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Alkohol Begleitperson???

Frage von Kingmaster777 Kingmaster777

Hallo,

ich wollte fragen mit 17 kann man ja mit einer Begleitperson fahren.

Die Frage : Macht es nichts aus, wenn ein Begleitperson Alkohol trinkt auch wenn man Fährt ( mit 17) ?

Danke !

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Antworten (8)

  • 6
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von ginatilan ginatilan

    hier noch genauer:

    (6) Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 nicht begleiten, wenn sie

    1. 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt,
    
    2. unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht.
    

    http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV48a.htm

    Kommentar von Crack CrackCrack

    DH:

    Die einzig richtige Antwort.

  • 5
    Antwort von frugi frugi

    ... Du mußt ihn mit der rechten Hand festhalten das er nicht aus der Tür fällt.

    Aber Hallo, natürlich darf die Begleitperson nicht alkoholisiert sein. Was hast Du denn in der Fahrschule gelernt ? Bitte fahr nicht, wenn ich auf der Straße unterwegs bin :-)))

    Kommentar von tiwo666 tiwo666tiwo666

    Die Ironiemodule sind heute defekt - Wetterumschwung

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Er darf sogar 0,5‰ wenn er keine Ausfallerscheinungen hat.

    Kommentar von frugi frugifrugi

    ... aus der Tür fallen ist eine "Ausfallerscheinung", oder nicht ???

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Ich kann nichts für Deine blühende Fantasie...

    Mein Kommentar bezog sich auf Deine Aussage:

    natürlich darf die Begleitperson nicht alkoholisiert sein.

    Und das stimmt nicht.

    Kommentar von frugi frugifrugi

    ... das ist keine blühende Phantasie, das ist die "Pure Lust am Leben" und die drück ich manchmal so aus ♥

  • 4
    Antwort von tiwo666 tiwo666

    Durch diese Frage alleine disqualifizierst du dich - fahre Bus!

    Kommentar von ginatilan ginatilanginatilan

    warum?

    Kommentar von tiwo666 tiwo666tiwo666

    Damit ich ihm nicht begegne.

    Kommentar von ginatilan ginatilanginatilan

    ich meine, warum er sich durch die Frage disqualifiziert hat?

    Kommentar von tiwo666 tiwo666tiwo666

    Das hatte ich befürchtet.

  • 4
    Antwort von PeRiBa PeRiBa

    Nein, der Begleiter muss nüchtern sein.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Er darf sogar 0,5‰ wenn er keine Ausfallerscheinungen hat.

    Kommentar von PeRiBa PeRiBaPeRiBa

    Und wenn dann ein Unfall passiert, ist bei beiden der Lappen weg.

    Wir haben die 0,5-Promille-Grenze, das ist klar und hat nichts mit Ausfallerscheinungen zu tun.

    Hatte ich schon mal gesagt, dass ich Erbsenzähler hasse?

    Kommentar von ginatilan ginatilanginatilan

    Hatte ich schon mal gesagt, dass ich Erbsenzähler hasse?

    nö, hast du noch nicht. Interessiert aber auch niemanden

    Kommentar von Crack CrackCrack

    PeRiBa:

    Hatte ich schon mal gesagt, dass ich Erbsenzähler hasse?

    Definiere das mal. Zwischen 0,0‰ und 0,5‰ ist doch ein erkennbarer und durchaus entscheidender Unterschied, oder nicht?

    Wir haben die 0,5-Promille-Grenze, das ist klar und hat nichts mit Ausfallerscheinungen zu tun.

    Aber natürlich hat es das.

    Der Begleiter darf bis 0,5‰ haben. Treten aber schon bei 0,3‰ Ausfallerscheinungen auf dann ist wird das so gewertet als wäre er nicht dabei.

    Und wenn dann ein Unfall passiert, ist bei beiden der Lappen weg.

    Das ist falsch!

    Wenn ein Unfall passiert dann ist doch nicht der Führerschein weg! Mal abgesehen davon wäre es die Fahrerlaubnis und nicht der Führerschein. (Das ist jetzt Erbsenzählerei.)

    Außerdem ist derjenige der am Steuer sitzt der Fahrzeugführer, die Begleitperson hat in keinem Fall etwas zu befürchten.

