Absichtlich Schulden verursachen

14 Antworten

Kann gar nichts passieren?

Stichwort: Eingehungsbetrug.

Und an den solchermaßen ergaunerten Sachen wird sie auch nicht lange Freude haben. Auf offene Rechnung wird i.d.R. unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Und mit negativen Schufa-Einträgen gar nicht.

Wenn sie die Ware bestellt hat und dabei die Absicht hatte, nicht zu bezahlen, liegt Betrug i.S. des 263 StGB vor, wofür sie dann ggf. Bestraft werden kann.

Wenn sie weiß, dass sie die Schulden nicht bezahlen kann und macht trotzdem extra welche, macht sie sich strafbar. Wer öfters mal Raus aus den Schulden geschaut hat, der Peter Zwegat hat das schon ein paarmal erklärt. Wie der Fachbegriff dafür heißt, habe ich aber vergessen. Das könnte für die Dame üble Folgen haben, wenn ein Gläubiger dahinter kommt.

Es sind keine sechs Jahre mehr, aber dennoch wird das so leicht nicht sein.

Andererseits ist es leider wirklich so: Nach Ablauf der Frist ist alles vorbei und du bist schuldenfrei. Dazu müssen die Gläubiger allerdings auch zustimmen, bin ich der Meinung. Korrigier mich wer, wenn ich falsch liege, aber ich habe selbst leider keine Erfahrungen mit Schuldenkram.

siggiiii  26.11.2012, 12:02

es gibt keinen automatismus nach dem motto ich melde mal fix privatinsolvenz an und bin in 6 jahren schuldenfrei das entscheidet alles immer ein richter.

NegierigEr  26.11.2012, 12:09
@siggiiii

Richtig, die Restschuldbefreiung muss natürlich beantragt werden.

Sie wird gepfändet, das heißt der Gerichtsvollzieher holt die gekauften Sachen ab und verrechnet dafür ca. 50% des Neuwerts. Der Staat ist nicht blöd, hat viel Zeit und gute Rechtsanwälte.

John

Amberbanu 
Fragesteller
 26.11.2012, 11:51

Und sie muss die 50% zahlen? Aber sie hat doch gar nichts! Dann klappt die Privatinsolvenz also nicht? Sie bekommt Probleme auf jedenfall?

NegierigEr  26.11.2012, 12:10
@Amberbanu

JohnCom hat sich das nur ausgedacht.

Natürlich kann der Verkäufer einen Anspruch aus delikatester Haftung haben aber schon beim Gerichtsvollzieher wird schwierig.

NegierigEr  26.11.2012, 12:15
@NegierigEr

Ups, aus deliktischer Haftung.

NegierigEr  26.11.2012, 11:53

In der Insolvenz wird nicht "gepfändet".

siggiiii  26.11.2012, 11:57
@NegierigEr

Doch es wird alles gepfändet bis zum selbstbehalt. Aber eh da "lohnenswerte" summen auflaufen können prüfer versandhäuser eh nochmal die bonität mit ner schufaabfrage.

NegierigEr  26.11.2012, 12:01
@siggiiii

Nochmal: Es wird nichts gepfändet. Da (ansonsten) Pfändbare gehört einfach nur Insolvenzmasse.

JohnCom  26.11.2012, 12:47
@NegierigEr

Die Reihenfolge:

  1. Forderung der Schuldner, wenn nicht bezahlt wird, dann..

  2. Gerichtsvollzieher, der pfändet. Wenn nichts mehr da ist und kein Geld mehr, dann ..

  3. Antrag auf Privatinsolvenz.

Erfahrungsgemäß dann bis zu 15 Jahre lang keine Chance mehr auf Handy-Vertrag, Auto-Leasing oder ähnliches, denn Schufa bzw. Bürgel löschen erst sehr spät.

J.

NegierigEr  26.11.2012, 15:32
@JohnCom

Vorliegend wollte die Freundin des Fragestellers bzw. der Fragestellerin kurz vor dem Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens noch etwas auf Rechnung kaufen, mit dem Ziel, die Sachen nicht bezahlen zu müssen.

Rein zeitlich ist überhaupt kein Raum mehr für den Gerichtsvollzieher, denn der kann erst beauftragt werden, wenn ein Titel vorliegt.

Im Insolvenzverfahren selbst herrscht Vollstreckungsverbot (von kleinen Ausnahmen abgesehen), da kann der Geichtsvollzieher also auch nicht tätig werden.

Alles weitere hängt davon ab, ob Restschuldbefreiung erlangt wird oder nicht. Ob die Restschuldbefreiung erteilt wird oder nicht und ob die Forderungen aus dem Betrug davon erfasst sind, hängt davon ab, ob die Gläubiger oder ihre Vertreter zur richtigen Zeit die richtigen Anträge stellen oder nicht. Sehr häufig tun sie das nicht.

Die Löschungsfrist bei den Auskunfteien beträgt 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Sache erledigt ist.

Irubis  26.11.2012, 13:28

Das braucht noch nicht einmal der Gerichtsvollzieher machen, das macht die Polizei aus eigener Machtvollkommenheit. Sie beschlagnahmt die Sachen als Erlangtes aus strafbaren Handlungen nach § 111 c StPO. Um die Sachen aufzufinden, kann sie sogar eine Hausdurchsuchung durchführen (111 b Abs. 4 StPO). Haben die Sachen an Wert verloren, so muss die Täterin dafür sogar noch Wertersatz leisten (§ 73a StGB). Und das Schönste ist: Die Forderungen werden von der Privatinsolvenz nicht erfasst (§ 302 InsO)

NegierigEr  26.11.2012, 15:39
@Irubis

Die Forderungen werden von der Privatinsolvenz nicht erfasst (§ 302 InsO)

E gibt keine Privatinsolvenz, sondern eine Verbraucherinsolvenz.

§ 302 regelt nicht das Insolvenzverfahren, sondern Ausnahmen im Verfahren um die Restschuldbefreiung und setzt einen entsprechenden Antrag voraus. Legt der Schuldner Widerspruch ein, muss der Gläubiger im Rahmen einer Feststellungsklage feststellen lassen, dass tatsächlich eine Forderung aus vors. begangener unerlaubter Handlung vorliegt. Hierfür ist der Gläubiger vorschusspflichtig.

Irubis  26.11.2012, 16:23
@NegierigEr

E gibt keine Privatinsolvenz, sondern eine Verbraucherinsolvenz.

Ok, hast Recht... zur Allgemeinen Klarheit benutzte ich "Privatinsolvenz".

Mit deinen Ausführungen zum 302 stimme ich nicht überein. Die Ausnahmen von der Restschuldbefreiung nach § 302 Nr. 2 InsO setzen keinen entsprechenden Antrag voraus. Der Verfall, insbesondere der Verfall des Wertersatzes nach § 73a ist eine strafrechtliche Nebenfolge und die bedarf keines Antrages eines Gläubigers.

NegierigEr  26.11.2012, 18:51
@Irubis

Gläubiger des Verfalls ist der Staat, das bringt also dem Ursprungsgläubiger nichts. Daher habe ich diese Variante auch nicht in Betracht gezogen.

Ich dachte an Forderungen gem. § 302 Nr. 1 i.V. mit §§ 174, 184 InsO.