Ich habe in der Schweiz gearbeitet und bin arbeitslos geworden. Dadurch habe ich mich verschuldet, konnte artzrechnungen und versicherungen, sowie bussen nicht zahlen. jetzt bin ich wieder nach deutschland gezogen und habe die schulden "dort" gelassen. ich habe gelesen, dass die schweiz mit deutschland kein auslieferungsabkommen hat, also diese schulden nicht eintreiben kann. mir stellt sich nur die frage, was passiert wenn ich die grenze in die schweiz mal wieder übertrete? haftbefehl? aufforderung zur zahlung? würde ich dort nochmal für ne woche arbeiten, kriegen "die" das mit...
danke für alle ernstgemeinten antworten.
ich habe einfach mahnungen erhalten.und teilweise inkassobriefe. da hatte ich aber noch einen nachsendeauftrag nach deutschland. meine gläubiger haben meine neue adresse übrigens nicht. nun ist der nachsendeauftrag gestoppt worden von mir und die mahnungen werden an die gläubiger zurückgehen. die summer in der schweiz sind sehr hoch. zurzeit bekomme ich hartz 4. kein schweizer lässt sich auf ratenzahlungen unter 20 CHF ein. und wenn ich circa 12 gläubiger habe, geht das schon garnicht. ich habe nun 2 jahre immer brav meine raten bezahlt, aber ich habe das so allein in diesem ausländerfeindlichen land nicht mehr ausgehalten und bin dann trotz der schulden nach deutschland zurück... ich war 10 jahre in der schweiz und hätte noch 2 jahre bleiben müssen um alles abzuzahlen. leicht fiel mir das nicht... und nun kann ich nicht mehr in die schweiz zurück um dort wochenweise zu arbeiten oder jemanden zu besuchen oder?
Ich würde Dir nicht empfehlen zur Zeit in die Schweiz zu gehen.