  • 2
    Antwort von Candy2 Candy2

    Natürlich darf die Begleitperson keinen Alkohol trinken, denn die ist ja dafür da, dass sie dich mit deinen 17 Jahren gut und verantwortungsvoll anleitet, das Autofahren zu lernen. Falls du also in die Situation kommen solltest, dass dein "Beifahrer" getankt hat, dann ruf sicherheitshalber lieber ein Taxi - und lass die Begleitperson zahlen, eh klar ;-) Das ist zu zu Euer beider Vorteil (er oder sie behält den Führerschein und du bekommst ihn - hoffentlich - irgendwann).

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Er darf sogar 0,5‰ wenn er keine Ausfallerscheinungen hat.

    Kommentar von Candy2 Candy2

    Das ist richtig, allerdings: wann hat wer diese Grenze erreicht? Ist ja ziemlich individuell (Mann, Frau, Gewicht ...) Und wer gäbe dann zu, dass er Ausfallserscheinungen hat? Ich stehe zu meiner Meinung: neben einem "Azubi" im Auto KEIN Alkohol!!!

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Die Ausfallerscheinungen muss man nicht zugeben, die werden festgestellt.

    Kommentar von Candy2 Candy2

    Ist ja wieder richtig, aber wenn die Ausfallserscheinungen festgestellt werden, dann ist ja eh schon alles zu spät, nicht wahr? Sollte man nicht erst gar nicht in diese Situation kommen? Lass mal das Gesetz weg: Wenn DU mit deinem Kind die "Fahrstunden" machst, würdest du dann wirklich so verantwortungslos sein und trinken und dann darauf vertrauen, dass du weniger als 0,5 Promille hast? Und riskieren, dass man Ausfallserscheinungen feststellen muss und du dann deinen Führerschein los bist? Wer macht dann mit deinem Kind weiter? Nee, ganz ehrlich, aber DAS versteh ich NICHT unter Verantwortung!!!

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Da hast Du natürlich Recht.

    Nur leider gibt es oft zwischen Gesetz und Moral einen Unterschied.

    Kommentar von Candy2 Candy2

    Ja, leider! Es kann also nur jeder für sich selber entscheiden, was für ihn moralisch vertretbar ist; aber das ist ja überall so, nicht nur beim Autofahren.

  • 2
    Antwort von ginatilan ginatilan

    die Begleitperson darf nicht über 0,5‰ haben

    Kommentar von tiwo666 tiwo666tiwo666

    falsch.

    Kommentar von ginatilan ginatilanginatilan

    kannst du lesen?

    wenn ja, dann lese mal:

    http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV48a.htm

    (6) Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 nicht begleiten, wenn sie
    
    1. 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt,
  • 2
    Antwort von sachlich123 sachlich123

    Die Begleitperson muss natürlich auch nüchtern sein. Sonst machts ja keinen Sinn.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Stimmt nicht.

    Kommentar von sachlich123 sachlich123sachlich123

    Ich meinte ja auch "nüchtern" im Sinne der STVO

    Kommentar von ginatilan ginatilanginatilan

    was ist denn "nüchtern" im Sinne der STVO "?

    Kommentar von sachlich123 sachlich123sachlich123

    Bis 0,5 Promille ohne auffallende Fahrweise, und bis zu 0,3 Promille bei auffallender Fahrweise oder Unfall

  • 1
    Antwort von Synapse22 Synapse22

    Die Begleitperson darf zwar schlafen, allerdings muss sie zu jeder Zeit nüchtern sein.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Jetzt gebe ich auf... Oder?


    (4) Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber

    vor Antritt einer Fahrt und

    während des Führens des Fahrzeuges, soweit die Umstände der jeweiligen Fahrsituation es zulassen,

    ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.


    Das kann sie ja wohl nicht wenn sie pennt, oder?

    Bring mal Deine Synapsen auf Vordermann... ;)

    Kommentar von frugi frugifrugi

    ... "Synapsen", Du meintest wohl "Schnaps", oder ???

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Hier bekommst Du Nachhilfe:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Synapse

    Kommentar von ginatilan ginatilanginatilan

    hahaha, sehr gut Crack, wollte auch schon Tante Wikipedia verlinken, aber lies es dann doch

    Kommentar von ginatilan ginatilanginatilan

    verdammt, Schreibfehler eingeschlichen, sorry!

    Kommentar von Synapse22 Synapse22Synapse22

    Meine Freundin ist Fahrlehrerin und diese meinte es wäre möglich, dass diese Möglichkeit besteht. Natürlich setze es ein Mindestmaß an Vertrauen vorraus!

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