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Ärger und Belästigung durch Vermieter

Frage von Limon123 Limon123

Hallo, ich wollte mal Fragen ob ich verpflichtet bin meiner Vermieterin Private Daten wie z.B. neuen Arbeitsvertrag, in welcher Abteilung ich Arbeite, Wann und Wie ich Arbeiten muss, Nummer vom Meister etc....Muss ich das vorlegen oder nicht? Meiner Meinung nach nicht oder? Was kann ich am besten dagegen tun, weil sie mich ständig anruft und ehrlich gesagt auch Nervt.

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von syringa syringa

    Was hast du denn für eine Vermieterin ? Solange du pünktlich deine Miete zahlst, soll sie sich mal ein wenig zurückhalten. Und genauso kannst du ihr das auch sagen. Viel Glück.

    Kommentar von Limon123 Limon123Limon123

    Sie ist schon etwas Älter und weiss glaubig nicht, wo sie sonst etwas Ärger machen kann

    Kommentar von MottiKarotti37 MottiKarotti37MottiKarotti37

    Lächeln ist die einfachste Art, seinem Gegner die Zähne zu zeigen...

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    Antwort von apoptygwen apoptygwen

    das einzige, was deinen vermieter was angeht, ist daß seine miete pünktlich kommt.

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    Antwort von mineiro mineiro

    Dazu bist du nicht verpflichtet ! Sag deiner Vermieterin das mal klar und deutlich!

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    Antwort von dolga dolga

    das geht dem vermieter nichts an

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    Antwort von MottiKarotti37 MottiKarotti37

    Ohr nur Deine Privat Nummer und Handy geben.

    Arbeitsvertrag und sonstiges geht sie nix an.

    Wegen was ruft sie denn ständig an?

    Kommentar von Limon123 Limon123Limon123

    Sie ruft an und will das ich vorbei komme mit meinem Neuen Vertrag :D

    Kommentar von MottiKarotti37 MottiKarotti37MottiKarotti37

    Dann kannst Du ihr gerne sagen das Du keinen Grund dafür siehst...

    Aber eine Lohnabrechnung hatte sie erhalten?

    Woher weiß sie überhaupt das Du die Arbeit gewechselt hast?

    Kommentar von Limon123 Limon123Limon123

    Ich hatte einen Befristeten Vertrag 2.11. Deswegen weiss sie das ich einen Neuen habe. Sie wohnt leider ein Haus neben uns

    Kommentar von MottiKarotti37 MottiKarotti37MottiKarotti37

    Ok, aber bisher gab es keinen Mietverzug?

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    Antwort von Cerealie Cerealie

    wenn du deine Miete pünktlich zahlst musst du das nicht ... wenn nicht kann sie dich verklagen und so dazu zwingen, die Daten zu nennen, und deinen Lohn pfänden lassen

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    Antwort von stoppelchen1 stoppelchen1

    das musst du natürlich nicht,das geht dem vermieter nix an... geh einfach nicht mehr ans telefon und sag du hättest gern deine ruhe

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Das geht Deine Vermieterin einen feuchten Kehrricht an!

    Kommentar von Sahaki SahakiSahaki

    ...solange Du pünktlich deine Miete zahlst

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Auch bei Nichtzahlung oder unpünktlicher Zahlung geht das die Vermieterin nichts an.

    Kommentar von MottiKarotti37 MottiKarotti37MottiKarotti37

    Bitte?

    Das heißt die Dame kann evtl. ihre eigenen Kredite nicht zahlen, weil der Mieter einfach nicht zahlt?

    Tolle Einstellung...

    Kommentar von donbroto donbroto

    @Saarland60: Das ist so nicht richtig:

    Sie kann es in Erfahrung bringen (allerdings nur: wer ist Dein Arbeitgeber, nicht wer ist Dein Vorgesetzter oder sowas) wenn nach einer Fruchtlosen Pfändung (dem muss Mahn-und Vollstreckungsbescheid vorausgehen) die Eidesstattliche Versicherung vom Gerichtsvollzieher durchgeführt wird. ERST DANN musst Du Angaben zum Arbeitgeber machen.

    Solange das nicht der Fall ist sehe ich das als eine Form von Stalking an. Lass Dir spaßeshalber von der Vermieterin die Rechtsgrundlage benennen auf die sie ihre Forderung stützt. Da wird sie dann gewaltig ins trudeln kommen.

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