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Ärger mit Anwalt- wie weiter vorgehen?

Frage von Ines2003 Ines2003

Hallo, ende Juni beauftragte ich einen Anwalt, Versicherungsunterlagen zu Prüfen. Der Anwalt sendete mir vorweg eine Rechnung, diese bezahlte ich Anfang Juli. Es tat sich einige Wochen nichts, so das ich den Anwalt eine Frist setzte, die Ergebnislos verstrich. Daraufhin schalte ich die zuständige Rechtsanwaltskammer ein, diese forderte den Anwalt mit Datum von 20.9 und einer Frist von 3 Wochen zu einer Stellungnahme auf, man bat mich von Seiten der Rechtsanwaltskammer auf weitere Nachfragen zu Verzichten, da man mir mitgeteilt, wenn es etwas neues geben würde. Da es mir si lang vorkam, schrieb ich wieder an die Rechtsanwaltskammer und bekam diese Antwort:

quote:

Herr Rechtsanwalt ... ist der Bitte des Kammervorstands um Stellungnahme bis heute noch nicht nachgekommen. Der Vorstand ist mit den ihm nach der Bundesrechtsanwaltsordnung zur Verfügung stehenden Möglichkeiten weiterhin bemüht, noch eine Stellungnahme zu erreichen. Sie werden deshalb weiterhin um Geduld gebeten. Wir dürfen im Übrigen nochmals darum bitten, von weiteren Sachstandsanfragen Abstand zu nehmen.


: Wie geht es nun weiter und vor allen bekomme ich meine Unterlagen und mein Geld zurück?

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Antworten (10)

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    Antwort von jockl jockl

    Diese Sache ist relativ einfach. Es wurden "Voraus" Zahlungen für versprochene Dienstleistung bezahlt. Diese Dienstleistung wurde bisher nicht erbracht, aber wurde in dem Versprechen auch eine Erbringungsfrist vereinbart ? Falls NICHT hat der Anwalt zunächst die besseren Karten. Dem Anwalt muss eine Erbringungsfrist gesetzt werden und falls diese Erbringung nicht erfolgt, gleichzeitig zur Erstattung der Zahlung aufgefordert werden. Sollte nach Verstreichen der Frist nichts würde ich geschehen sein, würde ich einen Mahnbescheid loslassen. Falls dafür die jur. Grundkenntnisse fehlen ist Anwaltshilfe sinnvoll.

    Kommentar von TillWollheim TillWollheimTillWollheim

    Es gibt natürlich ein stillschweigendes Übereinkommen, daß Dinge innerhalb einer angemessenen Frist zu erledigen sind. Das Prüfen von Versicherungsunterlagen sollte nicht mehr als 4 Wochen verlangen. Was darüber hinaus geht, hat der Anwalt den Mandenten unaufgefordert bei Annahme des Mandates zu informieren.

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    Antwort von Seestern271 Seestern271

    Die Rechtsanwaltskammer kannst du voll vergessen. Die stecken alle unter einer Decke! Hier hilft nur der zarte Hinweis an den Anwalt, sich an das zustände Landgericht mit einer Beschwerde bzw. Prüfung des Falls zu wenden. So etwas fürchten die Anwälte wie der Teufel das Weihwasser. Bei mehreren berechtigen Beschwerden, könnte dem Anwalt z.B. die Zulassung am Landgericht entzogen werden. Von diese Möglichkeit wissen leider noch viel zu wenig Leute...also...weiter sagen.

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    Antwort von TillWollheim TillWollheim

    Schreibe dem Anwalt einen Brief und fordere ihn auf, deine Unterlagen bis zum (+ 5 Tage) zurückzugeben und deinen Vorschuß zurückzuüberweisen bis zur gleichen Frist. Andernfalls rechtliche Schritte ihm drohen. Zudem sage, die lokale Zeitung sei an dem Fall interessiert. Schicke ihm dieses Schreiben über den Gerichtsvollzieher (Amtsgericht!!). Danach kannst wie oben gesagt direkt über das Amtsgericht Klage gegen ihn erheben. Du brauchst an diesem Anwalt nicht festhalten, das ganz wichtige Vertrauensverhältnis ist zerrüttet. Das klingt mir nach einem Alkoholiker oder Depressivem!! Tschüß Till

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    Antwort von rotbuche4 rotbuche4

    Bei dem Verfahren vor der Rechtsanwaltskammer handelt es sich um ein berufsrechtliches (ähnlich einem disziplinarrechtlichen) Verfahren, bei dem die Ansprüche des Mandanten nur erfüllt werden, wenn der Anwalt es will (z.B. sich gedrängt fühlt und statt eines weiteren berufsrechtlichen Verfahrens nur z.B. eine Rüge (= Sanktion durch die Rechtsanwaltskammer) erhalten will). Zivilrechtliche Ansprüche wie der hier genannte müssen in einem ordentllichen Verfahren geltend gemacht werden (also: Aufforderung mit Fristsetzung und Übersendung per Einschreiben p l u s Rückschein - sonst Zugang evt. nicht beweisbar; evt. persönlich hingehen; dann nach Ablauf der Frist Mahnbescheid oder gleich Klage - wie schon ein Vorredner gesagt hat, kann man das bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichtes machen; dort könnte man auch Beratungs- und Prozeßkostenhilfe beantragen).

