ALG I Berechnung nach der Ausbildung
Hallo liebe Community :-)
Ich absolviere jetzt meine Ausbildung und werde leider nicht übernommen. Nun Meine Frage :-)
Ich beziehe Ausbildungsvergütung + Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) liegt die gesamte Summe meiner beiden Einnahmen der Berecnhung des ALG I zugrunde, oder nur meine Ausbildungsvergütung?
Ich wohne mit meinem Freund zusammen. (Er ist Berufstätig) und wir wohnen in einer 80m² Wohnung. Wenn ich nur 60% der Ausbildungsvergütung bekomme, muss ich es mit ALG II aufstocken lassen. Aber die Wohnung ist ja zu groß (ALG II 60m²) und sein Einkommen würde angerechnet werden, sodass ich dann 0,00 Euro bekommen würde.
Er könnte mich jedoch ihct komplett mitfianzieren, da er seine Hobbys aufgeben müsste und KFZ Versicherungen und Co. auch nicht mehr komplett bezahle kann. Laut ALG II Rechner, steht mir dann aufgrund seines Einkommens aber nichts mehr zu.
Was kann ich da machen, solange ich noch keine neue Anstellung gefunden habe? :-)
3 Antworten
Richtig. 60% auf den (Netto?) Verdienst. Als Grundlage werden die letzten 12 Monate genommen. ALG I gibt es auch nur 12 Monate lang. Es zählt kein BAB oder Wohngeld dabei, ausschliesslich die Ausbildungsvergürung. Das ist wenig.
60% vom Netto
Du kannst unter Umständen auch noch Wohngeld beantragen. Außerdem, je nachdem wie alt du bist, steht dir eventuell für kurze Zeit noch Kindergeld zu. Kläre das am besten mit der Familienkasse ab.
Richtig. Dann musst du zum Jobcenter, un den Rest mit ALG II Zuschüssen aufstocken lassen. Das beste ist, nach der Ausbildung noch 1-2 Jahre zu arbeiten, dann hast du wenigstens ein bisschen mehr.
Was die Größe der Wohnung angeht müsst ihr euch meines Wissens keine Sorgen machen. Die Miete wird halt nur bis zu einem gewissen Teil vom Amt getragen, wenn du ALG 2 beziehst. Aber sie zwingen dich nicht in eine kleinere zu ziehen. Es ist aber dann quasi dein Privatvergnügen in einer großen Wohnung zu wohnen, die dann eben auch mehr kostet, als das Amt zahlt. Solange du das finanziert kriegst sollte denen das egal sein. Zumindest hat man es mir damals so erklärt.
Alles andere wurde ja schon gesagt ;)
WEnn du mit deinem Freund zusammen wohnst, dann muss er dich, wenn er über dem ALG2-Satz für zwei Personen verdient (was nicht schwer ist) voll finanzieren und krankenversichern. Du hast dann null Anspruch auf ALG2. Ihr geltet als eheähnliche Gemeinschaft, wenn ihr seit mindestens einem Jahr zusammen wohnt. Ansonsten hättest du Anspruch. WEnn ihr eine WG draus macht (es muss dann aber komplett alles getrennt sein, bett, schrank, Kühlschrank, eigenes Zimmer für dich), dann hättest du auch so Anspruch. Dein Partner müsste dann einen Untermietvertrag machen. Wenn du unter 25 bist gibt es glaube ich noch Sonderregelungen, die ich allerdings nicht kenne (die sagen dann, du könntest auch bei den Eltern wohnen). Und ansonsten hast du recht 60% deines bisherigen Gehaltes (Ausbildungsvergütung, nicht BAB) bekommst du in jedem Fall (bei Ausbildung soltle das nicht viel sein, aber besser als nichts).
Das wären dann 299 Euro.. ja, leider sehr sehr wenig :-(
Und wenn ich einen 400 Euro Job finde, darf ich nur 165 Euro behalten.... das ist weniger als der Bedarfsgrundsatz bei jedem ALG II Empfänger :-(