ALG I Berechnung nach der Ausbildung

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Richtig. 60% auf den (Netto?) Verdienst. Als Grundlage werden die letzten 12 Monate genommen. ALG I gibt es auch nur 12 Monate lang. Es zählt kein BAB oder Wohngeld dabei, ausschliesslich die Ausbildungsvergürung. Das ist wenig.

Minerva1234  26.04.2012, 18:30

60% vom Netto

misswutz 
Fragesteller
 26.04.2012, 18:32

Das wären dann 299 Euro.. ja, leider sehr sehr wenig :-(

Und wenn ich einen 400 Euro Job finde, darf ich nur 165 Euro behalten.... das ist weniger als der Bedarfsgrundsatz bei jedem ALG II Empfänger :-(

fairytales  26.04.2012, 23:43
@misswutz

Du kannst unter Umständen auch noch Wohngeld beantragen. Außerdem, je nachdem wie alt du bist, steht dir eventuell für kurze Zeit noch Kindergeld zu. Kläre das am besten mit der Familienkasse ab.

foxy22  02.05.2012, 10:19
@misswutz

Richtig. Dann musst du zum Jobcenter, un den Rest mit ALG II Zuschüssen aufstocken lassen. Das beste ist, nach der Ausbildung noch 1-2 Jahre zu arbeiten, dann hast du wenigstens ein bisschen mehr.

Was die Größe der Wohnung angeht müsst ihr euch meines Wissens keine Sorgen machen. Die Miete wird halt nur bis zu einem gewissen Teil vom Amt getragen, wenn du ALG 2 beziehst. Aber sie zwingen dich nicht in eine kleinere zu ziehen. Es ist aber dann quasi dein Privatvergnügen in einer großen Wohnung zu wohnen, die dann eben auch mehr kostet, als das Amt zahlt. Solange du das finanziert kriegst sollte denen das egal sein. Zumindest hat man es mir damals so erklärt.

Alles andere wurde ja schon gesagt ;)

WEnn du mit deinem Freund zusammen wohnst, dann muss er dich, wenn er über dem ALG2-Satz für zwei Personen verdient (was nicht schwer ist) voll finanzieren und krankenversichern. Du hast dann null Anspruch auf ALG2. Ihr geltet als eheähnliche Gemeinschaft, wenn ihr seit mindestens einem Jahr zusammen wohnt. Ansonsten hättest du Anspruch. WEnn ihr eine WG draus macht (es muss dann aber komplett alles getrennt sein, bett, schrank, Kühlschrank, eigenes Zimmer für dich), dann hättest du auch so Anspruch. Dein Partner müsste dann einen Untermietvertrag machen. Wenn du unter 25 bist gibt es glaube ich noch Sonderregelungen, die ich allerdings nicht kenne (die sagen dann, du könntest auch bei den Eltern wohnen). Und ansonsten hast du recht 60% deines bisherigen Gehaltes (Ausbildungsvergütung, nicht BAB) bekommst du in jedem Fall (bei Ausbildung soltle das nicht viel sein, aber besser als nichts).