    Leider schadet das Verhalten von solchen "Kollegen" dem Ansehen der anderen gut arbeitenden Rechtsanwälten ungemein. Und- ein Anwalt kann zu Beginn des Mandates Vorkasse verlangen. Er haftet auch voll für seine Tätigkeiten und muß neuerdings schon zu Beginn des Mandates über seine Haftpflichtversicherung dem Mandanten Mitteilung machen.

    Kommentar von Ines2003 Ines2003

    Ich wollte den Anwalt jetzt anschreiben und Ihn mitteilen, das das Vertrauensverhältnis für mich nicht mehr besteht und ich mein Geld und meine Untatlage zurück haben möchte, dazu setze ich Ihn deine angemessene Frist. Kann ich das so machen?

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    Antwort von winni54 winni54

    Das ist sch d..., aber lasse Dich nicht unterkriegen. Wende Dich direkt an das Gericht und lass ein Schreiben aufsetzen. Wenn das nicht zieht, dann weiß ich auch nicht mehr. Im übrigen habe ich schon öfters davon gehört, das mann sogar einen RA nicht trauen darf. Ich würde sogar persönlich zum Ra gehen und ihn Auge in Auge. Z....... nicht mehr bitten, sondern auffordern, dazu Stellung zu nehmen. Der sollte sich was schämen, aber das ist heute nicht mehr angesagt, leider nicht. Ich wünsche Dich was

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    RatgeberHelden Antwort von skyfly71 skyfly71

    Du kannst Klage gegen ihn erheben. Geh zur Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts und formuliere mit dem dortigen Rechtspfleger zusammen eine Klage, in der Du die Rückzahlung der bezahlten Gebühren und die Herausgabe der Unterlagen verlangst. Das kann man auch ohne Rechtsanwalt machen. Und wenn er dann vor Gericht nicht darlegen kann, daß er in der Sachse tatsächlich tätig geworden ist, hast Du sehr gute Chancen, Dein Geld auch zurück zu erhalten.

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    Antwort von emily2001 emily2001

    Hallo Ines2003,

    ich fürchte, Du hast Dein Geld in den Sand gesetzt!...

    Ich würde den Anwalt wechseln! Manchmal gibt es auch Bewertungen im Internet über Anwälte!

    Du solltest am besten einen Fachman aufsuchen.

    Prinzipiell, darf man nie einen Vorschuß leisten, es sei denn, es stehen Gebühren an für das Gericht.

    Noch ein Tipp: gebe nie das Original eines Vertrages, eines Schreibens ab! Nur Kopien!

    Gruß. Emmi

    Kommentar von Ines2003 Ines2003

    Kann man denn im vorliegenden Fall eine Straffanzeige stellen?

    Kommentar von emily2001 emily2001emily2001

    Hallo Ines2003,

    ich würde nicht ohne Weiteres eine Strafanzeige erstatten, da es "nur" um eine Überprüfung von Versicherungsunterlagen/verträgen, so weit ich verstanden habe.

    Zur Erstattung einer Strafanzeige bedarf es eines notorischen Schadens! Ich würde sehr vorschichtig sein mit solchen Maßnahmen!

    Alles was Du machen kannst, ist Dich bei einem anderen RA melden. Ich würde z. B. die Erstattung eines Teiles des bezahlten Honorars oder des ganzen Honorars verlangen, wenn er nichts unternommen hat (weder geschrieben noch telefoniert hat). Das ist die einzige Möglichkeit, die ich sehe im Moment.

    Gruß. Emmi

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    Antwort von kahless kahless

    Da braucht man eigentlich einen anderen Anwalt, der beraten kann!

    Hier gibt es interessante Infos zum Thema:

    http://www.rechtsverdreher.info/Probleme.htm

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    Antwort von Fragant007 Fragant007

    Sie werden deshalb weiterhin um Geduld gebeten. Wir dürfen im Übrigen nochmals darum bitten, von weiteren Sachstandsanfragen Abstand zu nehmen.

    Kommentar von Ines2003 Ines2003

    Ja, aber der Anwalt antwortet ja nichteinmal der Rechtsanwaltskammer und wie lande soll man noch warten?

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    Antwort von Ines2003 Ines2003

    Und was hält man von einen Anwalt, der noch nicht einmal der Rechtsanwaltskammer eine Stellungnahme abgibt?

    Kommentar von emily2001 emily2001emily2001

    Die tun sich doch nichts an! Eine Krähe...

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