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Adresse bei Einwohnermeldeamt erfragen - ist dies möglich?

Frage von X3nion X3nion

Hallo liebe Community!

Mich interessiert es, ob die Möglichkeit besteht, beim Einwohnermeldeamt die Adresse einer Person (in meinem Fall einer ehemaligen Klassenkameradin) zu erfragen.

Was ist dazu notwendig? Ich weiß Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum der Person. Kann man diese Anfrage auch schriftlich an das Meldeamt schicken, oder muss ich dafür persönlich vorbeikommen? Und: Bekommt diejenige Person davon mit, wenn ich ihre jetzige Wohnadresse über das Meldeamt erfrage?

Um Unklarheiten zu vermeiden: Ich möchte nicht Telefonnummer, Familienstand oder die alte Wohnadresse erfragen! ;)

Grüße von

Chestal alias Christian!

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Antworten (8)

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    Antwort von NinMo NinMo

    Ich hab das auch schonmal gemacht aber wegen einer Abfrage ob die Person noch lebt oder nicht. Ich war damals Persönlich da und hab auch die Adresse bekommen, das ganze hat 5€ damals gekostet. Ich hatte da auch Name, Geburtsdatum und auch das Autokennzeichen, weil die Leute zu doof waren den Namen richtig zu schreiben. Du kannst das auch schriftlich machen nur wie dann mit der Bearbeitungsgebühr aussieht weiß ich nicht. Ruf vorher da am besten mal an und hol dir die Nötigen Informationen ein ;)

    Alles Gute dabei

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    Antwort von Knaerz Knaerz

    In Bayern muss du selbst am Einwohnermeldeamt vorbei kommen und einen gültigen Perso dabei haben. Das ganze koste dann 15 Euronen.. Die Daten die du hast sind ausreichend. .LG Knaerz

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    Antwort von ratzenlady ratzenlady

    Ich hatte erst kürzlich eine Unterhaltung mit einer KOllegin, die früher auf der STadt gearbeitet hat - zu diesem Thema. In welcher Form du das erfragen kannst, weiß ich leider nicht, aber ich weiß, dass du die Adresse erfragen kannst und der Spaß ich glaube 8€ kostet (nach der entsprechenden Gebührenordnung). Der Mensch bekommt keine Mitteilung darüber, dass die Adresse erfragt wurde.

    Kommentar von ratzenlady ratzenladyratzenlady

    HIer noch ein Auszug aus Wiki dazu:

    Auskunft [Bearbeiten]

    Das deutsche Melderegister wird als öffentliches Register geführt. So können Melderegisterauskünfte, die gebührenpflichtig sind, von jedem über Dritte eingeholt werden. Die Meldebehörden informieren über die Voraussetzungen und die Kosten dieser Auskünfte. Die Kosten werden in den meisten Bundesländern durch eine kommunale Satzung geregelt, eine bundeseinheitliche Gebühr gibt es nicht.

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Melderegister

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    Antwort von X3nion X3nion

    Vielen Dank erstmal für so viele Antworten!

    Ich wohne in Baden Württemberg, die betroffene Person auch. Weiß jemand von euch zufällig, wie es da ist?

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    Antwort von jockl jockl

    Normal sind solche Auskünfte gebührenpflichtih und solange ein EMA diese Gebühr nicht hat, wird für Privatpersonen keines tätig. Früher, ich war in einer grossen Firma für die Adressenpflege zuständig, wurde die Betrffenen hinsichtlich einer solchen Anfrage nicht benachrichtigt. Wie das heute ist ???

    Allerdings können ggf. Betroffene eine Auskunftsverweigerung erwirken, dann wird eine solche Auskunft nur berechtigten Institutionen wetwilt.

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    Antwort von katzenkind40 katzenkind40

    da wirst du kein glück haben.....Datenschutz!!!.....

    Kommentar von ratzenlady ratzenladyratzenlady

    Dachte ich auch lange Zeit, ist aber nicht so. Die Meldedaten sind nicht geschützt, jeder kann sie erfragen.

    Kommentar von katzenkind40 katzenkind40katzenkind40

    ok.....man lernt nie aus :)

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    Antwort von Wutklumpen Wutklumpen

    Solange du nicht von der GEZ bist, wird das nix! ;)

    Kommentar von HarzHarry HarzHarry

    Du gehörst wohl zu den ahnungslosen "Spassvögeln" Was glaubst Du wohl wie Inkassobüro`s auch nach 5 x Umzug den Leuten noch hinterher kommen ? HZ-Harry

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    Antwort von weinenderClown weinenderClown

    Einen Versuch ist es allemal wert.

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