ALG II Antrag Mietbescheinigung trotz Eigenheim?
Guten Tag, ich muss eine Mietbescheinigung ausfüllen obwohl ich in einen Eigenheim lebe! Ich wohne mit meiner Mutter zusammen in einem Haus, ich bin 23 Jahre alt und kann daher nicht als Untermieter bei meiner Mutter Wohnen, da ich mit meiner Mutter in eine Bedarfsgemeinschaft falle! Nun soll ich trotzdem eine Mietbescheinigung ausfüllen ich weiß nicht so recht wie ich das machen soll, die "Berater" beim Amt helfen in keinster Weise! Soll ich in die Mietbescheinigung die Angaben für das ganze Haus reinschreiben?
3 Antworten
Da kann aber etwas nicht stimmen. Wenn Du Mitglied der BG bei Deiner Mutter bist, muß diese ausfüllen. So lese ich die Spielregeln.
Sie hat dann alle Kosten und Lasten einzutragen und gut ist.
Dann muss deine Mutter eben diese Bescheinigung ausfüllen. Vor allem in Bezug auf die anfallenden Kosten. Dazu zählen auch die noch zu zahlenden Zinsen allerdings keine Tilgung.
Es gibt eine bestimmte Quadratmeterzahl für die das Amt Mietkostenanteil übernimmt.
Am besten ist es, denen einen Grundriss der Wohnung zu schicken, die du hauptsächlich bewohnst. Sollten sie mehr benötigen, melden die sich auf jeden Fall.
Gibt auch die Seite Hartz IV hilft Hartz IV, auf der man u. U. ganz gute Tipps finden kann, auch was die genaue Zahl der Quadratmeter angeht.