ALG2 abmelden Kleinunternehmer?

4 Antworten

Hallo,

  • Das ALG 2 abzumelden ist ganz einfach
  • Geh zur Arge und sag denen, dass du ab kommenden Monat kein Geld mehr haben möchtest
  • Das ist alles !
  • Da du den Freibetrag überschritten hast, gehe ich mal davon aus, dass du das Gewerbe als Nebengewerbe ngemeldet hast - Richtig?
  • Dann solltest du mit der Arge sprechen
  • Selbständigkeit aus Arbeitslosigkeit wird finanziell gefördert und muss auch nicht zurückgezahlt werden !
  • Hierfür müssen jedoch ein paar Dinge gemacht werden
  • Businessplan und die Bewertung einer fachkundigen Stelle
  • Du musst also deine Geschäftsidee vorstellen und bewerten lassen

  • Die Höhe der Unterstützung für Existenzgründer aus ALG 2 beträgt deinen jetzigen ALG 2-Satz + 300,- Euro

  • Dauer 6 Monate - kann bei Bedarf aber bis zu 24 Monaten weiterbewilligt werden !

  • Dies soll Jungunternehmer gerade in der Anfangszeit befähigen, die Kosten tragen zu können.

  • Du musst dich selber Krankenversichern

  • Beiträge an die Rentenversicherung zahlen
  • Berufsgenossenschaft
  • Industrie und Handelskammer (Auch als Einzelkämpfer)

  • Was viele nicht wissen - aber sinnvoll ist:

  • Du kannst als Selbsständige eine Arbeitslosenversicherung abschließen
  • Das kostet nur 20,00 Euro im Monat
  • Und die kannst du als "Ausgaben" steuerlich geltend machen

  • Ich habe ebenfalls aus ALG 2 gegründet

  • Wenn ich dir weitere Infos geben kann, mache ich das gerne
  • Schreib mir bitte eine Nachricht, mit den Themen, die dich interessieren
  • Ich kann dir auch einige Adressen geben, wo wirklich nützliche Infos
  • und vor allem kostenlos bekommst.

  • Schreib mir bitte hier eine persönliche Nachricht

  • Oder über Komplimente
  • Und ntürlich brauche ich auch eine Mail-Adresse, wohin ich dir weitere Antworten zu deinen Fragen mailen kann.

Ich hoffe mein Tipp war für dich hilfreich

Na entweder Kleingewerbe oder ausbildung. Beides geht nicht. Abmelden ist recht einfach. Anrufen und abmelden. Du musst dich dann freiwillig einer Krankenversicherung beitreten. Versicherungspflicht. Eine weitervermittlung erfolgt dann allerdings nicht. LG

caseycorpse 
Fragesteller
 27.08.2013, 04:32

Danke für die Antwort.

Und zu 1. klar klappt beides ! Urteile nicht über etwas wovon man nichts weiß!

Alexuwe  27.08.2013, 04:41
@caseycorpse

Alg zwei geht nur unter der Freigrenze. Wenn das Einkommen die Freigrenze übersteigt ist ein H4 Bezug nicht mehr möglich. Entweder geringeres Einkommen oder kein H4. Ich verstehe nicht was da dein Problem ist.. Siehe auch SGB

Was hat der Freibetrag mit U 25 zu tun ??? Wenn du kein ALG - 2 mehr möchtest,schickst du eine Veränderungsmitteilung an die Leistungsabteilung des Jobcenters und bittest sie,die Leistungen einzustellen,oder du wartest bis deine Bewilligung abgelaufen ist bzw.wenn du den Antrag für die Weiterbewilligung bekommst,füllst du diesen einfach nicht aus.Dann wirst du automatisch keine Leistungen mehr bekommen,darauf wirst du aber in dem Weiterbewilligungsantrag vom Jobcenter hingewiesen und auch,das du dann über keine Krankenversicherung mehr verfügst.Diese Beiträge musst du dann selber bei deiner Krankenkasse zahlen.Wenn du dann nach der Zahlung der Beiträge wieder in den Leistungsbezug fallen würdest und das nicht möchtest,kannst du ja Wohngeld beantragen.

Die Fragestellung ist vollkommen unklar.
Im Alg2 gibt es einen generellen "Freibetrag" von 100€. Auch wenn du darüber hinaus "verdienst", bedeutet es nicht, dass dein sozialrechtlicher Bedarf auch nur im Ansatz gedeckt ist.
Zudem: was heißt "ÜBER" den Freibetrag gekommen? Lag dein Umsatz höher oder dein Gewinn (als Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben)?
Lebst du in einer Partnerschaft in einer BG, die insagesamt hilfebedürftig ist?