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alg2: in der mietbescheinigung steht etwas anderes als im mietvertrag. was zählt?

Frage von fcbol fcbol

Ich habe eine wohnung vermietet an jemanden der alg2 bekommt. (beides noch von meinem vater unterschrieben)
Jetzt habe ich gesehen das in der bescheinigung andere angaben gemacht wurden als in dem vertrag. die arge meint jetzt das sie nicht zahlen müsste weil in der bescheinigung steht INKLUSIVE HEIZKOSTEN undSTROM. Im vertrag steht aber ausdrücklich Miete AUSSCHLIE?LICH Heizkosten und strom

Was gillt den jetzt? Eine antwort mit rechtlichem hintergrund (link oder so) wäre total super

Vielen dank im vorraus gruß

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Antworten (6)

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Tja.... Letztlich ist es überhaupt nicht Deine Sache, weil das Jobcenter nicht Dein Vertragspartner ist, sondern lediglich der Mieter. Der bekommt vom Jobcenter nur das Geld, um seine vertragliche Verpflichtung (Mietzahlung) Dir gegenüber zu erfüllen. Und hier zählt ausschließlich der Mietvertrag. Es wäre Sache des Mieters gewesen, ggf. Ungereimtheiten zu klären. Letztlich wird das Jobcenter die Mietforderungen aus dem Mietvertrag erst einmal in voller Höhe begleichen müssen. Dein Mieter hat sich dann aber schadenersatzpflichtig gemacht.

    Deshab heißt das eine auch Bescheinigung und dsa andere Vertrag.

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    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Dann den Antrag richtig stellen.

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    Antwort von casilein casilein

    Äh, wie kann das gehen: Als Vermieter hast Du doch sowohl den Mietvertrag erstellt als auch die Mietbescheinigung ausgefüllt???

    Stelle das gegenüber Mieter und Jobcenter richtig.

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    Antwort von Gerhart Gerhart

    Mietbescheinigung - eine Bezeichnung, die hier missverständlich wirkt. Die ARGE reicht an den ALG 2 Empfänger die Miete für eine Mietsache aus, die an bestimmte Eckdaten der Leistung gebunden ist. Der Höchstbetrag der Bruttomiete darf nicht überschritten werden. Dabei sind die m² der Wohnfläche nach Personenzahl begrenzt. Immer müssen die Heizkosten neben der Nettomiete und Nebenkosten separat ausgewiesen werden. In der Miete dürfen keine Kosten für Elektroenergie enthalten sein. Sollte allerdings hier ein Mietvertrag mit Pauschalmiete vorliegen und die Pauschalmiete den Höchstbetrag nicht überschreiten, dann muss nur der Mietvertrag den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der Vertrag wird zwischen Vermieter und Mieter geschlossen. Die ARGE bekommt eine Kopie. Wer bezahlt denn jetzt die Heizkosten, wenn im Vertrag die Heizkosten ausgeschlossen sind? Ich kann mir diese Wohnung oder das Zimmer nicht so recht vorstellen. Sollte hier eine Gasetagenheizung installiert sein?Gibt es eine Gasuhr und einen Stromzähler nur für die Wohnung allein? Wenn du jetzt das Erbe deines Vaters angetreten hast, dann löse mit dem Mieter den bestehenden Mietvertrag auf und schließe einen neuen nach Bedingungen der ARGE ab. Lass dir die Mietzahlung von der ARGE direkt überweisen.

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    Antwort von Parhalia Parhalia

    Hallo,

    Dann solltest Du Deinen Mietvwertrag dahingehend aufschlüsselnd gliedern.

    • Grundmiete -> Also Kaltmiete nach Wohnfläche in m²
    • Nebenkosten anteilig, was für das Mietobjekt anteilig halt auf den einzelnen Mieter an Kosten für das haus anfallen.
    • Natürlich auch Energieträger ( Kohle, Öl, Gas... ) und Heizungsart ( Zentralheizung, Etagenheizung, individueller Kohleofen / Gastherme je Mietpartei.

    Kann es sein, dass der ArGe diese Angaben fehlen?

    Na gut, Kaltmiete und Warmmiete bleiben unterschiedliche Sachen.

    Da hast Du ja etwas Aufklärung, ob der Mietpreis exakt des Mietvertrages definiert wurde. Lass` die ArGe da mal raus, denn selber scheinst Du nicht zu wissen, was Dein Vatten da so vereinbarte.

    mfg

    Parhalia

    Kommentar von Parhalia ParhaliaParhalia

    Ach so, wenn er absichtlich falsche Angaben macht, ist er voll haftbar. Bist Du volljahrig ? Wie alt ? Wohnst Du bei den Eltis ?

    ... nicht ganz unwichtig

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Ist diese Mietbescheinigung echt? oder Fälschung?

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