Alkohol am Steuer: Wird auch der Fahrzeughalter informiert...
..., sofern er ein anderer ist als der Fahrer/ Täter? Danke für seriöse Antworten!
2 Antworten
Sofern es Grund für den Verdacht gibt, dass der Halter von der Alkoholisierung des Fahrers wusste, schon. Ggf gäbe es dann den Anfangsverdacht einer Straftat (Anstiftung, Beihilfe) gegen den Halter. Wenn es dafür keine Anhaltspunkte gibt, dann interessiert es nicht, wer der Halter des Fahrzeugs ist. Dann interessiert nur, dass der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen hat.
Vielleicht wäre der Halter nicht zwingend zu inforieren. Aber wer alkoholisiert ist darf ja nicht ehr fahren - und vielleicht sollte wer das Fahrzeug abholen, enk' ich al so ;-)
DA bekommt der Halter GANZ sicher keinen Bußgeldbescheid. Denn eine Alkoholfahrt kann man nur feststellen, wenn man den Fahrer mindestens pusten lässt. Und dann werden auch die Personalien festgestellt.
ja natürlich !
Quelle?
der angetrunkene sohn meines Nachbarn ist mit dem Auto seines vaters gefahren und wurde von der Polizei erwischt. mein nachbar bekam bescheid von der Polizei. glaube kaum das die Polizei mal so und mal so handelt.
Okay aus Erfahrung, das ist ein Argument! Ich gehe aber davon aus, dass der Sohn halt im gleichen Haushalt lebt und/oder unter 18 ist?? Danke vielmals für Rückantwort!
der sohn wohnt in der Einliegerwohnung seines vaters und ist bereits 24 jahre.
Danke! Was ist mit Bußgeldbescheiden, die ja immer an den Halter des FZ-Kennzeichens gehen?