Hallo.
Meine Freundin hat ein Immobilienbüro und würde mich dafür auf Geringverdienerbasis einstellen. Meine Frage: Muss ich auch einen §34c GewO beantragen oder reicht die Lizenz von ihr auch für mich? Ich würde dann allerdings meine Aufträge alleine bearbeiten, also auch Akquise, Besichtigungen und Notartermine, da sie ja ihre eigenen Aufträge macht. Natürlich ist Werbung und so weiter gemeinsam zu machen. Sie ist ja die Chefin :-)
Vielen Dank für Antworten schon mal!
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten! Ihr habt mir sehr geholfen.
Und ja, meine Freundin ist Einzelunternehmerin.