist seiner im Mietvertrag eingetragenen Verpflichtung jedoch nicht nachgegangen diese zu kennzeichnen

    Er hat sie doch als "Privatparkplätze" gekennzeichnet?

    Diese Standardklausel aus Deinem Mietvertrag ("Sofern ein Stellplatz...") besagt nur, dass Du als Mieter der Wohnung 1 entweder den z.B. mit "Wohnung 1" gekennzeichneten Parkplatz benutzen darfst oder - wenn nichts gekennzeichnet ist - irgendeinen beliebigen Parkplatz.

    Unabdingbare Voraussetzung ist aber, dass einer dieser Parkplätze überhaupt Bestandteil Deines Mietvertrages ist. Ansonsten stehst Du auf einem fremden Parkplatz; Rechtsfolgen siehe mein erstes Posting oben.

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    Antwort von jtgarrett jtgarrett

    Hier nochmal für die anderen eine kurze Zusammenfassung:

    1. Der Parkplatz befindet sich auf dem Grundstück des Eigentümers des Hauses
    2. Auf dem Parkplatz steht ein Schild mit der Aufschrift "Privatgrundstück. Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt."
    3. An den Parkplätzen ist keine weitere Kennzeichnung das nur Besucher oder Mitarbeiter des Kochstudios diese nutzen dürfen.

    Anbei noch 2 Fotos. Einmal vom Parkplatz und einmal vom Schild. Leider im dunklen geschossen. Daher ist dort nicht allzuviel zu erkennen. Auf wunsch werde ich morgen bei Tageslicht nochmals ein paar Fotos machen.

    MfG

    JT

    Kommentar von outfreyn outfreynoutfreyn

    An den Parkplätzen ist keine weitere Kennzeichnung das nur Besucher oder Mitarbeiter des Kochstudios diese nutzen dürfe

    Das ist auch nicht nötig. Es muss nur erkennbar sein, dass es sich nicht um öffentliche Parkplätze handelt.

    Kommentar von jtgarrett jtgarrettjtgarrett

    Wie bereits erwähnt wird vom Vermieter eine gesonderte Kennzeichnung gefordert.

    Kommentar von outfreyn outfreynoutfreyn

    Nein, wird sie nicht. Du verstehst den Passus in Deinem Mietvertrag anscheinend hartnäckig falsch.

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