Als Betreuungskraft in den Nachtdienst?

4 Antworten

Betreuungskraft ist ein dehnbarer Begriff und beinhaltet sicher nicht nur Malen und Spielen. Das ist dann doch wohl eher bei der Pflegehilfe anzusiedeln. Nachtdienst gehört bei solchen Berufen einfach dazu, ausser es ist im Arbeitsvertrag grundsätzlich ausgeschlossen.

auch da gibt es regeln eventuell stehen die im arbeitsvertrag , falls nicht gibt es jemanden der die personalfragen behandelt

was ist so schlimmes daran, sicher hat sie dafür einen anderen tag frei

guten morgen.. welche aufgaben soll deine freundin in der nacht erledigen?? singen? malen? basteln? so wie du schreibst ist deine freundin "nur" als betreuungskraft eingestellt. und nicht als pflegekraft.. das ist ein sehr großer unterschied.. ihr müsst unbedingt nochmal nachfragen!

wenn in ihrem Arbeitsvertrag Nachtdienst vereinbart ist, dann muß sie ihn leisten. Wenn nicht dann nicht.